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Felgen Eintragung - Abdeckung Lauffläche?
Verfasst: So 17. Feb 2008, 12:38
von totolotto26
Moinmoin!!
Ich hab mal vor kurzem gehört, dass es dieses Gesetz mit den Felgen nicht mehr gibt! Also meine, dass die Felge nicht mehr als 1 cm rausgucken darf, es muss nur die Lauffläche abgedeckt sein! Stimmt das???????????
Hab nämlich Schmidt th line felgen 15 Zoll und dann müsste ich ja nicht ganz soviel ziehen!!!
Bitte um Antworten!
Danke
Re: Felgen Eintragung - Abdeckung Lauffläche?
Verfasst: So 17. Feb 2008, 12:48
von MR. SLOW
in Deutschland muss nur die Luaffläche des Reifens abgedeckt sein, in unserem Umland sogar auch die Felge
Re: Felgen Eintragung - Abdeckung Lauffläche?
Verfasst: Mo 18. Feb 2008, 21:42
von Tigrabub
Hallo,
das gestzt gibt es bei uns schon immer. die lauffläche oben bis 15cm links und rechts vom radkasten muss abgedeckt sein alles andere spielt dabei keine rolle.
grüße andy
Re: Felgen Eintragung - Abdeckung Lauffläche?
Verfasst: Mo 18. Feb 2008, 21:53
von Cali-LET
Ums mal genau zu machen:
Nach §36a StVZO muss ab 15cm Oberhalb der Radmitte nach oben das gesamte Profil abgedeckt sein.
Zwar könntest du dich auf 78/549/EWG berufen bei der nur der hintere Teil abdeckt sein muss, jedoch steht im selbigen absatz auch dass die FELGE abdeckt sein muss (und nicht nur das Profil)
Falls die exakte Richtlinie gewünscht ist, kurz bescheid geben.
Die Eintragungsart hängt vom Prüfer ab.
Es gibt noch genug die nach StVZO eintragen
Re: Felgen Eintragung - Abdeckung Lauffläche?
Verfasst: Mo 18. Feb 2008, 22:11
von corsales
bei mir Standen die Felgen vorne,knapp 15

mm raus.geht net meinte der TÜVer.Musste mir deswegen die CSR-Radläfe ranmachen.Dann war er zufrieden.

Re: Felgen Eintragung - Abdeckung Lauffläche?
Verfasst: Di 19. Feb 2008, 15:20
von Cali-LET
Wenn wie oben beschrieben die Lauffläche abgedeckt ist, hätte ich nen anderen TÜV aufgesucht