Unter boden Beleuchtung
Verfasst: Sa 15. Nov 2003, 23:18
Hallo,
hab gehört das ab dem 1.1.2004 die unterbodenbeleuchtung
legal wird. Die darf man ab da an einbauen aber weiterhin nur auf privaten plätzen und im stand an haben.
Sehr geehrter Herr Willburger,
für die "Einstiegs-u. Umfeldbeleuchtung" hat sich lt. Aussage unserer Produktbetreuung ein Sonderausschuss im Verkehrsministerium beschäftigt und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
- Es muß grundsätzlich durch technische Mittel ausgeschlossen sein, daß die Leuchte bei Fahrt brennt.
- Die Leuchte darf nur im Stand und nur beim Ein- und Aussteigen brennen können.
- Das austretende Licht muß indirekt wirken und darf nich als Illumination des Fahrzeugs von unten ausgestaltet sein.
- Die Beleuchtungseinrichtung darf nur während des Öffnungsvorgangs der Tür brennen und muß sich bei Bewqegung des
Fahrzeugs selbsttätig ausschalten.
- Darf nur bei eingeschalteter Innenbeleuchtung brennen.
Bei einem selbst hergestellten Bausatz "Einstiegsbeleuchtung" halten wir aufgrund der vorgegebenen Bedingungen eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr für erforderlich. Fa. Brabus hat noch keine Stellungnahme abgegeben.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
i.A. J. Steink
hab ich von nem andren tuningforum
was meint ihr? habt ihr auch sowas schon gehört?
hab gehört das ab dem 1.1.2004 die unterbodenbeleuchtung
legal wird. Die darf man ab da an einbauen aber weiterhin nur auf privaten plätzen und im stand an haben.
Sehr geehrter Herr Willburger,
für die "Einstiegs-u. Umfeldbeleuchtung" hat sich lt. Aussage unserer Produktbetreuung ein Sonderausschuss im Verkehrsministerium beschäftigt und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
- Es muß grundsätzlich durch technische Mittel ausgeschlossen sein, daß die Leuchte bei Fahrt brennt.
- Die Leuchte darf nur im Stand und nur beim Ein- und Aussteigen brennen können.
- Das austretende Licht muß indirekt wirken und darf nich als Illumination des Fahrzeugs von unten ausgestaltet sein.
- Die Beleuchtungseinrichtung darf nur während des Öffnungsvorgangs der Tür brennen und muß sich bei Bewqegung des
Fahrzeugs selbsttätig ausschalten.
- Darf nur bei eingeschalteter Innenbeleuchtung brennen.
Bei einem selbst hergestellten Bausatz "Einstiegsbeleuchtung" halten wir aufgrund der vorgegebenen Bedingungen eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr für erforderlich. Fa. Brabus hat noch keine Stellungnahme abgegeben.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
i.A. J. Steink
hab ich von nem andren tuningforum
was meint ihr? habt ihr auch sowas schon gehört?