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Nebels in Lippe?

Verfasst: Di 14. Okt 2003, 21:22
von Blue_Tigra
Hi ich habe Suche genutzt und nix gefunden.

Ich hab eine Serienschürze ohne Nebelscheinwerfer und will mir unbedingt
welche Nachrüsten. Die original Stellen gefallen mir auch nicht so könnte ich nicht vielleicht die Nebels in einer lippe einbauen? WS oder so :|
Danke im Vorraus

PS Ist das auch legal? :lol:

Re: Nebels in Lippe?

Verfasst: Di 14. Okt 2003, 21:29
von Anonymous
gibt glaub ich ne mindesthöhe

die hätteste an der lippe unterschritten außer du legst deinen kleinen höher :lol:

außerdem is lippe ein denkbar ungeeigneter platz ..

is doch ein recht bewegliches teil und das heißt dort ist viel bewegung :P

Re: Nebels in Lippe?

Verfasst: Di 14. Okt 2003, 21:41
von Amok
Hmmmm ... Könnte sogar sein, dass Nebelscheinwerfer in dieser Höhe legal wären. Da die Nebelscheinwerfer ja praktisch unter dem Nebel auf die Straße strahlen. Müsste man aber mal genau in der Stvo nachlesen.

In die Original-Lippe würd ich jedenfalls auch keinesfalls Nebels reinmachen, und in eine andere Lippe auch nur, wenn das Auto nur wenig tiefergelegt ist, da beim ersten Aufsetzer wohl deine Halterungen der Nebels den Geist augeben KÖNNEN.

Re: Nebels in Lippe?

Verfasst: Mi 15. Okt 2003, 17:06
von Blue_Tigra
Danke für eure Antwort :)

Wo könnte ich dann sonst Nebelleuchten einbauen vielleicht in der mittigen aussparung der Stoßstange oder wären dann die nebels zu dicht zusammen? Gibts irgendwelche andere Vorsschläge?

Danke im vorraus

Re: Nebels in Lippe?

Verfasst: Mi 15. Okt 2003, 17:40
von Anonymous
Blue_Tigra hat geschrieben: vielleicht in der mittigen aussparung der Stoßstange oder wären dann die nebels zu dicht zusammen? Danke im vorraus
1. das
2. wär der sinn leicht weg da sie ja auch zur seite streuen sollen

Re: Nebels in Lippe?

Verfasst: Mi 15. Okt 2003, 18:12
von Der_Bachelor
also:

Nebelscheinwerfer dürfen nur bei Nebel oder starkem regen bzw. schnefall und nur in verbindung mit dem standlicht, bzw. abblendlicht eingeschaltet werden.

anbauvorschriften:
Anbauhöhe:
Der untere rand der nebelscheinwerfer darf nicht höher als der untere rand der hauptscheinwerfer sein, jedoch ein mindestabstand von 250mm zur fahrbahn muss eingehalten werden.

Seitenabstand:
Ist der seitenabstand kleiner als 400mm zur fahrzeugaußenkante, dürfen die nebelz mit standlicht allein oder mit abblendlicht eingeschaltet werden. ist der seitenabstand größer als 400mm zur fahrzeugaußenkante, dürfen sie NUR mit dem abblendlicht eingeschaltet werden.


hoffe das klärt es auf!

so steht es in der anleitung meiner projektor beams oder wie sich diese runden zusatz dinger schimpfen....

Re: Nebels in Lippe?

Verfasst: Do 16. Okt 2003, 20:53
von Blue_Tigra
Danke!!!

Du hast welche?? Wo hast du deine Eingebaut.

Hast echt geholfen :D :D :D

särs

David 8)

Re: Nebels in Lippe?

Verfasst: Do 16. Okt 2003, 21:03
von Tigr4ndi
Fabian666 hat geschrieben:also:

Nebelscheinwerfer dürfen nur bei Nebel oder starkem regen bzw. schnefall und nur in verbindung mit dem standlicht, bzw. abblendlicht eingeschaltet werden.
Nur das ich das richtig versteh... Ich DARF wenn ich die Nebels anhab mit Standlicht fahren? :?

Re: Nebels in Lippe?

Verfasst: Do 16. Okt 2003, 21:06
von Amok
Ja, wenn wirklich schlechte Sicht ist, dann darf man das, manchmal sieht man nur mit Nebels sogar besser als wenn das Abblendlicht mit eingeschalten ist.

Re: Nebels in Lippe?

Verfasst: Do 16. Okt 2003, 21:11
von Goetz
weil die nebels meistens unter dem nebel durchstrahlen, wohingegen das abblendlicht die nebelpartikel, also wasser etc. anstrahlt, die das licht reflektieren und man sieht nur eine weiße wand vor sich... noch nie gehabt, so eine situation ?