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Konkrete Frage zur Kennzeichnung von Klarglas SW

Verfasst: Do 8. Nov 2007, 18:29
von Mullibert
Hallo,

habe heute meine schwarzen Klarglas bekommen und eine direkte frage an euch wegen zulassung (nicht hauen, suche benutzt und gelesen nur diese frage nicht beantwortet)

auf dem Bild seht ihr meine Kennzeichnung aufem SW

1 - E9 -> Leuchte wurde in Spanien geprüft/zugelassen

2 - H-> Halogenleuchte C-> Abblendlicht R-> Fernlicht

3 - A -> Standlicht

4 - 1a -> Blinklicht vorne

5 - Die große unbekannte, sollte eigentlich die Typenprüfnummer sein, jedoch muss diese 5 stellig sein, bei mir nur 4 stellig

6 - Pfeil nach rechts -> SW für linke Seite

7 - noch eine unbekannte, könnte bezeichnung für Lichtstärke sein, jedoch wäre diese mit 02 viel zu gering


Jetzt die Frage steht bei euch auch nur eine 4stellige Typenprüfnummer drauf?

Grund für die Frage:

Bei leuchten reicht eine E-nr das ist richtig, allerdings ist diese am fahrzeug nur Gültig, wenn die korrekte Typenprüfnummer drauf steht (E allein sagt nur, dass es eine geprüfte leuchte ist, die Typennummer gibt dann den verwendungszweck an, macht sie also erst zum SW).
Deswegen möchte ich wissen, ob diese Zahl stimmt

Re: Konkrete Frage zur Kennzeichnung von Klarglas SW

Verfasst: Do 8. Nov 2007, 18:41
von Waldbrand
Schaut soweit alles sauber aus :)

Die Nummer ist dem Prüfgutachten zugewiesen, musst Dich an den Spanischen TÜV wenden. Allerdings bist Du bei Lichttechnischen Anbauteilen mit E-Prüfzeichen nicht in der Nachweispflicht, sprich: TÜV oder Polizei müssten sich um die ABE/Unbedenklichkeitsbescheinigung kümmern.

Hab grad mal nachgeschaut, aber nirgendwo gefunden, ob die Nummer vier- oder fünfstellig sein müsste...
Die o2 würde ich einfach mal ignorieren, kann sonstwas bedeuten :)

Fazit:

Mach dir keine Gedanken, niemand pinkelt Dir deswegen ans Bein. :)

Re: Konkrete Frage zur Kennzeichnung von Klarglas SW

Verfasst: Fr 9. Nov 2007, 20:58
von FTBerlin
sobald eine e nr drauf is musst du dir keinen kopp machen....... bei solchen teilen musst du nichtmal eine etwaige abe o.ä. mit dir führen.

Re: Konkrete Frage zur Kennzeichnung von Klarglas SW

Verfasst: Fr 9. Nov 2007, 21:39
von Waldbrand
Stimmt, für Lichttechnische Einrichtungen musst Du bei E-geprüften Teilen keine Papriere mitführen.

Bei Auspuffanlagen, Spoilern, etc in Deutschland schon!

Re: Konkrete Frage zur Kennzeichnung von Klarglas SW

Verfasst: Fr 9. Nov 2007, 21:57
von kieler-corsa
ähm auch wenn ich mich täusche aber müssen die scheinis nich die E2 Norm erfüllen

und nur weil die scheinis in spanien geprüft worden sind heist das doch nicht das die in deutschland auch zugelassen sind oder????

Re: Konkrete Frage zur Kennzeichnung von Klarglas SW

Verfasst: Sa 10. Nov 2007, 12:06
von Waldbrand
Es gibt keine E2 Norm....
E1,E2,E4711 - völlig egal.

In Europa geprüft, in Europa legal, damit auch in Deutschland, wenns nicht gegen Stvo und StvZo verstößt.