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Heckscheibenwischer austragen oder nicht?

Verfasst: Di 25. Nov 2003, 17:47
von SaarCorsa84
Hallo
ich will meine Heckklappe cleanen, und jetzt will ich wissen ob ich den Wischer hinten austragenlassen muss oder nicht.(Falls ja was kostet der Spaß?)

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

Ich möchte aber sowas bitte hier nicht als antwort haben: Ja ich war beim tüv und der hats nicht gemerkt, oder der prüfer hats zwar bemängelt aber tüv hab ich trotzdem bekommen.

Ich möchte nämlich nicht ohne Fahrerlaubnis rumfahren, weil dass ding ausgetrage werden muss und bei mir iss er nicht ausgetragen.

danke

Re: Heckscheibenwischer austragen oder nicht?

Verfasst: Di 25. Nov 2003, 17:53
von Der_Bachelor
hast du einen eingetragen das der ausgetragen werden kann? denke nicht oder?
ohne fahrerlaubnis wäre, wenn du keinen lappen hättest!

du meinst sicher ohne betriebserlaubnis. aber denke nicht, das ein wischer die betriebserlaubnis erlöschen lässt....... :roll:

Re: Heckscheibenwischer austragen oder nicht?

Verfasst: Di 25. Nov 2003, 18:02
von Corrado45
Glaub ich auch nicht. Es gibt ja Fahrzeuge die ham gar keinen. Ist genau wie mit dem rechten Aussenspiegel. Der ist auch nicht Pflicht.

Re: Heckscheibenwischer austragen oder nicht?

Verfasst: Di 25. Nov 2003, 18:07
von SexyCrazy
Das stimmt, habe mich damals extra beim TÜV erkundigt, weil ich meine auch entfernt habe.

Was nicht eingetragen ist kann auch nicht ausgetragen oder geändert werden.

Re: Heckscheibenwischer austragen oder nicht?

Verfasst: Di 25. Nov 2003, 18:08
von Tanzwut
Der Heckscheibenwischer muß nicht ausgetragen werden.
wie Corrado schon sagte gibts ja auch autos die serie schon keinen haben.
Kann mir nicht vorstellen das dadurch die Betriebserlaubnis erlöscht

Re: Heckscheibenwischer austragen oder nicht?

Verfasst: Di 25. Nov 2003, 18:14
von Speedstar
heckwischer, 2ter aussenspiegel etc.. sind nur extra die die hersteller mit anbauen um kunden zu locken.

nen auto mit 2 aussenspiegel verkauft sich auch besser als mit einem :wink:

Re: Heckscheibenwischer austragen oder nicht?

Verfasst: Di 25. Nov 2003, 18:59
von doc
Speedstar hat geschrieben: nen auto mit 2 aussenspiegel verkauft sich auch besser als mit einem :wink:
;-) .... und ist erforderlich, wenn man seine Heckscheibe tönen will.

Abgesehen davon, glaube ich, daß die Argumentation "steht nicht drin, kann nicht ausgetragen werden" etwas hinkt.

Hat jemand in seinem Brief/Schein stehen, daß er eine Leuchtweitenregulierung hat? Wahrscheinlich nicht. Bei mir steht aber, daß ich keine (!) habe --> Ausnahmegenehmigung, oder so ähnlich...

Re: Heckscheibenwischer austragen oder nicht?

Verfasst: Di 25. Nov 2003, 19:35
von Der_Bachelor
hm, das stimmt!!!!! *überleg* sonst könnte ich ja ohne scheinwerfer rumfahren. ok der grund hinkt ein wenig..... :roll:

Re: Heckscheibenwischer austragen oder nicht?

Verfasst: Di 25. Nov 2003, 23:00
von SaarCorsa84
Ok also könnte ich mir ja auch meinen Mittelschalldämpfer ausbauen ohne dass der Tüv was sagen kann, weil der is ja nicht eingetragen und schließlich gibt es auch autos die serienmäßig keinen haben (alte 3er bmw glaub ich). :P

Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.

Die hälfte des Corsa B Forums fährt doch mit sauberer Heckklappe rum also muss doch irgendwer wissen wie´s is oder sein soll!? :?

Re: Heckscheibenwischer austragen oder nicht?

Verfasst: Di 25. Nov 2003, 23:03
von Der_Bachelor
die tiggis fahren auch ohne rum, das juckt doch keine sau.....und wenn du so ängstlich bist und auf 100% klärung pochst fahr morgen zum tüv und ruh ist!