Vorgaben für den TÜV

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Speedycorsales
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Vorgaben für den TÜV

Beitrag von Speedycorsales »

Hallo. Wie ihr vielleicht in meinem Profil oder in meiner Gargage schon gesehen habt komm ich aus Österreich und wollte deshalb mal rein Interessehalber fragen wie es denn bei euch mit dem Tüv aussieht wegen Bodenfreiheit, Räderfreiheit, Käfig, ...

Bei uns ist es total KRANK mit den Typen. Wir müssen mindestens 11 cm Bodenfreiheit auf feste und mindestens 9 cm auf bewegliche Teile haben. Die Räder müssen KOMPLETT abgedeckt sein von der Felgenmitte aus 30 Grad nach vor und 50 Grad zurück!! Käfig ist nicht mehr möglich nur noch einen Bügel von der B Säule zurück und das nicht mal gern!! :beat: :beat: Geschweige denn Motorumbauten!!! :vogel: :vogel:
Ich hab meinen Corsa so wie auf dem Bild mit Ach und Krach durch bekommen!!!!

Freu mich über jeden Beitrag!!

MFG
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Goldi

Re: Vorgaben für den TÜV

Beitrag von Goldi »

Also dafür dass ihr so viele Einschränkungen habt, sieht der doch echt gut aus.
Is das echt des maximale an Tieferlegung auf dem Bild? Wenn ja, wusste ich gar net dass 11cm so hoch sein können.
Da haben wir ja in Deutschland noch Glück, obwohl wir uns schon immer aufregen. :)

Ach ja, hast du von deiner Frontschürze noch das Gutachten? Wenn ja, könntest du mir eine Kopie per email schicken? Suche schon seit Monaten danach. Wär echt super, danke.

Corsa_V6@online.de
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Speedycorsales
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Re: Vorgaben für den TÜV

Beitrag von Speedycorsales »

Mein Corsa ist schon höher als er sein müsste. Ist ein Vogtland Fahrwerk mit 35 mm rundum drin aber viel tiefer wollt ich eigentlich nicht weil ich auf der sicheren Seite sein wollte da ich schon mal auf die Schnauze gefallen bin bei meinem Astra. :thumbdown: Weiß nicht ob ich die ABE´s wieder bekomme oder ob sie der Tüv einbehält. Wenn ich sie nicht mehr bekomme kann ich dir ja eine Kopie vom Prüfbericht schicken. Ist kein Ding!!!! Aber wie gesagt das ist mit Felgen usw das Limit das bei uns geht!! :vogel:
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corsales

Re: Vorgaben für den TÜV

Beitrag von corsales »

Wenn Du es genau nimmst,sind die meisten Tiefergelegten Autos bei uns au net Legal.Nur drücken die Cops mehr Augen zu als bei euch.
Und wenn man sein Auto zu Tief legt,ists au scheiße.So wie ich es jetzt hab,hat der Tüver auch schon Geschmunzelt.

Und wegen der Kopie vom Spoiler würde ich einfach mal bei Rieger fragen.
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corsales

Re: Vorgaben für den TÜV

Beitrag von corsales »

Speedycorsales hat geschrieben:Mein Corsa ist schon höher als er sein müsste. Ist ein Vogtland Fahrwerk mit 35 mm rundum drin aber viel tiefer wollt ich eigentlich nicht weil ich auf der sicheren Seite sein wollte da ich schon mal auf die Schnauze gefallen bin bei meinem Astra. :thumbdown: Weiß nicht ob ich die ABE´s wieder bekomme oder ob sie der Tüv einbehält. Wenn ich sie nicht mehr bekomme kann ich dir ja eine Kopie vom Prüfbericht schicken. Ist kein Ding!!!! Aber wie gesagt das ist mit Felgen usw das Limit das bei uns geht!! :vogel:
Die ABE´s darf er net behalten.Sind Dokumente.
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c20xe Lexmaul Ram
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Re: Vorgaben für den TÜV

Beitrag von c20xe Lexmaul Ram »

Naja. Käfig is bei uns kein Problem. Allerdings wollen die meisten den nur mit Polsterung eintragen, und schreiben das dann bei der Eintragung dabei. Eine Beschränkung gibt es in Deutschland für die Bodenfreiheit keine. Mir wollte die Polizei letztes Jahr mit meinen 14 Zöllern 3 Punkte und 75 Euro Strafe andrehen, weil ich keine 4 cm Bodenfreiheit hatte. Bei den Scheinwerfern is bei der Tiefe die Lichtaustrittskante auch unter 50 cm. Nach langem hin und her hab ich dann schriftlich bekommen, dass es kein Gesetz in Deutschland gibt, das die Bodenfreiheit festlegt.
Es gibt nur eine EG Richtlinie. Und die liegt irgendwo bei 11/12 Zentimer. Aber auch nur eine Europäische Richtlinie, und kein Gesetz.
Wenn also alles eingetragen is, is alles in Ordnung.
wird leider nur immer schwieriger, jemanden zu finden, der das so einträgt.
Hab dann auf dauer auf Astra G OPC II Felgen und 5 Loch umgebaut, um unnötigen Streß zu vermeiden.
Also auch nicht alles soooooo einfach. Aber immernoch besser, wie bei euch!!!

Bei den Rädern sieht anders aus. Die müssen nicht komplett abgedeckt sein. Es reicht, wenn die Lauffläche entweder mittig auf einer Breite von 30 cm abgedeckt ist, oder auch in den Winkeln gesehen, wie es bei euch auch läuft. Nur halt zum Glück die Lauffläche!!!! :D

Bringt euch das nix, wenn ihr ein Auto aus Deutschland kauft, andem alles eingetragen is?
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Speedycorsales
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Re: Vorgaben für den TÜV

Beitrag von Speedycorsales »

Aber so einen Quatsch mit den 11 cm habt ihr bei euch nicht, oder??
Bei uns ist es anscheinend so das die Bordsteine wo sie nicht abgeflacht sind ca 10 cm haben. Und das man sich da nicht die Ölwanne killt sind 11cm vorgegeben weil anscheinend die Gemeinde bezahlen muß bei ausgetretenem Öl. Hab ich mal irgendwo gehört aber ob das stimmt weiß ich nicht. Ich mein daß das irgendwie blöd klingt!!! :beat:
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corsales

Re: Vorgaben für den TÜV

Beitrag von corsales »

Musst mal bei DEKRA auf die Homepage.Da stehts genau mit Bodenfreiheit,wie Hoch und Breit ein Hindernis auf der Straße überfahren werden können muß.
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Speedycorsales
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Re: Vorgaben für den TÜV

Beitrag von Speedycorsales »

Nein leider nicht weil wir dann bei uns wieder eine Einzelgenehmigung machen müssen das wir einen Typenschein (Fahrzeugbrief bei euch) bekommen und dann muß der ganze sch... wieder neu geprüft werden!! zum :kotz:
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Speedycorsales
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Re: Vorgaben für den TÜV

Beitrag von Speedycorsales »

corsales hat geschrieben:Musst mal bei DEKRA auf die Homepage.Da stehts genau mit Bodenfreiheit,wie Hoch und Breit ein Hindernis auf der Straße überfahren werden können muß.
Bei uns sind es die verfluchten 11 cm und wenn man einen toleranten Prüfer kriegt vielleicht 10,5cm. Ansonsten haben die Cops bei uns was dagegen. :wallbash:
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