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Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis

Verfasst: Sa 5. Mai 2007, 17:33
von Stef
Sers Gemeinde

Wenn man wegen Fahren ohne gültige BE belangt wird, dann kostet das laut Bussgeldkatalog 50€ und 3Punkte.

Der eigentliche Knackpunkt ist:
Wird hier nur der Fahrer belangt, oder der Halter, oder Beide?

Bitte kein Hörensagen, sondern nur fundiertes Wissen ;)


P.S.: Nein, ich wurde nicht angehalten und ja, ich trage alles ein sobald ich endlich von Opel die Traglastbescheinigung für die Felgen bekomm, auf die ich nun schon seit 2 Wochen warte :no:

Re: Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis

Verfasst: Sa 5. Mai 2007, 17:50
von turbo~tigra
in der stvo ist in erster linie immer vom fahrzeugführer die rede.
der fahrzeughalter wird allerdings im nachhinein nochmals balangt, weil sich das kraftfahrzeug in keinem verkehrstüchtigen zustand befinden. (fehlende eintragungen, fehlende ABE)

ein eintragungspflichtiges oder ABE freies anbauteil ist nur dann an das fahrzeug an zu bauen, wenn das fahrzeug außerhalb der stvo bewegt wird, ein genauer bzw. nachweißbarer tüvtermin zur eintragung feststeht oder das ABE im kraftfahrzeug mitgeführt wird.

ergo: is das teil nicht eingetragen bzw. du hast kein ABE für, dann darft es eben so lange nicht anbauen bis die dokumente hast!
wirst dabei erwischt von der polizei, wird in erster linie der fahrzeugführer belangt und zu guter letzt der fahrzeughalter selbst.

Re: Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis

Verfasst: Sa 5. Mai 2007, 17:56
von fensterwischer
jop sind beide gleichermaßen dafür dran zu kriegen!!!

Re: Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis

Verfasst: Sa 5. Mai 2007, 18:04
von Stef
Mist, das dachte ich mir schon :confused:

Hab den C ja in letzter Zeit quasi nicht bewegt (eben aus dem Grund):sadwalk:

Re: Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis

Verfasst: So 6. Mai 2007, 09:26
von Christian19
Hi

Das schlimme sind nicht die Punkte und das Bußgeld.

Das schlimme ist finde ich wenn man ein Unfall baut und sich dann herrausstellt das man was nicht eingetragen hat.

Ich zahle lieber 35,90€ fürs Eintragen ansatt etliche tausend € .

Dann kann man sich doch nichts mehr leisten und ist wirklich am ***** der Welt.

Wieviele fahren mit nicht eingetragenen Teilen rum!

MfG
Christian

Re: Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis

Verfasst: So 6. Mai 2007, 10:48
von enny
ich hatte den fall vor 2 jahren bin mit erloschener betriebserlaubnis gefahren da habe sie nur mich als fahrer belang meinen mutter als halterin haben sie in ruhe gelassen! musste 50€strafe zahlen + 25,60€ bearbeitungsgebühr und habe 3 punkte auf meinen Bonuskonto in Flensburg bekommen.

gruß enny

Re: Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis

Verfasst: So 6. Mai 2007, 10:55
von connectab
Ich zahle lieber 35,90€ fürs Eintragen ansatt etliche tausend €
Ich glaub Stef würde auch noch mehr bezahlen wenn er die Traglastbescheinigung hätte. ;)

@Stef:
Schonmal im Netz irgendwelche Omega Seiten durchsucht oder sowas?

Re: Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis

Verfasst: So 6. Mai 2007, 14:26
von Picmasta
stef, stehen deine Felgen nicht im Opel umrüstkatalog drin? Meine Astra G Felgen habe ich so problemlos eingetragen bekommen, weil der Prüfer anhand der Fahteuggewichte sehen konnte, dass die nötigen Traglasten im Astra G höher sind als die im meinem Tigra. ;)
http://www.tuev-hessen.de/e2562/e2564/U ... 02_ger.pdf



Gruß Pic

Re: Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis

Verfasst: So 6. Mai 2007, 14:39
von Corsa A
Ich hatte auch nur den ausdruck vom *** für meine felgen,dass die serie aufm astra g drauf sind.

Und,im normal falle wird da nur der fahrer belangt,nicht der halter.

Weil,was kann der halter dafür,wenn du sein auto nimmst und damit rum fährst ;o)

Re: Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis

Verfasst: So 6. Mai 2007, 16:06
von XFA
Rein rechtlich können DEFINITIV fahrer UND halter belangt werden!

Wie das allerdings in der praxis gehandhabt wird hängt wohl immer vom netten herrn in grün ab ;)