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Corsa B mit Lkw Zulassung

Verfasst: Di 5. Jan 2010, 01:00
von mobbie
Hallo ich habe einen Corsa B mit LKW zulassung geschenkt bekommen .
Ist ein Ex-stadtfahrzeug und noch viel arbeit dran!
nun zu meiner frage hab gehört das für LKWzulassung die hinteren scheiben zugeschweißt sein müssen und die gurtaufnahmen entfernt sein sollten.
Das hat mein Corsa aber nicht vorzuweisen :kinn:
Ist das denn wirklich ein muss und bringt mir die zulassung irgendwelche vorteile ??

mfg

Re: Corsa B mit Lkw Zulassung

Verfasst: Di 5. Jan 2010, 06:52
von Acki
Steuerlich gibt es Vorteile, sonst aber nur Nachteile.
Theoretisch darfst du an Sonn- und Feiertagen nicht fahren, bestimmte Strecken (mit LKW-Sperrung) nicht fahren und auf PKW-Parkplätzen nicht parken.
Ansch... wird dich da aber mit 'nem Corsa wohl eher keiner. Du solltest halt an 'nem Sonn- oder Feiertag nicht unbedingt in 'ne Kontrolle kommen.

Zur Umrüstung sagt die Dekra folgendes:
http://www.dekra.de/de/1478

Die Entscheidung über die Anerkennung liegt eh beim Finanzamt (und dem TÜV), also solltest du die mal kontaktieren.

gruß Acki

Re: Corsa B mit Lkw Zulassung

Verfasst: Di 5. Jan 2010, 08:45
von Felix39
Die verkehrsrechtliche LKW-Zulassung ist (wie es auch bei der Dekra-Seite steht) unter Umständen verschieden von der steuerrechtlichen. Es kann da einigen Ärger geben, wenn das Finanzamt die in den Fahrzeugpapieren stehende LKW-Zulassung für Zwecke der Steuer nicht anerkennt.

Ach ja: Sonntagsfahrverbot und LKW-Parkplätze gelten nur bei mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht, und das wird bei einem PKW-Umbau wohl kaum der Fall sein.

Re: Corsa B mit Lkw Zulassung

Verfasst: Di 5. Jan 2010, 09:22
von Acki
Felix39 hat geschrieben:Ach ja: Sonntagsfahrverbot und LKW-Parkplätze gelten nur bei mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht, und das wird bei einem PKW-Umbau wohl kaum der Fall sein.
Hab noch mal nachgelesen. Hast Recht, außer das es 3,5t sind wenn das LKW-Zusatzzeichen benutzt wird.
Aber z.B. auf einem Parkplatz mit PKW-Zusatzzeichen darf trotzdem nicht geparkt werden.

gruß Acki

Re: Corsa B mit Lkw Zulassung

Verfasst: Di 5. Jan 2010, 09:23
von greenflash79
Das du sonn und Feiertage nicht Fahren darfst ist Totaler Quatsch.
Er wird nur Steuerlich als LKW eingestuft Versicherungstechnisch ist es ein Lieferwagen mit jeglichen Fahrgenemigungen da er unter 7,5 Tonnen ist :D du steigst als Fahranfänger mit 100% ein im 2 Jahr hast du je nach Versicherung 65%-50% im Dritte n Jahr 40%-30%
Ja Pflicht ist das die Gurt aufnahmen nicht mehr da sind und hinter den Sitzen eine Halbhohe Trennwand ist. Die Ladefläche muss grösser sein als die Fahrgastzelle (Ob das beim B noch hin kommt:confused :) PS mit den Parkplatz ist auch Quatsch

Re: Corsa B mit Lkw Zulassung

Verfasst: Di 5. Jan 2010, 09:34
von Acki
greenflash79 hat geschrieben:PS mit den Parkplatz ist auch Quatsch
Ist es nicht!
Dafür ein ein Bekannter von mir (mit Post-Golf) schon zahlen müssen.
Die Anzeige ist vor Gericht bestätigt worden. Es ging um einen Parkplatz mit PKW-Zusatzzeichen.

gruß Acki

Re: Corsa B mit Lkw Zulassung

Verfasst: Di 5. Jan 2010, 09:38
von greenflash79
Dann hatte der Angezeigte einen sehr schlechten Anwalt. Der Wagen ist trotz allen kein LKW er wird nur in der Steuer als LKW Besteuert mehr nicht.
Es Bleibt ein Lieferwagen und als Lieferwagen hast du alle PKW Rechte.

Re: Corsa B mit Lkw Zulassung

Verfasst: Di 5. Jan 2010, 09:51
von Acki
Hmm, ok. Wenn du meinst. Vielleicht haben tatsächlich Anwalt und Richter falsch entschieden.
Wurde nur damals für den Bekannten ganz schön teuer, deshalb stand für mich seit da fest das LKW-Zulassung irgendwie nicht so toll sein kann.

gruß Acki

Re: Corsa B mit Lkw Zulassung

Verfasst: Di 5. Jan 2010, 10:11
von greenflash79
Na ja wie Gesagt, ich habe eigentlich nur einen Nachteil und das ist das man keine 4-5 Leute mit nehmen kann :D
Bei mir Läuft der Combo als billiges Zweitauto ( Alltagsauto ) 120Euro Steuer und das bei Diesel der Corsa müsste dann als Diesel so gar unter 90Euro Steuern liegen,wird ja nach Traglast besteuert ;)
und eben günstige % in der Versicherung.

Re: Corsa B mit Lkw Zulassung

Verfasst: Di 5. Jan 2010, 12:06
von JuppesSchmiede
Acki hat geschrieben:Hmm, ok. Wenn du meinst. Vielleicht haben tatsächlich Anwalt und Richter falsch entschieden.
Wurde nur damals für den Bekannten ganz schön teuer, deshalb stand für mich seit da fest das LKW-Zulassung irgendwie nicht so toll sein kann.

gruß Acki

Die Richter haben da schon richtig entschieden, der Combo (LKW) wird bei vielen Sachen als LKW angesehen, z.Bs. auch bei den Verkehrsrechtschutzversicherungen läuft er nicht als PKW. Rechtlich schaut es so aus, wenn LKW im Brief steht, wird dieser auch als LKW behandelt.