Hallo
Ich habe ein Problem und zwar weiß ich nicht wieviel Bodenfreiheit ich haben muss zwischen Boden und meiner Frontstossstange (Komplett GFK).
Mein Kollege meinte mit einer normalen Gummilippe dürfte man
7 cm haben und bei einer festen (kompletten GFK Stossstange) 10 cm.
Hat er nun Recht oder eher nicht !!!
Bitte um schnellen RAT.
Bodenfreiheit
Moderatoren: FTBerlin, TwoBeers
Re: Bodenfreiheit
im corsa b teil ist nen tread dazu
aber fk zählt meins wissen zu flexiebel vondaher 8 so wars bei mir zumindest was mein prüfer mir damals erzählt hat
hi hab den abschnitt noch mal kopiert quelle ist TüV Nord
Bodenfreiheit
Bezüglich der Bodenfreiheit von Fahrzeugen gibt es erstaunlicherweise keine eindeutigen Vorschriften. Als Orientierung gilt: Tiefer gelegte Fahrzeuge müssen besetzt mit dem Fahrer und vollem Kraftstofftank ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm berührungslos überfahren. Dieser Wert wurde von entsprechenden Gremien beim Bundesverkehrsminister als Maßgabe festgelegt, um Beschädigungen im üblichen Verkehr (nach § 30 StVZO) zu verhindern
Scheinwerfer & Co.
Durch die Änderung der Fahrzeughöhe ändert sich auch die Höhe von Anbauteilen bzw. Scheinwerfern. Bei den Beleuchtungseinrichtungen sind jedoch Grenzmaße vorgeschrieben, die weder unter- noch überschritten werden dürfen:
* Frontscheinwerfer 500 mm
* Vordere Fahrtrichtungsanzeiger 350 mm
* Seitliche Fahrtrichtungsanzeiger 500 mm
* Nebelscheinwerfer 250 mm
* Tagfahrleuchten 250 mm
* Seitenmarkierungsleuchten 250 mm
* Nebelschlussleuchte 250 mm
* Rückfahrleuchte 250 mm
* Rückstrahler hinten 350 mm
Die angegebenen Werte sind die unteren Grenzmaße und dürfen nicht unterschritten werden.
aber fk zählt meins wissen zu flexiebel vondaher 8 so wars bei mir zumindest was mein prüfer mir damals erzählt hat
hi hab den abschnitt noch mal kopiert quelle ist TüV Nord
Bodenfreiheit
Bezüglich der Bodenfreiheit von Fahrzeugen gibt es erstaunlicherweise keine eindeutigen Vorschriften. Als Orientierung gilt: Tiefer gelegte Fahrzeuge müssen besetzt mit dem Fahrer und vollem Kraftstofftank ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm berührungslos überfahren. Dieser Wert wurde von entsprechenden Gremien beim Bundesverkehrsminister als Maßgabe festgelegt, um Beschädigungen im üblichen Verkehr (nach § 30 StVZO) zu verhindern
Scheinwerfer & Co.
Durch die Änderung der Fahrzeughöhe ändert sich auch die Höhe von Anbauteilen bzw. Scheinwerfern. Bei den Beleuchtungseinrichtungen sind jedoch Grenzmaße vorgeschrieben, die weder unter- noch überschritten werden dürfen:
* Frontscheinwerfer 500 mm
* Vordere Fahrtrichtungsanzeiger 350 mm
* Seitliche Fahrtrichtungsanzeiger 500 mm
* Nebelscheinwerfer 250 mm
* Tagfahrleuchten 250 mm
* Seitenmarkierungsleuchten 250 mm
* Nebelschlussleuchte 250 mm
* Rückfahrleuchte 250 mm
* Rückstrahler hinten 350 mm
Die angegebenen Werte sind die unteren Grenzmaße und dürfen nicht unterschritten werden.