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Frage zum Autoverkauf

Verfasst: Di 19. Jun 2007, 18:09
von Onkel Hotte
HI!

hab mal schnell ne Frage, hoffentlich bekomm ich ne eindeutige Antwort:

Was muss ich beim Autoverkauf dem Käufer alles mitgeben?

Schlüssel, Fahrzeugbrief ist klar.
Wie ist das mim FZSchein, wenn das KFZ Abgemeldet ist?
Was ist mit dem letzten TüV und AU Bescheinigungen?

grüße Alex

Re: Frage zum Autoverkauf

Verfasst: Di 19. Jun 2007, 18:48
von WDCdafbe
Onkel Hotte hat geschrieben:HI!

hab mal schnell ne Frage, hoffentlich bekomm ich ne eindeutige Antwort:

Was muss ich beim Autoverkauf dem Käufer alles mitgeben?

Schlüssel, Fahrzeugbrief ist klar.
Wie ist das mim FZSchein, wenn das KFZ Abgemeldet ist?
Was ist mit dem letzten TüV und AU Bescheinigungen?

grüße Alex


also

-brief
-schein
-letzte HU
-letzte AU
-abmeldebescheinigung (erleichtert das anmelden, KFZ welches mehr als 18monate abgemeldet war benötigt neue HU/AU)
-alle schlüssel




MFG andy

Re: Frage zum Autoverkauf

Verfasst: Di 19. Jun 2007, 19:00
von Onkel Hotte
das ist es ja, bei tüv und au bin ich mir nämlich nicht sicher...

weil ich hatte keine au bescheinigung bei meinem tigga dabei, und konnte den auch ohne probleme anmelden.

Re: Frage zum Autoverkauf

Verfasst: Di 19. Jun 2007, 19:02
von WDCdafbe
du hast gefragt was MUSS man mitgeben ... ich hab geschrieben was du mitgeben MUSST wo liegt des problem ;) :D


hast halt damals glück gehabt und sie wollte keiner sehn ...


MFG andy

Re: Frage zum Autoverkauf

Verfasst: Di 19. Jun 2007, 19:05
von misterjack
wenn man keine HU/AU Bescheinigung mitgibt, muss der Käufer beides neu machen!

Re: Frage zum Autoverkauf

Verfasst: Di 19. Jun 2007, 19:07
von WDCdafbe
erst lesen dann posten ... hab geschrieben mit geben der abmeldebescheinigung erleichtert das verfahren ... net das es pflicht ist ;) :confused: :vertrag:




MFG andy

Re: Frage zum Autoverkauf

Verfasst: Di 19. Jun 2007, 19:09
von RDK
jup..

TÜV & AU MÜSSEN MIT

da der käufer sonst problem mim anmelden hatt ;)

Re: Frage zum Autoverkauf

Verfasst: Di 19. Jun 2007, 19:10
von misterjack
@WDCdafbe

Fahrzeuge die ab 01.10.2005 abgemeldet
wurden, erhalten keine Abmeldebescheinigungen
mehr. Anstelle der Abmeldebescheinigung gibt
es den entwerteten Fahrzeugchein mit Stillegungs-
vermerk zurück.

Hab meinen vorherigen Post unglücklich formuliert :)

Re: Frage zum Autoverkauf

Verfasst: Di 19. Jun 2007, 19:13
von WDCdafbe
misterjack hat geschrieben:@WDCdafbe

Fahrzeuge die ab 01.10.2005 abgemeldet
wurden, erhalten keine Abmeldebescheinigungen
mehr. Anstelle der Abmeldebescheinigung gibt
es den entwerteten Fahrzeugchein mit Stillegungs-
vermerk zurück.

Hab meinen vorherigen Post unglücklich formuliert :)
hab gemerkt ... ganz schnell editiert ... habs trotzdem gelesen :p

selbst der kassenbon der abmeldung erleichtert den ablauf ;)
(sofern wie bei mir die abmeldung explizit drauf vermerkt war)
man muss immer daran denken man geht auf ein AMT um des zu erledigen ;)



MFG andy

Re: Frage zum Autoverkauf

Verfasst: Di 19. Jun 2007, 19:22
von silver-flash
Jo, Abmeldebescheinigungen gibts nicht mehr, man bekommt den entwerteten Schein zurück. Diesen Kfz.-Schein braucht man auch 100 pro wieder zur Anmeldung, nur mit Brief machen die nen Riesenaufstand und wollen ne eidenstattliche Versicherung. Ging mir letzten Herbst bei der Anmeldung meines Winter-Corsas auch so. Ich hatte doch tatsächlich den Kfz.-Schein verlegt :beat: Als ich dann auf der Zulassung war, es fehlten nur noch die Plaketten, fiel der Tussi auf daß der Schein fehlte und das Drama begann. Wollten die doch tatsächlich daß ich vom Vorbesitzer die eidesstattliche Versicherung holen fahre. Konnte es aber mit ner erneuten Fahrt :thumbdown: mit Kaufvertrag (daß die Karre nun mir war) anders regeln und ich durfte den Wisch dann selbst ausfüllen und es ging i.O.

Also gut drauf aufpassen! :juhu: