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Bremse: zulässige Toleranz?

Verfasst: Mo 7. Apr 2008, 10:08
von Felix39
Bei der HU wird ja immer die Bremswirkung auf dem Prüfstand geprüft. Beim letzten Mal stand bei mir im Prüfbericht, daß die Bremswirkung hinten "leicht unterschiedlich" sei - aber nur als Hinweis, nicht als Beanstandung.

Meine Frage: wie groß darf zulässigerweise der Unterschied links/rechts in der Bremskraft sein? Wird das bei Vorder- und Hinterachse unterschiedlich gehandhabt?

Die absolute Höhe der Bremskraft scheint offenbar keine große Rolle zu spielen (geräteabhängig?). Offenbar wird da nur darauf geachtet, daß schließlich die Blockiergrenze erreicht wird. Stimmt das so?

Danke für Hinweise.

Re: Bremse: zulässige Toleranz?

Verfasst: Mo 7. Apr 2008, 11:30
von Chriss
Mein Vater war letzte Woche beim TüV und die sagten Ihm die Tolleranz an der HA darf 50% nicht überschreiten.
Die haben auch nur darauf geachtet das die Bremswirkung nicht zu stark ist. Dann beanstanden die das die Wirkung zu stark ist und beim bremsen das Heck ausbrechen könnte( war beim alten Corsa von meiner Frau so!!!). ;)



MfG

Chriss :staun: