das mit der Gravur ist gar nicht ohne.
Wir hatten da sehr unangenehme Erfahrungen mit der Rennleitung.
Effekt: Mußten die Seitenscheieb am AStra meiner Freundin wechseln (über Kollege 160,-€

dazu kommen noch 3 Punkte und 50,-€ für mich weil ich gefahren bin und das gleiche für meine Freundin, weil ihr das auto gehört. :twisted: :twisted:
Grund: DIe gravur verändert das Splitterverhalten der Scheibe.
Nach wochenlangem diskutieren und forschen mit
- Sandstrahltechnik Helmut Matthies, der uns sehr behilflich war aber leider vergebens
-mit dem TÜV.
-mit anderen Polizisten und den Ärsc.. die mich erwischt haben
sagte man uns, daß es wohl geregelt ist wie groß die Schrift der Gravur sein darf (als Diebstahlschutz wir die Fahrgestellnummer in alle Scheiben graviert) und als Verschönerung des Fahrzeugs ist es nicht zulässig.
Bis auf diese 2 Polizisten haben aber alle gesagt sowohl TÜVer als auch andere Polizisten, daß es sie nicht stört und da gar nix bemängelt hätten.
Ebenso wenig hätten sie die Blendstreifen bemängelt die wir voren und hinten in silber auf dem Scheiben hatten (diese wegzurupfen war weniger Kostenintensiv aber trotzdem ärgerlich, denn seitdem blendet die Sonne wieder und sieht halt langweilig aus)
Alos die Gefahr, daß was passiert, wir (meine Freundin) sind immerhin auch 2 Jahre so rumgefahren ohne daß es jemand gestört hat, ist trotzdem da.
Hab jetzt noch sooooo nen Hals wegen der Geschichte.
:?