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Darf ich mit meinem Corsa B nach Unfall noch fahren?

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 12:21
von Griffar
Ich weiß nicht ob ich hier im richtigen Unterbreich bin...aber ich habe folgende Frage:

Ich hatte am Montag einen Unfall...mir ist jemand an einer roten Ampel hinten draufgefahren.....

mein Corsa B bj. 95 1.4 16v 66kw 90PS hat nun einen Heckschaden.....das Fahrzeug war beim Gutachter und wird laut Gutachten als Totalschaden gewertet aufgrund des Fahrzeugalters und Fahrzeugwertes und des recht hohen blechschadens....
Der Gutachter hat den Fahrzeugwert mit 2300€ bewertet....nun bekomme ich derzeit für 2300€ + das was man für den nutzungsausfall bekommt keinen vergleichbaren Corsa auf die schnelle....

Mein Corsa hat noch 1 Jahr Tüv....

nun die Frage..... beschädigt sind rechtes Rücklicht (könnte ich ersetzen) und die heckklappe sowie das heck sind in der mitte sehr stark eingedrückt.....

die spur ist nicht verzogen...die räder drehen frei bremsen gehen usw..... fahrzeug fährt ganz normal....darf ich mit dem fahrzeug wenn ich die beleuchtung wiederherstelle noch fahren?

das problem ist das ich gerade knapp bei kasse bin um mir ein neues fahrzeug zu kaufen da hätte ich den gern noch bis zum sommer gefahren....

ab wann kann man bei blechschäden probleme bekommen? und was erwartet mich wenn man mich aufgrund des unfallschadens anhält?

Re: Darf ich mit meinem Corsa B nach Unfall noch fahren?

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 12:27
von Insomaniac
Also so viel ich weis darfst du mit dem FZG fahren wenn es verkehrstauglich ist ob da weng a blech verbeult ist o.ä ist eig egal auser es hat irgendwelche spitze Kanten dann könnte die Rennleitung etwas sagen.

Und wenn se dich anhalten kanns höchstens sei dass se dir weng blöde Fragen deswegen stellen aber mach können se nix.

Also so müsst des denk ich stimm fals net lass ich mich gern eines besseren belehr.

MFG

Re: Darf ich mit meinem Corsa B nach Unfall noch fahren?

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 12:47
von blobberio
im Gutachten steht drin ob das Auto noch verkehrssicher ist oder nicht. Wenn Du angehalten wirst oder von jemandem gesehen wirst der das dann der gegnerischen Versicherung meldet (Bekannter vom Unfallgegener oder so) kannst Du richtig Probleme bekommen. Das allerdings nur für den Fall dass das Auto als nichtmehr verkehrssicher eingestuft wird.

Re: Darf ich mit meinem Corsa B nach Unfall noch fahren?

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 13:11
von Griffar
ich bekomme das gutachten nachher.....nicht mehr verkehrssicher ist es im jetzigen zustand sicher weil zumindest das rücklicht defekt ist....steht dann in dem gutachten genau aufgeschlüsselt welche beschädigungen das Fahrzeug verkehrsunsicher machen? Weil ein defektes Rücklicht ist ja schnell behoben...


Mit der Versicherung sollte es keine Probleme geben da der Wohnort des Unfallverursachers sowie der Unfallort 200km von meinem wohnort entfernt ist.....

ausser die Versicherung darf sich auskunft beim Strassenverkehrsamt holen ob das Fahrzeug abgemeldet wurde...wobei man ja eigentlich nicht dazu verpflichtet ist ein Fahrzeug abzumelden...

die Polizei die den Unfall aufgenommen hat liess mich mit dem schaden noch 200km bis in mein heimatort fahren.....und meine nur ich sollte das reparieren lassen ^^

Re: Darf ich mit meinem Corsa B nach Unfall noch fahren?

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 13:17
von Amok
Motor raus, alten B-Corsa kaufen mit Nähmaschine, deinen Motor dort rein, und die restlichen Teile verscherbeln ...

Das haut mit 2300€ allemal hin!

Re: Darf ich mit meinem Corsa B nach Unfall noch fahren?

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 13:20
von blobberio
ne, steht nicht drin was den Wagen nicht verkehrssicher macht. Zumindest stand es bei meinem vor 2 Wochen nicht drin :)
Anwalt meinte aber dass das wichtig sei um den Nutzungsausfall zu bekommen wenn ich mir das Geld auszahlen lasse. Das is bei Dir aber eher unwichtig denk ich weil du nen wirtschaftlichen Totalschaden hast.

Re: Darf ich mit meinem Corsa B nach Unfall noch fahren?

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 13:31
von Griffar
Amok hat geschrieben:Motor raus, alten B-Corsa kaufen mit Nähmaschine, deinen Motor dort rein, und die restlichen Teile verscherbeln ...

Das haut mit 2300€ allemal hin!
Da gibts nur ein Problem ^^ der Motor ist auch nicht mehr das wahre...

der hatte letzten sommer nen motorschaden nach zahnriemenriss mit verbogenen ventilen usw.

wurde dann für 1100€ privat wieder gerichtet nur das der dann noch irgendwo einen weg hat weil er ein bisschen blau rausräuchert beim starten ein weilchen....ich tippe da mal auf ventilschaftdichtungen...

der motor bringt zwar volle kompression und ich bin nach dem motorschaden 5000km oder so problemlos gefahren aber irgendwo is der kopf vermutlich etwas undicht...

jedenfalls lohnt sichs nicht mehr den motor umzuhängen....

was meint ihr sind 2300€ für nen 95iger Corsa B mit 66KW zu wenig angesetzt?

Re: Darf ich mit meinem Corsa B nach Unfall noch fahren?

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 14:28
von corsa666
Wenn du die Karre weiterfährst und nicht in der Werkstatt richten läßt kriegst die Schadenssumme abzüglich der Mehrwertsteuer gezahlt. Den Nutzungsausfall von max. 2 Wochen kannst auch nicht geltend machen. Die gegnerische Versicherung will die Abmeldung deines Totalschadens und eine Neuanmeldung eines anderen Fahrzeugs sehen, wenn du Nutzungsausfall geltend machst.

Re: Darf ich mit meinem Corsa B nach Unfall noch fahren?

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 14:35
von ice tiger
eine Neuanmeldung eines anderen Fahrzeugs sehen
ja? also das fänd ich ja dreist...kann mich doch keiner zwingen nach nem unfall ne neue kiste anzumelden...
sollte doch meine sache sein, ob ich mir danach ein neues auto kaufe oder nicht? den nutzungsausfall hab ich so oder so...

mfg

Re: Darf ich mit meinem Corsa B nach Unfall noch fahren?

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 14:49
von Pöni
Also für 2300 solltest aber schon was finden. Er muss ja nicht gemacht sein. Kannst ja alle Teile vom alten nehmen.