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legal?!
Verfasst: Mi 25. Apr 2007, 14:28
von Cypher2Kill
Hallo Leute
Ich hab folgendes Problem:
Hab seit August 06 meine "neue" Frontschürze am Auto.
War mit der auch schon bei der Zulassungsstelle und die wurde ordnungsgemäß eingetragen.
Der Kerl hat dann aber noch gemeint ich muss noch zur Zulassungsstelle und die Front in den
Fahrzeugschein eintragen lassen.
Bis heute bin ich aber immer noch nicht dazu gekommen...
Meint ihr ich bekomm da Ärger falls ich in ne Polizeikontrolle komme?
Wie gesagt is ja eingetragen und geprüft worden nur eben noch nicht im Fahrzeugschein drin...
Würde mich über zahlreiche Antworten freuen!
Greetz
Cypher2Kill
Re: legal?!
Verfasst: Mi 25. Apr 2007, 14:36
von corsa1982
Hallo!
Kommt darauf an welchen Polizisten du drann hast. Eigentlich ist es kein Akt. Habe meine Schlappen auch noch nicht in die Papiere übernommen.
Ich stand zwei mal vor der Behörde und die hatten zu. Natürlich kann ich Öffnungszeiten lesen aber in dem Fall war sie einfach geschlossen.
Einmal hinfahren sehe ich ein. Aber desshalb den Leuten hinterherlaufen. Nö.
Re: legal?!
Verfasst: Mi 25. Apr 2007, 14:38
von Thrilldriver
Normalerweise steht das in dem Abnahmebericht (und/oder dem Gutachten?) drin, ob Du den Umbau sofort in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen musst oder erst, wenn sich "die Zulassungsstelle das nächste Mal mit den Papieren befasst", z.B. Abmeldung, Ummeldung, etc...
MfG, Sascha

Re: legal?!
Verfasst: Mi 25. Apr 2007, 14:40
von Biker1885
brauchste eigentlich nicht ! mein Fahrwerk , felgen und spurplatten stehen auch nich im fahrzeugschein drinne !
musst halt nur die eintragung mit dir führen !
Gruß , Ronny
Re: legal?!
Verfasst: Mi 25. Apr 2007, 14:49
von Michi
In den allermeisten Fällen müssen die abgenommen Änderungen auch bei der Zulassungsstelle eingetragen werden, und zwar in der Regel umgehend. Das sollte aber wie gesagt auf dem Dokument draufstehen.
Re: legal?!
Verfasst: Mi 25. Apr 2007, 15:05
von yakoli
Eine
sofortige und unmittelbare Berichtigung ist bei einer Einzeleintragung nach
§ 21 StVZO zwingend.
Bei Änderungsabnahmen (§ 19 StVZO) muss die Korrektur der Fahrzeugpapiere erst bei der nächsten Befassung der Zulassungsbehörde mit den Papieren erfolgen.
Also: wars ne Einzelabnahme die Schürze oder ne Änderungsabnahme nach §19?
PS: Eintragungen von Fahrwerken bei vorhandener Sonderbereifung sind immer Einzelabnahmen.
Biker1885 hat geschrieben:brauchste eigentlich nicht ! mein Fahrwerk , felgen und spurplatten stehen auch nich im fahrzeugschein drinne !
musst halt nur die eintragung mit dir führen !
Gruß , Ronny
Na dann wohl noch nie in ne gründliche Verkehrskontrolle gekommen?!
Re: legal?!
Verfasst: Mi 25. Apr 2007, 16:16
von chaot1091
hab mein fahrwerk auch seit 3 jahren noch nicht in den schein eintragen lassen.
hab immer nur nen ordner im kofferraum wo alles drin ist... eintragungen abe´s etc.
Re: legal?!
Verfasst: Mi 25. Apr 2007, 16:20
von dandanscorsa
ich werde meine eintragungen auch mal in meinen fahrzeugbrieg und -schein eintragen lassen, nur dauert das noch etwas, erst so in einem jahr bekomme ich meinen Fahrzeugbrief zugeschickt, solange liegt der dann noch in braunschweig in einer bestimmten bank die ich hier nicht nenne...
Re: legal?!
Verfasst: Mi 25. Apr 2007, 16:41
von St0n3dSh33p
Steht doch auf den Papieren drauf
'bei nächster Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere eintragen' oder so ähnlich

kostet um 12 € bei der Zulassungstelle

Re: legal?!
Verfasst: Mi 25. Apr 2007, 17:26
von gewissen
St0n3dSh33p hat geschrieben:Steht doch auf den Papieren drauf
'bei nächster Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere eintragen' oder so ähnlich

kostet um 12 € bei der Zulassungstelle
Kommt drauf an, wenn du Fahrzeug Brief und Schein komplett abgeben musts und dafür Zulassungscheinigung 1 und 2 bekommst wirds doch teurer...