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Tachoangleichung

Verfasst: Di 3. Mär 2009, 20:26
von Bommels-1,2.16v
Hi, habe die suche schon benutzt und nicht ganz das richtige gefunden. Ab wann muss ich so ein Tachoangleichung durchfüren lassen, wie muss ich mir das vorstellen. Welsche Felgen/Reifen könnte ich dann Fahren, ohne es machen müssen wenn das überhaupt geht. Serie mal ausgeschlossen versteht sich.

MFG Bommel

Re: Tachoangleichung

Verfasst: Di 3. Mär 2009, 20:36
von Corex
7% sind erlaubt laut scrat :D

Re: Tachoangleichung

Verfasst: Di 3. Mär 2009, 20:40
von schiripacha
ja aber au nur 7% zu viel darf er anzeigen .... kein km/h zu wenig ....

Re: Tachoangleichung

Verfasst: Di 3. Mär 2009, 20:47
von darky1987
um es mal ganz stark abzukürzen:

http://www.team-corsa.de/rechner.htm

da steht alles was du brauchst. einfach deine gewünschte reifengröße eingeben und ausrechnen ;)

aber aufpassen! :
wenn dein corsa nicht serienmäßig mit den 14zöller alus ausgestattet war, musst du die 13zöller auf stahlfelgen als ausgangswert eingeben!

ein angleich kann auf diverse arten erfolgen, unter anderem durch den einbau eines zwischengetriebes für die tachowelle(beim wellentacho) beim elektronischen wird meisst nur der impulsgeber getauscht

Re: Tachoangleichung

Verfasst: Di 3. Mär 2009, 20:59
von Bommels-1,2.16v
Wo sitzt der Impulzgeber ist der im Tacho ? Danke für den link

Re: Tachoangleichung

Verfasst: Di 3. Mär 2009, 21:19
von Corex
Bommels-1,2.16v hat geschrieben:Wo sitzt der Impulzgeber ist der im Tacho ? Danke für den link

Kommt drauf an ob Welle oder Elektrisch. Welle is im Tacho wobei, die schnecke im getriebe da auch ne rolle spielt.

Beim elektrischen gehts übers ABS oder IMP geber 6 bzw 16imp

Normal sind beim corsa glaub 15imp

Re: Tachoangleichung

Verfasst: Di 3. Mär 2009, 21:34
von Iceman
Leute, die 7% Regel gilt nur für Uraltautos, die 20 Jahre und älter sind, wo grabt ihr immer solche Sachen aus ? :thumbdown:

Für unsere Modelle gilt die EU Regelung, die ich hier jetzt nicht nochmal poste, weil es schon 10x im Forum steht --> Suche !! (ich sage nur 10% + x)

Re: Tachoangleichung

Verfasst: Di 3. Mär 2009, 21:44
von Corex
Iceman hat geschrieben:Leute, die 7% Regel gilt nur für Uraltautos, die 20 Jahre und älter sind, wo grabt ihr immer solche Sachen aus ? :thumbdown:

Für unsere Modelle gilt die EU Regelung, die ich hier jetzt nicht nochmal poste, weil es schon 10x im Forum steht --> Suche !! (ich sage nur 10% + x)
Hier stehts nochmal genau :P
Was der Tacho anzeigen soll und darf, hat der Gesetzgeber in einem
Anhang zur Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) akribisch
festgelegt. Seit 1990 hält sich Deutschland an eine Richtlinie der
EU. Demnach darf der Tacho niemals zuwenig anzeigen. Ein bißchen mehr
darf es sein:

Anders ausgedrückt: Die Abweichung darf 10 Prozent der tatsächlichen
Geschwindigkeit plus 4 km/h betragen - bei Tempo 50 darf der Tacho
also maximal 59 anzeigen, bei Tempo 100 höchstens 114.