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Eintragen von Vollschalen
Verfasst: Sa 25. Okt 2003, 12:43
von blacktigra
Hallo, nachdem ich die Suche gequält habe und keine zufriedenstellbare Antwort darauf bekommen habe, frage ich auf diesem Weg nochmal:
Sind Vollschalensitze ohne Rückenverstellung
definitiv eintragbar, wenn das Fahrzeug als 2 Sitzer umgeschrieben ist und H-Gurte hat?
Gibt es sonstiges Voraussetzungen?
Vielen Dank!
Bitte keine es könnte sein, vielleicht etc. -Antworten!! 
Re: Eintragen von Vollschalen
Verfasst: Sa 25. Okt 2003, 13:31
von Ti-Racer
hi
also wenn du die sitze eintragen lassen willst, was meinstens nicht mehr notwendig ist , weil du ja eine Unbedenklichkeiterklährung hast !
ok also wenn du sie nicht mehr hast oder so kannst du dich bei der firma melden ;sprich wicher,sparco....; und dann sagst du den deine fahrzeugdaten und die schicken dir eine unbedenklichkeitserklährung ! und somit sind die dann eintragungsfrei ! musst halt nur die sitze ordentlich einbauen
und bei den firman sind eigentlich alle fahrzeuge enthalten !
mfg Tigiraser :twisted:
.
Verfasst: Sa 25. Okt 2003, 13:47
von blacktigra
ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber ne
Unbedenklichkeitsbescheinigung ist doch noch lange kein "Freifahrschein"!?
Glaube nicht so recht, daß sich die Menschen in Grün in Berlin damit zufrieden geben, oder??
mfg
Re: Eintragen von Vollschalen
Verfasst: Sa 25. Okt 2003, 13:59
von Nightmare
unbedenklichkeitsbescheinigung is kein freifahrtschein *tz*
musste eintragen lassen
Re: Eintragen von Vollschalen
Verfasst: Sa 25. Okt 2003, 14:00
von blacktigra
warum war mir das bloß irgendwie klar! :P
Re: Eintragen von Vollschalen
Verfasst: Sa 25. Okt 2003, 14:01
von noam
also ich kenne das mit den unbedenklichkeitsbescheinigungen so, dass die ausgestellt werden wenn das fahrzeug in das das teil eingebaut werden soll nicht im gutachten vorkommt und darum das gutachten nicht vom TÜV anerkannt wird und diese unbedenklichkeitsbescheinigung als zusatz zum gutachten zu sehen ist damit es eingetragen wird.
muss man einfach genau lesen was im Gutachten drin steht!
.
Verfasst: Sa 25. Okt 2003, 14:10
von blacktigra
also soweit ich weiß sind solche Sitze wie ich meine (z.B. RECARO POLE POSITION) lediglich durch die FIA geprüft. Tüv Gutachten gibt es anscheinend keine dafür.
Re: Eintragen von Vollschalen
Verfasst: Sa 25. Okt 2003, 15:28
von Mädchenmanta
Also bei Vollschalen (Lehne ist NICHT verstellbar) ist definitiv kein Gutachten oder sonstiges Papier dabei....
Ich habe meine Sparco Sprints per Einzelabnahme durch bekommen...dann noch mit H-Gurten und als 2-Sitzer und ab geht die Post...
Also musste eintragen lassen...
Gruss
Dennis
Re: Eintragen von Vollschalen
Verfasst: Sa 25. Okt 2003, 17:58
von Ti-Racer
ehrlich so kompliziert bei euch ? also ich kenne das nur von meinen her !
Wichervollschalen (lehne nicht verstellbar) !
bei denen hab ich mir eine unbedenklichkeitserklährung geholt !
hab mich nochma erkundigt also es ist kein freifahrtschein , sorry !!!
aber es ist auch kein thema beim tüv ! die ham bei mir nur geschaut ob die ordentlich verbaut sind dann auf den schein und dann wurden sie eigentragen ! also meinen prüfer war des schnuppe ob 2 oder 4 sitzer ! er hatt nur geschaut ob das alles richtig verbaut was und mit meinen schrothgurten , ob die am richtigen punkt verbaut waren !
für 50 € eingetragen und so hatte ich bullenfreie fahrt !
bei euch nicht ?
mfg Tigiraser :twisted:
Re: Eintragen von Vollschalen
Verfasst: Sa 25. Okt 2003, 18:05
von Philip
hmm wenn das so einfach funktioniert, dann kann ich ja auch gut halbschalen ohne nen gutachten eintragen lassen.