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Anzeige wegen Schwarzen MHW/FIFFT Rückleuchten am Hals

Verfasst: Mi 12. Dez 2007, 22:38
von RaZoR666
Hallo erstmal,

Wurde heute gegen 15:45 von der Polizei angehalten.
Alles schön und gut, das übliche halt 'Allgemeine Verkehskontrolle' meinte er & sie.

So, hab ich der hübschen Dame die verlangten Papiere gegeben (ABE`s etc) nach ca. 20 Minuten wartezeit kam dann der Junge Herr (ca. 24 Jahre, Sie auch nicht älter) dann zu mir.
Betrachtete meine Schwarzen MHW/FIFFT Rückleuchten, und meinte(!!) das diese Lasiert sind.
Ich wollt ihm dann klar machen, das dies nicht der fall sei.
Wollte er mir nicht glauben.

Dann sagte er, die ABE ist ungültig!
Die Firma MUSCHWITZ GmbH & CO.KG und den Herrn Dipl.Ing H.Indra (Amtlich anerkannter Sachverständiger laut ABE) die in der ABE vermerkt sind GIBT ES NICHT! :vogel:
Die ABE ist eine fälschung meinte er dann weiter.

Ähm Leute, was ist an der ABE falsch?
Ich habe jetzt eine Anzeige am Hals, 50€ Strafe und 3 Punkte!



Was kann ich dagegen tun?

Achja, ist es üblich das diese Idioten eine Stunde für sowas brauchen?

Hilfe :wallbash:

Re: Anzeige wegen Schwarzen MHW/FIFFT Rückleuchten am Hals

Verfasst: Mi 12. Dez 2007, 22:40
von MacFrog
ab zum Anwalt , oder mal zur Wache zu einem erfahreneren Kollegen^^

Re: Anzeige wegen Schwarzen MHW/FIFFT Rückleuchten am Hals

Verfasst: Mi 12. Dez 2007, 22:41
von TeenTigra
Das Muschwitzgutachten ist schon lange lange lange als ungültig eingestuft wurden bzw zurück gezogen.

Was für Rückleuchten hast du den ?
Gekaufte, gefärbte hab beim Corsa keine Ahnung :D

€dit:

Und die Polizisten sind sicherlich keine Idioten im gegenteil wenn du ihnen ein ungültiges Schriftstück gibst und sie dieses erkennen sind sie sogar sehr kompetent.

Re: Anzeige wegen Schwarzen MHW/FIFFT Rückleuchten am Hals

Verfasst: Mi 12. Dez 2007, 22:42
von RaZoR666
TeenTigra hat geschrieben:Das Muschwitzgutachten ist schon lange lange lange als ungültig eingestuft wurden bzw zurück gezogen.

Was für Rückleuchten hast du den ?
Gekaufte, gefärbte hab beim Corsa keine Ahnung :D
Bild

Wurden mir letztes Jahr im Forum hier als MHWs verkauft.
Eben mit diesem FIFFT gutachten.

Re: Anzeige wegen Schwarzen MHW/FIFFT Rückleuchten am Hals

Verfasst: Mi 12. Dez 2007, 22:44
von Raser16V
Hab die von Fifft/MHW auch drauf, die haben ein E Zeichen, und noch nie Probleme mit Polizei und TÜV, hab dazu auch kein Gutachten/ABE. Hat nie einer verlangt und als ich beim TÜV nachgefragt habe, hat er gesagt, wozu haben ja nen E Prüfzeichen, das reicht.

Fahr mal zum TÜV und klär das dort ab, die Jungs haben mehr Ahnung als die Polizei.


MFG Bernd

Re: Anzeige wegen Schwarzen MHW/FIFFT Rückleuchten am Hals

Verfasst: Mi 12. Dez 2007, 22:45
von TeenTigra
Sehen schon bissel eingefärbt aus zwischen den beiden Leuchtaussparungen haben die überhaubt funktionierende Reflektoren und ne E Nr ?

