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Frage zu offenem Luftfliter zwecks Eintragung
Verfasst: Di 3. Jul 2007, 21:37
von Scarfaith
Huhu zusammen!
Ich spiele mit dem Gedanken mir das 57i Kit von K&N in meinen Corsa C GSI zu bauen.
Nun würde mich interessieren ob wer weiß wie sich das verhält wenn ein offener Luftfilter eingetragen ist und man den Originalen bei einer Kontrolle drin hat.
Wird der Wagen dann stillgelegt weil der Offene eingetragen ist oder wie verhält sich das?
Dreht sich nur darum das ich bei längeren Strecken auf der Autobahn dann doch lieber Ruhe im Auto hab =)
Werde auch nochmal direkt beim Tüv nachfragen aber vielleicht habt ihr ja schon Ahnung davon

Re: Frage zu offenem Luftfliter zwecks Eintragung
Verfasst: Di 3. Jul 2007, 21:51
von Fireproof
passiert nix *räusper*
blos weil du etwas eingetragen hast kannst du stattdessen trozdem noch das original teil fahren
Re: Frage zu offenem Luftfliter zwecks Eintragung
Verfasst: Di 3. Jul 2007, 22:08
von Scarfaith
Das freut mich doch

Dann weiß ich ja was ich mir die Tage bestelle *grinst breit*
Ob K&N oder dbilas muß ich mal sehen aber gehört nat an diese Stelle
Re: Frage zu offenem Luftfliter zwecks Eintragung
Verfasst: Di 3. Jul 2007, 22:40
von FTBerlin
das stimmt so nicht...... du läst ja die be ändern durch die eintragung, genau genommen entspräche der wagen nach der rückrüstung und ohne der austragung des filter nicht mehr der genehmigten be und "könnte" auch allen maßnahmen behandelt werden......
wird aber in diesem fall denke ich keiner machen...... zumindest wär mir das neu..... nur darf man nicht der ansicht sein dass das erlaubt ist.......
zb schürzen wechsel einfach so ist auch nicht erlaubt, nicht umsonst muss man teile die nicht mehr verwendet werden austragen lassen.
Re: Frage zu offenem Luftfliter zwecks Eintragung
Verfasst: Mi 4. Jul 2007, 22:40
von greenmonstacorsa
hey
also ich habe vorne auch nen schürzen wechsel machen lassen trotzdem steht die alte Shark noch drin sowie die alten 7x15 und die vordern 8x14 die durch 9x14 abgelöst wurden u da hat der tüv nichts zugesagt...mit dem Luftfilter wäre ich da vorsichtig da du sagst dass das nen Gsi ist..und nen Gsi braucht luft...und wer luft braucht ist laut...der tüv wird eine db messung machen is die höher als 78db fahrgeräusch kannste das knicken..bei mir haben sie es damals beim 1.2 eingetragen das war echt grenze..beim motor wechsel haben die deppen das überlesen..weil der schein so voll ist u naja die alte beim Bürgeramt hat das so übernommen mit dem Filter.

ist da nen Teilegutachten bei? wenn ja ruf bei K&N an u frag ob in den papieren steht ob eine Messung pflicht ist...wenn ja dann kannst du dich warm anziehen...gruss
Re: Frage zu offenem Luftfliter zwecks Eintragung
Verfasst: Do 5. Jul 2007, 08:28
von N.Corsa
FTBerlin hat geschrieben:...nicht umsonst muss man teile die nicht mehr verwendet werden austragen lassen.
Wurde bei mir auch nicht gemacht, ich habe drei Fahrwerke und 3 Felgen eingetragen. Und ich war nicht immer beim gleichen TÜV.
Re: Frage zu offenem Luftfliter zwecks Eintragung
Verfasst: Do 12. Jul 2007, 13:24
von Gotthilft
also bei mir wurde keine db messung durch geführt. ich fahre das k&n 57i kit. aber dazu muss ich sagen das es ein tigra mit der 1.4 maschine ist. nur du musst dann mit dem serien auspuff rum fahren weil in dem gutachten steht das du keinen sportauspuff fahren darfst. fahre trotzdem mit nem sport auspuff rum und ich habe auch beides eingtragen.
Re: Frage zu offenem Luftfliter zwecks Eintragung
Verfasst: Do 12. Jul 2007, 13:42
von ch_wagner
das mit dem Eintragen ist eh ein Blödsinn...
.. hab auch 2 Fahrwerke eingetragen.... und nur (sinnvollerweise) eines verbaut...
zu deiner frage zurück: nein es passiert nix. Wenn er eingetragen ist muss er nicht verbaut sein.
Du trägst ja originalteile auch nicht aus...
Gruß
Chris
Re: Frage zu offenem Luftfliter zwecks Eintragung
Verfasst: Do 12. Jul 2007, 13:58
von Insomaniac
Also normalerweise gibts da keine Prob wenn se dich anhalten und da ist was eingetragen und des ist net verbaut da du ja auf seriezsutand zurück rüstest und des ja eh erlaubt ist.
Also ich würd mir da keine gedanken machen!!
@greenmonstercorsa: des mit der Geräuschmessung ist schwachsinn da es für en K&N K57i ein teilegutachten gibt und da drinsteht das sich das Ansauggeräusch nicht verändert

.
Ich lass meinen Z18XE auch durch des 57I kit atmen und bei der eintragung hat er auch kei Geräuschmesung gemacht.
MFG
Re: Frage zu offenem Luftfliter zwecks Eintragung
Verfasst: Mo 16. Jul 2007, 23:58
von Schmiedy
Noch ne frage wegen eintragen!
Ist es irgendwie möglich einen K57i Kit und einen Fächerkrümmer von Lexmaul mit samter Auspuffanlage von Lexmaul eintragen zulassen?