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Standortwechsel/Umschreibung - muss ich das?

Verfasst: Sa 12. Jan 2008, 15:07
von shabba
hi gemeinde,

gemeldet bin ich, und so auch mein auto, noch in meiner alten heimat. ich studiere und habe hier eine wohnung, habe mich aber nie umgemeldet aus reiner faulheit und aus dem grund, dass ich keine gez-schergen vor der tuer stehen haben moechte.

jetzt schreibt mir die zulassungsbehoerde (da hat wohl irgendein gartenzwerg mein auto in bester stasi-manier "gemeldet"), dass sich ja anscheinend der regelmaeßige standort meines autos geaendert habe, und ich somit verpflichtet sei, das ding hier umzumelden.

darauf habe ich natuerlich keine lust. der ganze kram, papiere, kennzeichen, das kostet wieder n hunni. da muesste ich ja wahnsinnig sein, zumal ich hier nicht mal einen offiziellen wohnsitz habe.

was wuerdet ihr tun? kann man sich dagegen wehren? hat jemand erfahrung damit?

gruß

Re: Standortwechsel/Umschreibung - muss ich das?

Verfasst: Sa 12. Jan 2008, 15:19
von corsa666
Wenn da nicht dein offizieller Hauptwohnsitz ist, dann mußt/kannst dus da nicht melden.

Re: Standortwechsel/Umschreibung - muss ich das?

Verfasst: Sa 12. Jan 2008, 15:30
von Greyhound
Wenn du dich selbst nicht ummeldest, begehst du eine OWI, die mit bis zu 1500€ strafe geahndet wird! Entscheident ist nicht wo du gemeldet bist, sondern wo du deinen "ständigen aufenthaltsort" hast! es sei denn die alte adresse ist AUCH dein wohnsitz und die neue ein 2. wohnsitz...

Re: Standortwechsel/Umschreibung - muss ich das?

Verfasst: Sa 12. Jan 2008, 15:33
von corsa666
Stimmt habs auch mal nachgelesen, scheint wohl so zu sein. Normalerweise "wo kein Kläger - da kein Richter", aber im Falle des Threadstarters is wohl irgendwo ein Kläger aufgewacht... ;)

Re: Standortwechsel/Umschreibung - muss ich das?

Verfasst: Sa 12. Jan 2008, 15:35
von Greyhound
naja wenn du mal "amtliche" post bekommst, merken die das von allein wenn du da nicht mehr wohnst... dann geht das ganze zur polizei, die dann eine aufenthaltsfestellung machen muss, also quasi stehste in ner fahndungsliste, und bei der nächsten kontrolle gibts dann zunder.... hab ich alles schon hinter mir... musste 1000€ strafe zahlen deswegen... mords schererei...

Re: Standortwechsel/Umschreibung - muss ich das?

Verfasst: Sa 12. Jan 2008, 15:44
von shabba
ui! naja, ganz ungemeldet bin ich ja nicht - wie erwaehnt, ist mein offiziell gemeldeter wohnsitz immer noch der in meiner alten heimat!

daher bin ich ja nicht ganz ungesetzlich unterwegs. aber konkret auf dieses problem bezogen: geht es dabei um meinen "staendigen aufenthaltsort" oder um meine offiziell gemeldete adresse? die stellen ja nicht fest, wie viele stunden ich mich wo aufhalte, oder?

ist das auch strafbar, wenn man den zweitwohnsitz nicht gemeldet hat? also nochmal zur klarstellung: muss ich oder muss ich nicht? :P

Re: Standortwechsel/Umschreibung - muss ich das?

Verfasst: Sa 12. Jan 2008, 15:47
von Stef
Bist du an deinem ersten Wohnsitz ("heimat") denn noch postalisch erreichbar und auch regelmäßig dort (z.B. an Wochenenden) ?
Dann kannst du alles beim alten lassen.

Re: Standortwechsel/Umschreibung - muss ich das?

Verfasst: Sa 12. Jan 2008, 15:52
von shabba
klar, da bin ich offiziell erreichbar und bin auch mal dort. also zaehlt im bezug auf das auto der erstwohnsitz, right?

(ich lese gerade nach, ob es strafbar ist, den zweitwohnsitz nicht angemeldet zu haben...)

Re: Standortwechsel/Umschreibung - muss ich das?

Verfasst: Sa 12. Jan 2008, 15:56
von Dark_Dragon
Nein, du kannst dein Auto sowohl beim Erst- als auch beim Zweitwohnsitz anmelden. Also einfach deine neue Wohnung als Zweitwohnsitz anmelden, und dein Auto so lassen, wie es ist.

Re: Standortwechsel/Umschreibung - muss ich das?

Verfasst: Sa 12. Jan 2008, 15:58
von Amok
Stef hat geschrieben:Bist du an deinem ersten Wohnsitz ("heimat") denn noch postalisch erreichbar und auch regelmäßig dort (z.B. an Wochenenden) ?
Dann kannst du alles beim alten lassen.
Ne, Stef ... Ich hatte den selben Stress sogar innerhalb meines Wohnortes, obwohl ich unter der alten Anschrift immernoch telefonisch und postalisch erreichbar bin, und die Adresse auch als Zweitwohnsitz gemeldet ist.

Sind halt Beamte ... was will man machen :D