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Wieviele Gutachten darf man besitzen?
Verfasst: Di 20. Nov 2007, 16:57
von schräubärli
Hallo!
Habe letztens gehört, dass man ab einer bestimmten Menge Tüv Gutachten (§19 oder 21) bzw. ABEs diese alle in die Papiere eintragen lassen muss. Is da was dran? Ich fahre zur Zeit mit 7 Gutachten / ABEs rum, aber nirgends steht ausdrücklich drin, dass ich sie eintragen lassen muss, deshalb hab ich es auch net getan...
Re: Wieviele Gutachten darf man besitzen?
Verfasst: Di 20. Nov 2007, 18:48
von Iceman
Gehört dann wohl eher in´s Reich der Märchen und Wahrsager..

Re: Wieviele Gutachten darf man besitzen?
Verfasst: Di 20. Nov 2007, 18:52
von black-dolphin
aber vielleicht solltest dir auch mal den unterschied zwischen gutachten und abe klarmachen da gehört kein "/" dazwischen, alles was mit gutachten ist gehört eingetragen, alles was mit ahbäheh ist nicht, abes kannst soviele haben wie du meinst, aber wie gesagt jedes teil mit gutachten gehört eingetragen...

Re: Wieviele Gutachten darf man besitzen?
Verfasst: Di 20. Nov 2007, 19:06
von Fasemann
Licht an , Zettel rum drehen

.
Diverse Papiere von tüff/kuess/dekra oder was weis ich MUESSEN innerhalb von 10 Tagen in den Schein, der Rest kann nach 18 Monaten "verfallen".
Cool ist wenn dann vor dem Zappelschuppen einer dein Handschuhfach leer macht und deine Papiere sind alle weg. Wenn mann das einmal im Schein hat >> hat es auch das Amt im PC.
Weil mitführen musste den Kram ja ...

Re: Wieviele Gutachten darf man besitzen?
Verfasst: Di 20. Nov 2007, 19:51
von Cali-LET
Seh ich auch so.
Alles eintragen lassen was geht.
Mir geht diese Zettelwirtschaft nämlich tierisch aufn S***
Und wenn man den Prüfer an einem guten Tag erwischt, dann trägt er eine ABE auch mal so ein wenn er grad ne Gutachtenabnahme macht.
War zumindest bei mir so.
Man sollte halt net drauf rumreiten sondern HÖFLICH nachfragen ob er das nicht machen könnte.
Re: Wieviele Gutachten darf man besitzen?
Verfasst: Do 22. Nov 2007, 14:39
von schmaeckz
black-dolphin hat geschrieben:... alles was mit ahbäheh ist nicht, abes kannst soviele haben wie du meinst...
Das hieße ja, dass ich meine Felgen gar nicht eintragen muss??!
So kann man das aber auch nicht sagen, will ich mal behaupten!
Re: Wieviele Gutachten darf man besitzen?
Verfasst: Do 22. Nov 2007, 14:55
von FTBerlin
wenn deine felgen eine abe haben musst du diese nicht ientragen lassen.......
die rede ist aber auch von gutachten......diese müssen eingetragen werden, da ja auch von einer unverzüglichen berichtigung der papaiere die rede ist und das nichteintragen in den schein eine ordnungswiedrigkeit darstellt die widerum unnötig geld kosten kann.
Re: Wieviele Gutachten darf man besitzen?
Verfasst: Do 22. Nov 2007, 15:11
von corsales
hab auch immer so ca.17 Gutachten ect.dabei gehabt.Aber Irgendwie war es den Cops immer zu blöd alle zu Lesen.Er hat nur gemeint,ich könne sie ja mal übertragen lassen,wäre für alle leichter,und Grinste.hab i dann au gemacht,da ich ja mein Motor in die FP übernehmen musste.Also wars klar,das alles andere mit geht.
30€ hats gekostet.

Re: Wieviele Gutachten darf man besitzen?
Verfasst: Do 22. Nov 2007, 15:34
von C20LET
FTBerlin hat geschrieben:wenn deine felgen eine abe haben musst du diese nicht ientragen lassen.......
Auch nicht allgemein gültig die Aussage. Weil ABE´s bezieht sich aufs Serienfahrzeug.
Von der Serie abweichende Ausstattung(anderes Lenkrad, anderes Fahrwerk), von mir aus auch mit ABE und du kannst bei einer Verkehrskontrolle, mit den ABE´s den Hintern wischen.
Dann darf nämlich auch ein Prüfer die Kombination des ganzen begutachten und wenn es ihm gefällt eintragen.
Re: Wieviele Gutachten darf man besitzen?
Verfasst: Do 22. Nov 2007, 16:29
von black-dolphin
C20LET hat geschrieben:Auch nicht allgemein gültig die Aussage. Weil ABE´s bezieht sich aufs Serienfahrzeug.
Von der Serie abweichende Ausstattung(anderes Lenkrad, anderes Fahrwerk), von mir aus auch mit ABE und du kannst bei einer Verkehrskontrolle, mit den ABE´s den Hintern wischen.
Dann darf nämlich auch ein Prüfer die Kombination des ganzen begutachten und wenn es ihm gefällt eintragen.
dass immer jeder seinen klugen senf dazugeben muss...klar gilt eine abe nicht ivm mit anderen abes, z.b. felgen&fahrwerk&evtl noch lenkrad, steht aber auch ausdrücklich in jeder abe drin, genauso wie in jedem hutachten steht dass es in die papiere eingetragen werden muss, n blatt papier lesen zu können muss man doch noch erwarten dürfen oder?