Naja aber wenn du denen ein ungültiges Schrifstück gibst dann würd eich auch erstmal denken das die Rückleuchten illegal sind da sich das Muschwitz Gutachten auf eingefärbte Leuchte bezieht.

Re: Anzeige wegen Schwarzen MHW/FIFFT Rückleuchten am Hals

Verfasst: Mi 12. Dez 2007, 22:47
von RaZoR666
TeenTigra hat geschrieben:Sehen schon bissel eingefärbt aus zwischen den beiden Leuchtaussparungen haben die überhaubt funktionierende Reflektoren und ne E Nr ?

E. Nr ist drauf ja ...
Reflektoren hab ich keine dran :blushing: .. hat der aber auch nicht danach gefragt ;) (haben die lichter eh nicht, sind aber laut abe Pflicht, werd mir morgen sofort welche drankleben)

Naja aber wenn du denen ein ungültiges Schrifstück gibst dann würd eich auch erstmal denken das die Rückleuchten illegal sind da sich das Muschwitz Gutachten auf eingefärbte Leuchte bezieht.
Öhm, woher soll ich wissen das diese ABE ungültig ist ... :(

Bin vor 4 Wochen ohne Probs mit diesen Rücklichtern durchn TÜV gekommen ... Hm

Re: Anzeige wegen Schwarzen MHW/FIFFT Rückleuchten am Hals

Verfasst: Mi 12. Dez 2007, 22:49
von MacFrog
ok wußt net das es wirklich ungültig st^^ aber die leuchten sehen ja "fast" aus wie normale Mhw

Re: Anzeige wegen Schwarzen MHW/FIFFT Rückleuchten am Hals

Verfasst: Mi 12. Dez 2007, 22:50
von Raser16V
So ich denk mal du hast die Anzeige bekommen weil du keine seperaten Katzenaugen drauf hattest. Weil diese mußt du haben, da die Rückleuchten keine Reflektoren haben.

Hab meine bei MHW geholt und da steht auch Fifft drauf, ich kenne diese ABE die hier rumläuft, diese ist ungültig, es gibt auch eine legle aber laut TÜV brauch ich die nicht weil die Leuchten nen E Zeichen haben. Aber beim TÜV der kann sie dir rausgeben.

@ Teen Tigra

ja die haben eine E Nummer, die Rückleuchten sind nur zulässig wenn man seperate Katzenaugen drauf hat.

Also ich find keine Katzenaugen auf deinem..

Bild

Re: Anzeige wegen Schwarzen MHW/FIFFT Rückleuchten am Hals

Verfasst: Mi 12. Dez 2007, 22:50
von TeenTigra
RaZoR666 hat geschrieben:E. Nr ist drauf ja ...
Reflektoren hab ich keine dran :blushing: .. hat der aber auch nicht danach gefragt ;) (haben die lichter eh nicht, sind aber laut abe Pflicht, werd mir morgen sofort welche drankleben)


Öhm, woher soll ich wissen das diese ABE ungültig ist ... :(

Bin vor 4 Wochen ohne Probs mit diesen Rücklichtern durchn TÜV gekommen ... Hm

Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!

Und viele Tüvprüfer haben selber wenig Ahnung weil die Prüfer nicht so wie die guten Polizisten Nachschulungen machen müssen sondern nur können ;)


Raser16V hat geschrieben:So ich denk mal du hast die Anzeige bekommen weil du keine seperaten Katzenaugen drauf hattest. Weil diese mußt du haben, da die Rückleuchten keine Reflektoren haben.

@ Teen Tigra

ja die haben eine E Nummer, die Rückleuchten sind nur zulässig wenn man seperate Katzenaugen drauf hat.

Also ich find keine Katzenaugen auf deinem..
Ich glaube die haben die Rückleuchten in Verbindung mit den ungültigen Gutachten gesehen das reicht erstmal aus für eine Mängelkarte er steht ja in der Nachweispflicht also ab zum Tüv mit Katzenaugen bestätigen lassen das es so ok ist und damit zur Polizei.