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C.4c Zulassungsbescheinigung Teil II
Verfasst: Mo 10. Dez 2007, 18:41
von IsleOfTechno
Was bedeutet der Satz:
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
???
Re: C.4c Zulassungsbescheinigung Teil II
Verfasst: Mo 10. Dez 2007, 18:56
von börnosos
Das bedeutet nur, dass wenn du den teil II hast, das du nicht der besitzer bist!nur wenn du auch den teil I besitzt
Re: C.4c Zulassungsbescheinigung Teil II
Verfasst: Mo 10. Dez 2007, 20:16
von MR. SLOW
war ja klar... jetzt sucht der schon nach sinnlosen Fragen um auf seine begehrten 30 Beiträge zu kommen...
GEH ZU EBAY!!! da kannste verkaufen was de willst, und nicht HIER im Forum!!!
nur schade, dass ein Mod den Thread komplett gelöscht hat wir bekomme ich sinnvoll 30 Beiträge voll
zur beantwortung der Frage, das war früher der Fahrzeigbrief und jetzt halt Teil 1
Re: C.4c Zulassungsbescheinigung Teil II
Verfasst: Mo 10. Dez 2007, 20:31
von Skiller
Wobei man *klugscheismod an* schon zwischen Besitzer und eigentümer entscheiden muss. Besitzer ist nicht gleich Eigentümer *klugscheismod aus*
Re: C.4c Zulassungsbescheinigung Teil II
Verfasst: Mo 10. Dez 2007, 20:40
von TheCorsaDoc
Jungs...beruhigt euch.....
Wenn wir jemandem im Teilemarkt sehen, der 30 Beiträge innerhalb 2 Wochen geschrieben hat, dann werden die Beiträge schonmal genauer unter die Lupe genommen.
Und wenn dann nur so ein (sorry) Mist zu finden ist wie der Thread hier, dann ist der Biete-Thread schnell gelöscht und der Zugriff zum Teilemarkt gesperrt.
Ja, soweit ich informiert bin, können die Admins den Teilemarkt auch länger für bestimmte User sperren.
Und nachdem die Frage des Threaderstellers ja nun damit geklärt wäre, mache ich mal dicht