Seite 1 von 3
Böser Blick erlaubt ?
Verfasst: Di 15. Apr 2008, 16:03
von TEKORone
Hi leute
hab mal ne frage undzwar hab ich mir jetz einen bösen blick zum schweißen an die haube gekauft und will den jetz ranschweißen lassen und die haube montieren jetz is meine frage is das erlaubt oder krieg ich da probleme ? und brauch ich dafür ne eintragung ?
mfg
TEKORone
Re: Böser Blick erlaubt ?
Verfasst: Di 15. Apr 2008, 16:16
von mibo
benutzt ma die suche

Re: Böser Blick erlaubt ?
Verfasst: Di 15. Apr 2008, 16:16
von DaPinky
suche....aber du hast angel eyes dann dürfte es kein problem geben mit eintragen
Re: Böser Blick erlaubt ?
Verfasst: Di 15. Apr 2008, 16:17
von Viva96
Der muss eingetragen werden, mit ABE gibt`s die zum Anschweissen mih nicht.
Eintragung kostet ca. 30€
Re: Böser Blick erlaubt ?
Verfasst: Di 15. Apr 2008, 17:51
von Corsa_Benni
Hallo,
ich habe auch Angeleyes und einen angeschweißten Bösenblick.
War letzte Woche beim Tüv und ich hatte keine Probleme mit dem eintragen.
MfG.Corsa_Benni
Re: Böser Blick erlaubt ?
Verfasst: Di 15. Apr 2008, 20:06
von corsa-freak1209
klar wenn feddich dann zum tüv,kriegste eingetragen....
da fällt mir ein:
kollege außer VW fraktion hat sich ma für sein passat selber nen bösen blick geschweißt...
der war so böse das er nich eingetragen wurde und der vollidiot hatte die haube schon fertig lackiert obwohl er nich ma wusste ob er damit durchkommt^^

fährt aber jetzt trotzdem mit dem teil rum...obwohl man deutlich sieht das das licht sehr eingeschränkt leuchtet...naja vw fahrer eben

Re: Böser Blick erlaubt ?
Verfasst: Di 15. Apr 2008, 21:18
von TEKORone
corsa-freak1209 hat geschrieben:naja vw fahrer eben
haha

ok danke an alle dann werd ich mich mal an die arbeit machn und das teil ranschweißen usw ^^
mfg
TEKORone
Re: Böser Blick erlaubt ?
Verfasst: Di 15. Apr 2008, 21:27
von Role
Guden
Ich hab auch meine haube geschweist hatte aber ein gutachten nach §21 scheiß die wand an, dan muste ich eine "halbe einzelabnahme" machen lasen, hab dan mit na neuen schürze und federn 77 € bezaht
gruß
Re: Böser Blick erlaubt ?
Verfasst: Mi 16. Apr 2008, 11:26
von VeNoM
Bösen blickt einpacken, ab zum Tüv, nachfragen und dabei ranhalten (kostet nichts das fragen) und dann wirste sehen was er spricht, solltest du AE Schweinwerfer haben gibts eigentlich keine weiteren Probleme, mit den orginalen wirds sehr schwer
Re: Böser Blick erlaubt ?
Verfasst: Mi 16. Apr 2008, 15:36
von Corsa-Tobi
dan muste ich eine "halbe einzelabnahme" machen lasen
Meinst du wegen §21? Da muss ich dich enttäuschen. §21 macht dir nix leichter, ist nur ne Materialbestätigung.