Anspruch auf Reperratur Garantie
Verfasst: Fr 26. Jan 2007, 23:08
Servus leuts,
Mal ne frage, und zwar hab ich vor ca 11 Monaten auf garantie bei Opel eine neue drosselklappe bekommen da diese laut Opel Defekt war, da zuvor auch nen paar mal die MLK angegangen ist!
Nun Jetzt scheint der selber Fehler wieder da zu sein! MLK ist wieder paar mal angegangen War dann vor kurzer zeit bei nem anderen Opel Händler wegen fehlerspeicher auslesen und drin stand wieder was mit drosselklappe, er konnte mir nur nicht genau sagen was genau sei, weil tech nur Drosselklappe anzeigte! Gemacht hat er aber dann noch nix!
Nun normalerweiße gibt Opel auf ihre reperatuen 2 jahre garantie, kann ich mich bei meinem Vermutliche selben defekt mich auf die 2 Jahre Garantie Stützen oder muß der händler sich davon nix annehmen? Wollet moreg zu dem Händler hin der es damal Reperiert hat! wiegesagt auftrags datum ist war der 28.02.2005 und rechnungs datum 04.03.2005
würde mich um ne schnelle antwort freuen
Mfg Frank
Mal ne frage, und zwar hab ich vor ca 11 Monaten auf garantie bei Opel eine neue drosselklappe bekommen da diese laut Opel Defekt war, da zuvor auch nen paar mal die MLK angegangen ist!
Nun Jetzt scheint der selber Fehler wieder da zu sein! MLK ist wieder paar mal angegangen War dann vor kurzer zeit bei nem anderen Opel Händler wegen fehlerspeicher auslesen und drin stand wieder was mit drosselklappe, er konnte mir nur nicht genau sagen was genau sei, weil tech nur Drosselklappe anzeigte! Gemacht hat er aber dann noch nix!
Nun normalerweiße gibt Opel auf ihre reperatuen 2 jahre garantie, kann ich mich bei meinem Vermutliche selben defekt mich auf die 2 Jahre Garantie Stützen oder muß der händler sich davon nix annehmen? Wollet moreg zu dem Händler hin der es damal Reperiert hat! wiegesagt auftrags datum ist war der 28.02.2005 und rechnungs datum 04.03.2005
würde mich um ne schnelle antwort freuen
Mfg Frank