Bremse: zulässige Toleranz?
Verfasst: Mo 7. Apr 2008, 10:08
Bei der HU wird ja immer die Bremswirkung auf dem Prüfstand geprüft. Beim letzten Mal stand bei mir im Prüfbericht, daß die Bremswirkung hinten "leicht unterschiedlich" sei - aber nur als Hinweis, nicht als Beanstandung.
Meine Frage: wie groß darf zulässigerweise der Unterschied links/rechts in der Bremskraft sein? Wird das bei Vorder- und Hinterachse unterschiedlich gehandhabt?
Die absolute Höhe der Bremskraft scheint offenbar keine große Rolle zu spielen (geräteabhängig?). Offenbar wird da nur darauf geachtet, daß schließlich die Blockiergrenze erreicht wird. Stimmt das so?
Danke für Hinweise.
Meine Frage: wie groß darf zulässigerweise der Unterschied links/rechts in der Bremskraft sein? Wird das bei Vorder- und Hinterachse unterschiedlich gehandhabt?
Die absolute Höhe der Bremskraft scheint offenbar keine große Rolle zu spielen (geräteabhängig?). Offenbar wird da nur darauf geachtet, daß schließlich die Blockiergrenze erreicht wird. Stimmt das so?
Danke für Hinweise.