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Abstandmessung via Video auf A70
Verfasst: Mi 17. Mär 2010, 23:21
von corsafan1988
Tagchen,
Heute habe ich Kameras auf einer Brücke gesehen mit Kabel nach unten in die Autobahnmitte wo noch einekamera stand.
Nun meine Frage diesbezüglich.
Wird nur von VORNE gefilmt oder Filmen die auch Fahrzeuge bzw Motorräder nach der Brücke sprich in Fahrtrichtung (Motorrad von hinten)
Was meint ihr?
Ist es immernoch verboten jemanden zu Filmen? Es war ja mal eine zeitlang rechtswiedrig.
gruß
Re: Abstandmessung via Video auf A70
Verfasst: Do 18. Mär 2010, 00:57
von Stef
I.d.R. wird hier nur von vorne gefilmt. Die auf der Brücke dienen zur Abstandsbestimmung, die "untere" Kamera zum Aufnehmen der Fahrer.
Ist ein recht gängiges System, daher würde es mich wundern wenn es nicht erlaubt wäre

Re: Abstandmessung via Video auf A70
Verfasst: Do 18. Mär 2010, 06:07
von ruffy05
und keine angst, mittlerweile haben wir auch systeme in Deutschland, die von vorne, hinten und von der seite blitze und 4 Spuren gleichzeitig überwachen können

Re: Abstandmessung via Video auf A70
Verfasst: Do 18. Mär 2010, 19:16
von corsafan1988
Naja gängig ist dann nur von Vorne?!
Re: Abstandmessung via Video auf A70
Verfasst: Do 18. Mär 2010, 19:31
von christian0812
Re: Abstandmessung via Video auf A70
Verfasst: Do 18. Mär 2010, 19:32
von Green-Tiger
ruffy05 hat geschrieben:und keine angst, mittlerweile haben wir auch systeme in Deutschland, die von vorne, hinten und von der seite blitze und 4 Spuren gleichzeitig überwachen können
Ich find die Systeme gut. Wenigstens hält man dann an der Brücke abstand oder lernt durch die Strafe.

Re: Abstandmessung via Video auf A70
Verfasst: Do 18. Mär 2010, 19:36
von Corsa A
Green-Tiger hat geschrieben:Ich find die Systeme gut. Wenigstens hält man dann an der Brücke abstand oder lernt durch die Strafe.
beispiel du fährst 200 ganz links,es fährt kurz vor dem zu filmenden bereich eine rmit 120 ganz links rüber,du schaffst es gerade noch zu bremsen wenn der filmbereich anfängt
schon bist du der drängler
und findest es jetzt immernoch gerecht?
Re: Abstandmessung via Video auf A70
Verfasst: Do 18. Mär 2010, 19:42
von Corex
Ich frag mich warum ihr euch alle so ne Platte wegen der Video scheisse macht.
Videogestützte Geschwindigkeitskontrollen sind nicht jederzeit erlaubt. Filmen Polizisten heimlich alle vorbeifahrenden Autos, verletzen sie Grundrechte der Fahrer.
http://www.zeit.de/online/2009/35/bunde ... okontrolle
Re: Abstandmessung via Video auf A70
Verfasst: Do 18. Mär 2010, 19:45
von Corsa A
heimlich ist so ne nalage nie die auf der brücke und der bahn steht
sowas muss vorher angemeldet werden und ist somit auch rechtskräftig
die kameras die fest montiert sind dürfen nicht imme rlaufen bzw nicht scharf das man kennzeichen/fahrer erkennt
wenn aber eine überwachung angemeldet ist laufen die kameres gegen verkehrsünder in bester quali
Re: Abstandmessung via Video auf A70
Verfasst: Do 18. Mär 2010, 19:55
von Corex
Angemeldet hin oder her... denn müssen se es wie in Italien machen, dort werden solche Überwachungen nämlich auf den Autobahnschildern bekannt gegeben.
Das Amtsgericht muss nun prüfen, ob die Videoüberwachung durch eine andere Rechtsgrundlage gerechtfertigt war. Andernfalls darf die Aufzeichnung möglicherweise nicht als Beweis im Bußgeldverfahren verwendet werden (Az: 2 BvR 941/08 - Beschluss vom 11. August 2009).
Es gibt keine Rechtliche Grundlage die das Filmen des Verkehrs erlaubt, ob angemeldet oder nicht spielt da überhaupt keine Rolle!