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GSI Nebelscheinwerfer und Standlicht?!

Verfasst: Di 27. Nov 2007, 16:23
von sometsu
Hallo,

ich habe die GSI-Front mit den GSi_Nebelscheinwerfern nachgerüstet. Alerdings wollte man mir in der Werkstatt die nicht so schalten, das wenn ich standlich anhabe, die nebelscheinwerfer auch anmachen kann. Da ich kaum Ahnung von elektrik habe war ich bei Opel, und die waren auch total unkompetent, von wegen über sowas hätten sie sich noch nie gedanken gemacht, müsste man mal nachschauen und wäre voll der aufwand... also, wir krieg ich das selber hin? oder wohnt einer in der nähe der mir da mal schnell umstecken kann? ;)
Danke

Re: GSI Nebelscheinwerfer und Standlicht?!

Verfasst: Di 27. Nov 2007, 17:00
von gewissen
Dazu müsste man schon wissen wo du wohnst *g*

Und ich weis nicht, so ein Quatsch was die erzählen hab ich noch nicht gehört. Ich glaube die hatten einfach keine Lust.

Denn bei jeden Auto (wo die Nebelscheinwerfer auch an enstrechender Position verbaut sind) gehen die Zusammen mit den Standlich an. Dies ist ja auch mehr als Sinnvoll um die Eigentliche Funktion der Nebelscheinwerfer zu nutzen.

Ob die nu so angeklemmt sind, das die zusammen mit Abllendlicht, oder zusammen mit Standlich angehen. Das ist 1 Kabel was anders muss!!!

Re: GSI Nebelscheinwerfer und Standlicht?!

Verfasst: Di 27. Nov 2007, 17:16
von sometsu
ich wohne in Mettmann, nahe Düsseldorf. Ja, kam mir auch so vor als hätten die alle keine Lust gehabt.

Re: GSI Nebelscheinwerfer und Standlicht?!

Verfasst: Di 27. Nov 2007, 21:28
von enny
ich habe das in ca ner halben stunde bei mir gemacht das ich die anbekomme wenn nebler an machen kann wenn ich standlich anhabe!

kann mir das gerne mit dir mal anschauen wie die es gemacht haben da ich elektriker bin und in essen wohne bzw leverkusen arbeite! also oft an mettmann vorbei komme

Re: GSI Nebelscheinwerfer und Standlicht?!

Verfasst: Di 27. Nov 2007, 21:38
von Mennigen
Kann es sein das die das nich machen wollten weils verboten ist?
Nebler drafste ja erst bei unter 50 Meter Sicht anhaben und dann musst du ohnehin Abblendlicht an haben. Ne Situation wo man Nebler in Verbindung mit Standlicht braucht gibts nicht. Und da unser Staat ja alles verbietet was nicht ausdrücklich erlaubt ist, könnte ich mir gut vorstellen, dass man es garnicht darf.

Vielleicht lieg ich auch falsch...

Re: GSI Nebelscheinwerfer und Standlicht?!

Verfasst: Di 27. Nov 2007, 21:52
von enny
Stimmt nicht ganz! es ist bei VW und opel standart das die nebler mit standlicht gekoppelt ist. und der gesetzgeber verbietet zwar das benutzen bei sichtweiten von mehr als 50m aber mehr nicht!

Re: GSI Nebelscheinwerfer und Standlicht?!

Verfasst: Di 27. Nov 2007, 21:58
von Mennigen
OK mag sein. Aber nen wirklichen Sinn hat die Kombination doch mal garnicht oder?

Re: GSI Nebelscheinwerfer und Standlicht?!

Verfasst: Di 27. Nov 2007, 22:24
von gewissen
Mennigen hat geschrieben:Kann es sein das die das nich machen wollten weils verboten ist?
Nebler drafste ja erst bei unter 50 Meter Sicht anhaben und dann musst du ohnehin Abblendlicht an haben. Ne Situation wo man Nebler in Verbindung mit Standlicht braucht gibts nicht. Und da unser Staat ja alles verbietet was nicht ausdrücklich erlaubt ist, könnte ich mir gut vorstellen, dass man es garnicht darf.

Vielleicht lieg ich auch falsch...
Ja du liegst Falsch.

Was du meinst ist die Nebelschlußleuchte (hinten). Da trifft das zu mit Sicht unter 50m.

Die Nebelscheinwerfer (vorne) dürfen bei Schlechter Witterung, Nebel und Schneefall eingeschaltet werden.

Und bei richtig Starken Nebel macht es sogar sinn das Ablendlicht auszuschalten. Aber solche Nebelwände gibt es in einer Großstadt wie Düsseldorf oder Mettmann sicherlich nicht *g*

Hier §17 STVO:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Begrenzungsleuchten= Standlicht

Re: GSI Nebelscheinwerfer und Standlicht?!

Verfasst: Mi 28. Nov 2007, 09:35
von sometsu
Ja das wär nett wenn du dir das ma angucken würdest, vielleicht meldest du dich mal per PN bei mir :)

Und mit dem Verbot, also in der Werkstatt wo ich sie einbauen lassen hab, da wollten die mir das so nicht schalten, weil sie halt meinten es wäre verboten... ich hab zwar das gegenteil behauptet, aber er hat sich stur gestellt. Und der bei opel hat mir gesagt, das er das missbräuchliche benutzen der nebelscheinwerfer und nebelschlussleuchte mit mind. 200euro bußgeld belegen würde... da kam ich mir schon unerwünscht vor ^^

Re: GSI Nebelscheinwerfer und Standlicht?!

Verfasst: Mi 28. Nov 2007, 11:00
von mibo
Mennigen hat geschrieben:OK mag sein. Aber nen wirklichen Sinn hat die Kombination doch mal garnicht oder?
doch ,sieht cool aus :freak:

weiß nich denk mal die willst dann sicher mit standlicht und nebels rumgurken ne, k.a. was daran so toll is.. :confused: