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Mit ABE oder muss nicht? Was denn nun eigentlich???!????
Verfasst: Sa 8. Nov 2003, 19:41
von Achim
Ich habe bei ebay nun diese Rückleuchten gefunden.
Brauch ich dafür ABE oder nicht?
Dabei steht zwar
Eintragungsfrei, aber normalerweise heißt es doch nicht
Jegliche Veränderung am PKW muss eingetragen sein bzw. es muss ein Gutachten darüber mitgeführt werden ???
Re: Mit ABE oder muss nicht? Was denn nun eigentlich???!????
Verfasst: Sa 8. Nov 2003, 20:09
von Anonymous
hi!
ich denke doch mal (man möge mich berichtigen wenn ich da falsch liege!)
das wenn die dinger eine e-nummer drauf haben, brauchen sie nicht eingetragen werden. meine neuen spiegel haben ne e nummer drauf und auch keine abe, sind aber laut verkäufer eintragungsfrei wegen der e-nummer
Re: Mit ABE oder muss nicht? Was denn nun eigentlich???!????
Verfasst: Sa 8. Nov 2003, 20:56
von sonic69
naja Tatsache ist das du was am Fahrzeug verändert hast und deswegen muss es eingetragen werden.
Korrigiert mich wenn ich falsch liege!
z.B. Skysurfer hat sich Rückleuchten selbergebastelt. Die Lampen von Hella haben auch ein E Zeichen und beim Tüv ist er glaube ich beim ersten mal nicht durchgekommen. Ob er sie inzwischen eingetragen bekommen hat weiss ich nicht!
Re: Mit ABE oder muss nicht? Was denn nun eigentlich???!????
Verfasst: Sa 8. Nov 2003, 20:59
von Picmasta
also leuchten müssen ein e-Zeichen haben.
Und soweit ich weiss haben diese Leuten ein e-Zeichen! Du brauchst also weder ne ABE, noch zum TÜV, noch sonstwas.
Auf den Leuchten ist ein krei mit nem E und einer Nummer. wie auf den orgianlen Rückleuchten.
Gruß Pic
Re: Mit ABE oder muss nicht? Was denn nun eigentlich???!????
Verfasst: Sa 8. Nov 2003, 21:41
von Jan294
Ein E-Zeichen muß ne Lampe in Deutschland sowieso haben! Wenn man jetzt nicht originale Rückleuchten anbaut, dann müssen die a)eine E-Nr haben und b)ist der Zettel mit der EG-Genehmigung mitzuführen, da es sich nicht um ein Originalteil handelt! Persönliches Beispiel: ich habe eine originale Zentralverriegelung und hab sie mit ner Funkfernbedienung von in.pro erweitert. Die Funkfernbedienung hat ne E-Nr. und braucht somit keine ABE, trotzdem muß ich den Zettel mitführen wo drauf steht, daß die Fernbedienung zulässig ist (naja, jetzt nich mehr, denn ich hab sie eintragen lassen)!
Es ist also völlig egal, ob EG-Genehmigung oder ABE (was is da eigentlich der Unterschied, weiß das jemand?), solche Teile sind eintragungsfrei (wenn man möchte, kann mans natürlich trotzdem eintragen lassen, hat man weniger Papierkrieg) aber die ABE bzw. die Zulassung muß man mitführen!
Re: Mit ABE oder muss nicht? Was denn nun eigentlich???!????
Verfasst: So 9. Nov 2003, 12:52
von Corrado45
Genau so ist es. Wenn ein E-Zeichen drauf ist, gibt es auch eine Prüfbestätigung oder eine EG-Genehmigung. Die ist mitzuführen und eintragen ist unnötig.

Re: Mit ABE oder muss nicht? Was denn nun eigentlich???!????
Verfasst: So 9. Nov 2003, 13:04
von TBX
skysurfers rücklichter haben e-prüfzeichen, sein problem war, dass er sich die anordnung selbst ausgedacht hat. rein theoretisch hätte er sie nicht eintragen müssen, hats aber sicherheitshalber machen lassen, um bei verkehrskontrollen etc. keine probs zu kriegen.