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Abnahme, Eintragung etc.

Verfasst: Do 15. Jan 2004, 17:29
von Watcher983
Hi Leute,

hab da ma ne Frage:
Will mir jetzt im Frühjahr ein FW un neue Felgen holen...
Wie siehtn das mit Tüv etc aus?
Also in der Suche hab ich einige Beiträge gefunden, denen ich entnehmen konnte, dass es wohl vorteilhaft ist, wenn ich beides gleichzeitig einbaue un eintragen/abnehmen lasse, ne?!
Wer kann denn sowas abnehmen? Nur TÜV oder auch Werkstätten (die auch die normalen Tüv-Kontrolle machen)..

Un wie is das mit dem Eintragen? Wer macht das? is das gleichbedeutend mit abnehemen, oder wie sieht das aus?

Vielleicht könnte mir einfach ma einer sagen wie sowas genau abläuft.. wo ich hinmuss etc...

Schon mal Danke im Voraus!

Re: Abnahme, Eintragung etc.

Verfasst: Do 15. Jan 2004, 17:50
von noam
vorteilhaft isses beides zusamm eintragen zu lassen

sparst dir halt die rennerei einmal



du gehst zu werkbude und lässt dir das einbauen. entweder bietet die werkbude das an das gleich vom tüv abnehmen zu lassen oder du fährst zur örtlichen TÜV Station und lässt dir das selber abnehmen.

das läuft so ab das der prüfer ums auto rennt nummern kontrolliert und dir nen wisch gibt.

mit diesem wisch rennst du dahin wo du die karre angemeldet hast und lässt dir die eintragung in brief und schein eintragen! kost 11 Doppelmark

Re: Abnahme, Eintragung etc.

Verfasst: Do 15. Jan 2004, 17:55
von x_R_a_C_e
hi

noch ergänzung zu der ersten antwort.... :

-> dekra macht sowas auch
-> du musst nicht sofort zum strassenverkehrsamt um es in den schein eintragen zu lassen, es reicht das bei der nächsten befassung mit den fahrzeugpapieren machen zu lassen

greetz xrace

Re: Abnahme, Eintragung etc.

Verfasst: Do 15. Jan 2004, 18:26
von Timmsen
@ x_R_a_C_e:Meinste ? Ich hab mir das auch gedacht , wurde von den Grünen angehalten, die meinten weil heute Freitag ist, hätte ich nochmal glück gehabt , die meinten , das ich die ganzen Zeit ohne Versicherungsschutz rümgedüst bin... hätte ich nen Unfall gebaut , wäre ich am Arsch gewesen...
Der Beim StvA meinte auch,das ich voll bekloppt wäre ...

Timmsen

Re: Abnahme, Eintragung etc.

Verfasst: Do 15. Jan 2004, 18:32
von ET
Meines Wissen sollte die Änderung so schnell wie möglich in den Schein übertragen werden lassen. Der Brief selbst wird direkt beim TÜV geändert (also Fzg-Brief mitnehmen).

Zu der Abnahme: Also bei uns ist s so, dass dann noch so n Holz unter dem Auto durchgeschoben wird, das ohne anzuecken durchgehen muss, dann muss man noch vo re und hi li auf so Holzklötze fahren wo dann die Freigängikeit der Reifen nachkontrolliert wird (es muss ca. 1 Kuli breit Platz zwischen Kotflügel und Reifen sein, wenn das Rad eingefedert ist).

Mfg tobi

Re: Abnahme, Eintragung etc.

Verfasst: Do 15. Jan 2004, 18:36
von chris
Es gibt doch afaik zwei Varianten. In den einen steht drin: "bei nächster Gelegenheit" und bei den anderen "unverzüglich".

Bei nächster Gelegenheit bedeutet dann wohl beim ab/an/ummelden...

Oder liege ich da komplett falsch??

Re: Abnahme, Eintragung etc.

Verfasst: Do 15. Jan 2004, 18:38
von Iceman
1. Erstmal ist es abhängig vom Bundesland ob der Tüv und/ oder (teileweise) die Dekra solche Abnahmen macht.

2. Ob eine Änderung der FZ Papiere sofort oder erst später notwendig ist, hängt von der Art der Abnahme ab, in NRW trägt der Tüv (und nur der) normalerweise direkt in den FZ Brief ein, ergo must du auch sofort zum Strassenverkehrsamt für den neuen FZ Schein.

Abnahmen nach 19.3 (und nur die) kann hier (NRW) auch die Dekra machen und da gibt´s nen extra Wisch, der bei nächster Gelegenheit er in den Brief und Schein muss...

Also bitte nix pauschalisieren, nur weil´s bei euch in der Ecke so rum geht, muß es in der anderen Ecke nicht auch so sein...Deutschland ist groß :wink:

Re: Abnahme, Eintragung etc.

Verfasst: Do 15. Jan 2004, 18:38
von Capuchino
nein, da liegst du richtig...

Re: Abnahme, Eintragung etc.

Verfasst: Do 15. Jan 2004, 18:40
von ET
chris hat geschrieben:Es gibt doch afaik zwei Varianten. In den einen steht drin: "bei nächster Gelegenheit" und bei den anderen "unverzüglich".

Bei nächster Gelegenheit bedeutet dann wohl beim ab/an/ummelden...

Oder liege ich da komplett falsch??
Also ich kenn s bei FW und Felgen/Reifen nur so, dass es unverzüglich übertragen werden muss. Aber bei nächster Befassung (ist bei der Rieger-Front so) ist so wie du geschrieben hast, wenn de halt das nächste mal auf der Zulassungsstelle bist.

Mfg tobi

Re: Abnahme, Eintragung etc.

Verfasst: Do 15. Jan 2004, 21:38
von WDCdafbe
also ich war heut schon mal bei nächsten tüv station und hab gefragt wie läuft und die meinten zu mir das die des alles prüfen und auch sofort in den fahrzeugschein eintragen!!!