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Fahrzeug abschleppen
Verfasst: So 4. Mai 2008, 16:01
von horrorfreddy
Hallo, kruze frage, darf ich ein abgemeldetes fahrzeug hinter einem anderem auto über land nach hause ziehen?
lg horrorfreddy
Re: Fahrzeug abschleppen
Verfasst: So 4. Mai 2008, 16:10
von Zero
Nein!
Abschleppen mit Roten Nummern ist übrigens auch verboten!
Re: Fahrzeug abschleppen
Verfasst: So 4. Mai 2008, 16:10
von Iceman
Nein, ein abgeschlepptes Fahrzeug nimmt am Straßenverkehr teil, also muss es auch angemeldet sein..wenn abgemeldet dann Transport mit Hänger oder ähnlichem..
Re: Fahrzeug abschleppen
Verfasst: So 4. Mai 2008, 16:11
von COSMo
Nein, das ist dann Schleppen, und nicht abschleppen...
Einfach mal Suche quälen, das gabs schon mal sehr detailiert, was man da darf und nicht....
Re: Fahrzeug abschleppen
Verfasst: So 4. Mai 2008, 16:44
von Raser16V
du darfst schon ein abgemeldetes fahrzeug ziehen.
Vorraussetzung
1. derjenige der das "Zugfahrzeug" fährt braucht den Führerschein der Klasse BE.
2. das kennzeichen vom Zugfahrzeug muß hinten an derm abschleppenden Fahrzeug befestigt sein
3. derjenige der das hintere Fahrzeug lenkt, braucht die Führerscheinklasse 3
4. Bei beiden Fahrzeugen mußdas warnblinklicht funtonieren, falls es an dem hintern nicht klappt, muß ein Warndreieck in der Heckscheibe gut sichtbar angebracht sein.
so waren zumindest die Auflagen 2005, als wir ein solches Fahrzeug schleppen wollten.
Ansonsten Hänger oder Transporter organisieren.
Ist jetz die Frage, kann das abgemeldete Auto selber fahren oder nicht, wenn ja darfst du es nicht schleppen, beim abschleppen muß es angemeldet sein bzw. Kurzkennzeichen haben.
"Schleppen" ist das Ziehen eines funktionstüchtigen Fahrzeugs mit einem anderen; wenn also das geschleppte Fahrzeug ebensogut aus eigener Kraft fahren könnte, dann braucht der Fahrer des Zugfahrzeugs Klasse 2 und der Lenker des gezogenen Fahrzeugs die für dieses Fahrzeug erforderliche Führerscheinklasse.
"Abschleppen" ist das Ziehen eines NICHT funktionstüchtigen Wagens, gilt als Notfallmaßnahme (macht man ja im Allgemeinen nach einer Panne) und darf mit der für das Zugfahrzeug "solo" geltenden Fahrerlaubnis gemacht werden.
Der Lenker des gezogenen - havarierten - Fahrzeugs braucht gar keinen Führerschein haben, er muß nur in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu steuern.
MFG Bernd
Re: Fahrzeug abschleppen
Verfasst: So 4. Mai 2008, 16:57
von FTBerlin
stimmt nicht ganz...... die ausführungen meines vorredners sind schon stimmig, jedoch der, der im gezogenen fahrzeug sitzt braucht keine fahrerlaubnis, er muss lediglich in der lage sein dieses zu lenken und zu bremsen.
Re: Fahrzeug abschleppen
Verfasst: So 4. Mai 2008, 16:57
von Zero
Raser16V hat geschrieben:
so waren zumindest die Auflagen 2005, als wir ein solches Fahrzeug schleppen wollten.
Einfach bei der Polizei anrufen! Hab ich auch vor nicht langer Zeit erst gemacht wegen der Frage und ich erhielt ein Klares -> NEIN <- Darf man nicht.
Und das war Angeblich der der sich mit Solchen sachen auskennt

Also lieber mal direkt anrufen als sich auf Foren aussagen zu verlassen
Im Übrigen wurde mir die aussage von dem Polizisten von meiner Versicherungsvertreterin bestätigt die dafür extra bei der Hauptstelle nachgefragt hatte!
Re: Fahrzeug abschleppen
Verfasst: So 4. Mai 2008, 17:09
von horrorfreddy
jo, alles klar... danke euch, denn muss ich mal gucken ob ich das ding auf'n tieflader raufbekomme. ich meine sit zwar sonntags fahrverbot für lkw's aber egal :-D.... damit kann ich leben

Re: Fahrzeug abschleppen
Verfasst: So 4. Mai 2008, 17:19
von Fireproof
autobahn fahrverbot!! das is kein generelles überland geht ohne probleme