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Der Neue

Verfasst: Mi 16. Mai 2007, 12:01
von Starlack
Hallo zusammen.

So ich bin jetzt hier neu angemeldet. Mike mein Name...
Ich komme aus dem schönen Sauerland
Ich hab für meine Frau einen Corsa B 1,4 16v EZ 2000 gekauft mit Hagelschaden. Neija bischen Arbeit aber egal .

Den werd ich jetz erstmal neu Lackieren .

Da ich diesen jetzt ertmal schön machen will
hab ich direkt mal ein paar Fragen.

Ich wollte Felgen 7x15 mit ET 35 195 50 15 verbauen und Federn 35/35 mm.
Geht das zusammen unter die Karosse????und wie ist das mit dem Tüv. Die Felgen hab ich schon hier liegen .Sind Borbet
Laut dem Gutachten was dabei ist sind 195 50 15 Freigegeben.
Ich lese hier immer von 195 /45...

Gruß Mike

Re: Der Neue

Verfasst: Mi 16. Mai 2007, 20:38
von Chrisbeee
ich dachte auch immer das nur 195/45 geht!!!
hatte mir ma 195/50 gekauft aber leider durfte ich die nciht raufmachen!!

Re: Der Neue

Verfasst: Mi 16. Mai 2007, 21:12
von CorsaC20NE
Also ich geb dir nen Tipp....
Hol dir gleich 16 Zoll :D

Re: Der Neue

Verfasst: Do 17. Mai 2007, 05:44
von blitzinside
Herzlich willkommen,

45 Querschnitt sieht besser aus, is aber auch teurer =)

Re: Der Neue

Verfasst: Do 17. Mai 2007, 13:30
von yakoli
Starlack hat geschrieben:Ich wollte Felgen 7x15 mit ET 35 195 50 15 verbauen und Federn 35/35 mm.
Geht das zusammen unter die Karosse????und wie ist das mit dem Tüv. Die Felgen hab ich schon hier liegen .Sind Borbet
Corsa16V99 hat geschrieben:Also ich geb dir nen Tipp....
Hol dir gleich 16 Zoll :D
?! :confused:

OnTopic: wenn im Felgengutachten fürn Corsa B 195/50er freigegeben sind, dann wirst du sie vom TÜV au´ch abgenommen bekommen. Und wenn noch ein Fahrwerk / Feder verbaut wird / werden, dann solltest du das zusammen abnehmen lassen - wird zwar ne Einzelabnahme (also bisschen teurer als nur die Räder z.B) aber dann is alles in einem Abwasch eingetragen.

Re: Der Neue

Verfasst: Fr 18. Mai 2007, 00:11
von mark00
yakoli hat geschrieben:?! :confused:

OnTopic: wenn im Felgengutachten fürn Corsa B 195/50er freigegeben sind, dann wirst du sie vom TÜV au´ch abgenommen bekommen.
Dann wird in irgendeiner Fußnote des Gutachtens aber bestimmt drinstehen das in diesem Fall ne Tachoangleichung fällig ist.

Wenn nicht, "Glück gehabt"!

Re: Der Neue

Verfasst: Fr 18. Mai 2007, 06:42
von Starlack
mark00 hat geschrieben:Dann wird in irgendeiner Fußnote des Gutachtens aber bestimmt drinstehen das in diesem Fall ne Tachoangleichung fällig ist.

Wenn nicht, "Glück gehabt"!
Stimmt hast REcht. Hatte ich glatt Übersehen.
Wie wird den so eine Tachoangleichung gemacht falls der TÜV Onkel das haben will..

Re: Der Neue

Verfasst: Fr 18. Mai 2007, 09:38
von snoopy1202
--*blubb*--