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Reglement

Verfasst: Fr 14. Mär 2008, 14:20
von sensation-white
Bei mir auf der Plakette steht 03/08.
Muss also den Monat zum TÜV, oder musste schon.
Ist das immernoch so, dass man den Termin um einen Monat überschreiten darf?
Muss nämlich noch paar Vorarbeiten machen, bevor ich da durch komm.
Und wie ist das, wenn ich den Monat überschritten habe und nur von Werkstatt zu Werkstatt fahre und dann zum TÜV?
Also zwecksmäßige Fahrten?!

Re: Reglement

Verfasst: Fr 14. Mär 2008, 14:34
von AirArt
Mittlerweile isses so:

Überziehen is nicht mehr, biste nen Monat früber und fährst dann erst hin, bekommste den Monat nicht mehr geschenkt, sondern es wird rückdatiert.

Hält dich die Polizei an, gibts ein Verwarnungsgeld.

Re: Reglement

Verfasst: Fr 14. Mär 2008, 15:01
von sensation-white
und wenn ich gerade auf dem Weg zum TÜV bin?

Re: Reglement

Verfasst: Fr 14. Mär 2008, 15:43
von AirArt
Dann kann es sein, dass du im Anschluss zur Wache musst und den Prüfbericht vorlegen sollst. Ich würd da nich mit rumspielen. :beat:

Re: Reglement

Verfasst: Fr 14. Mär 2008, 15:53
von blobberio
soweit ich weiss musst du dann halt nachweisen können dass du nen Termin beim Tüv hast. Ich kann mich aber auch irren.

Das einfachste: Telefon in die Hand nehmen und beim Tüv anrufen :)

Re: Reglement

Verfasst: So 16. Mär 2008, 13:34
von aLbTrAuM
Wenn Du auf dem Weg zum TÜV bist, dann ist es egal, WENN: du die kürzeste, direkte Strecke fährst, du einen vereinbarten Termin hast und du Kennzeichen am Auto hast. Bei den Kennzeichen ist es sogar egal, ob TÜV drüber oder die Regionsmarke abgestempelt ist, sprich abgemeldet.

Hatte mein Fahrzeug damals auch abgemeldet und mir rote Kennzeichen besorgt, zur AU/HU und Eintragungen, da meinte er auch, man kann mit abgemeldeten Kennzeichen fahren.

Re: Reglement

Verfasst: So 16. Mär 2008, 14:30
von sensation-white
ja dacht ich mir schon.
mir wurden über nacht mal bei meim astra die kennzeichen geklaut.
bin dann mim auto von meim vater zur polizei wegen anzeige gegen unbekannt. muss man ja machen, sonst gibts keine neuen (wegen fahndung und so).

dann ham die gemeint, wir gehn ma raus, und schauen uns das Kfz an.
meinte ich, ich bin mim auto von meim vater hier.
da ham die mich voll angeschissen, wieso ich net mit DEM hingefahren bin - das müssen die sehen.
ich war mir halt net klar, dass man ohne schild dann zur polizei fahren darf, bzw dass die das sehen müssen.
ham aber dann nach langem hin und her n auge zugedrückt.

Re: Reglement

Verfasst: So 16. Mär 2008, 15:28
von an-tigra-vity
hab mal gehört :

bis 2 Monate gibts noch nix
2-4 Monate Überziehung 15€,
5-8 Monate Überziehung 25€,
mehr als 8 Monate Überziehung 40€ + 2 Punkte.

gilt das nicht mehr ?


oder kratz deine Plakette vorsichtig ab, und drehe sie so, dass die 12 oben steht.
dann haste noch 9 Monate, wo die Wahrscheinlichkeit sehr klein ist, dass du erwischt wirst. (denk dran....ist aber verboten)

mfg tobi

Re: Reglement

Verfasst: So 16. Mär 2008, 16:53
von caliber
Ab zum TÜV!

Ein bekannter hat seinen TÜV 2 Monate unabsichtlich überzogen (letztes Jahr) ... Hatte glück, dass ihn die Polizei nicht angehalten hat! (musste kein überziehungsgeld bezahlen oder so)

Re: Reglement

Verfasst: So 16. Mär 2008, 22:20
von sensation-white
hier mir gehts doch net darum, dass ich mein termin überziehen WILL!
und die plakette drehen is ja wohl ma der größe bullshit :vogel:

ich werd das auto einfach zeitlich nicht fertig bekommen, damit der TÜV mir überhaupt ne neue Plakette gibt.
Aber da ich nur dieses Auto habe und damit auch ab und zu mal wohin fahren muss, wollt ich nur wissen, wieviel Zeit ich noch habe, bis es strafbar ist und das auto dann halt zwangsläufig stehen bleiben muss.
is ja auch wurst jetzt, die infos hier reichen mir!