Der nette Prüfer meinte dann das von der Radlauffläche zu wenig abgedeckt sei!

Sprich auch keine eintragung.
Keine Ahnung ob der mich jetzt wegen dem 1. April flaxen will!
Aber wenn ich mir dann so manche B Corsas hier angucke, wie wurden deren felgen eingetragen ???

Die EU bzw EG richtlinien sind mir bekannt!
Nach meiner Meinung erfülle ich zumindest die EG Richtlinien (entschuldigt mich wenn ichs vertausche) sodass mindestens 15cm von der Radmitte nach vorne und hinten die Lauffläche abgedeckt sein muss!
Nach Eu Richtlinie muss ja sogar die Felge meines wissen nach abgedeckt sein.
Hab euch mal nen paar Bilder gemacht was sagt ihr dazu??
Ist das vollkommen illegal, ist es grenzwertig oder habt ihr genauso wenig verständniss für die Meinung des Prüfers wie ich ???