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60/40 - Tüv sagt NEIN

Verfasst: Sa 26. Apr 2008, 11:26
von oLeg-D
hEy lEute.. ich weiß nicht.. ob es hier reingehört oder ins TÜV- Forum.. :p

Hab mir 60/40 federn mit gekürzten Stoßdämpfern eingebaut

War letztens beim Tüv, 60-40 Fahrwerk einzutragen.. und der Prüfer sagt zu mir..

Laut Gutachten.. soll die untere Kante von dem Frontscheinwerfer nicht tiefer als 50 cm von dem Fahrbahn sein.. komischerweiße sind bei mir schon 47 cm

dann dass die Feder am Vorderachse locker sind, wenn dis auto aufgebockt ist.. was nicht sein darf..meint er..

und dann sollte ich scheinwerfer neu einstellen lassen.. und hintere bremse auch neu einstellen..

meine Fragen..

Wieso sind's bei mir 47 cm?

Wieso ist die feder vorne locker :confused:

was würde kosten.. scheinwerfer und Bremsen neu einzustellen? :blushing:

yEa Danke :D

Re: 60/40 - Tüv sagt NEIN

Verfasst: Sa 26. Apr 2008, 11:38
von an-tigra-vity
Ja das mit den 50cm ist eigentlich die Lichtaustrittsunterkante.
Und das ist auch der Grund, wieso ich net versteh, wie die meisten ihren Tigra legal so tief bekommen haben. ALso bei mir ists bei 52 cm und ich hab 16er mit serienfahrwerk. (und angel eyes, wo diese kante nochmal 1 cm höher kommt).
Ja also Scheinwerfer einstellen lassen kostet wenn die nen guten Tag haben und du mithilfst vllt 5 € in die Kaffekasse.
Warum die Bremsen neu einsgestellt werden soll hab ich keine ahnung.

Und ja normal darf die Feder nicht locker sein, denn auch wenn es ausgebaut ist, braucht man einen Federspanner um sie zu montieren. Hast du die Dämpfer mit Feder und Federtelle vllt falsch zusammengebaut ?
mfg tobi

Re: 60/40 - Tüv sagt NEIN

Verfasst: Sa 26. Apr 2008, 11:45
von oLeg-D
lool.. die Federteller hab ich von dem originalfahrwerk komplett übernommen.. oder geht es net ?!?!

die 50 cm von fahrbahn bis untere Kante von schwenwerfer.. ist es bei jedem teilegutachten so.. oder sind vllt bei anderen Federn.. anderer abstand?

Re: 60/40 - Tüv sagt NEIN

Verfasst: Sa 26. Apr 2008, 12:14
von an-tigra-vity
eigentlich geht das schon, aber musstest du keinen federspanner benutzen ?
soviel ich weiß will der TÜV immer 50cm abstand haben, das ist ja der Grund warum ich net versteh, wie manche ihren Tigra so tief bekommen.

Re: 60/40 - Tüv sagt NEIN

Verfasst: Sa 26. Apr 2008, 12:22
von oLeg-D
ja.. war auch komisch.. dass ich die feder nicht spannen müsste.. die ging ohne prob. rauf

Re: 60/40 - Tüv sagt NEIN

Verfasst: Sa 26. Apr 2008, 13:25
von an-tigra-vity
also ich würds nochmal ausbauen, dann von ner werkstatt mal zusammenbauen lassen mit federspanner, falls du es nicht hinbekommst. wenn du dort bist kannste dir gleich die spur und den sturz einstellen lassen. die stellen dir dann auch dein licht kostenlos ein.
und dann musste nochmal hin und hoffen dass er wegen dem licht ein auge zudrückt. mfg tobi

Re: 60/40 - Tüv sagt NEIN

Verfasst: Sa 26. Apr 2008, 14:22
von mephist86
Also die 50 cm will der prüfer so , weil es so in der STVZO steht. Und mit bremsen einstellen meint er den bremskraftverstärker an der hinterachse auf der beifahrerseite.
Is son teil mit ner feder, das je nachdem wie voll das auto ist die bremse hinten mehr anspricht. Und wenn der hinten jetzt tiefer ist, denkt die bremse das auto ist hinten beladen und es wird mehr gebremst ob wohl es nicht so ist. Alles nen alter hut, steht alles in der suche.

Re: 60/40 - Tüv sagt NEIN

Verfasst: Sa 26. Apr 2008, 16:31
von jitmo
waren die federn neu??? welcher hersteller???

ansonsten würd ich sagen sind die gut ausgelutscht. hatte bei mir auch 60/40 federn drin und da warens über 50 cm

grüße

jitmo

Re: 60/40 - Tüv sagt NEIN

Verfasst: Sa 26. Apr 2008, 16:42
von horrorfreddy
also, mit den 50cm ist ja wieder so das leidige thema... es gibt tüv bericht dies bezüglich, wo 5cm toleranz angegeben werden. ich kram den mal raus und denn kannst damit zu deinem tüver hin.

Re: 60/40 - Tüv sagt NEIN

Verfasst: Mo 28. Apr 2008, 08:26
von ti96
Und der tolle TÜV-Bericht bringt dir genau was?
&quot hat geschrieben:[...]
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.[...]
Und nein, da gibt es keine 10% Toleranz.