"Im Namen des Volkes" ......gegen Speed Performance
Verfasst: Sa 4. Sep 2010, 13:43
Hallo liebe User,
nun, nach etwas über drei Jahren, ist es endlich geschafft.
Der Rechtsstreit gegen die Fa.Speed Performance (heute MRG-Motors) ist gewonnen.Wenn man von gewinnen reden kann. Gewonnen haben die Anwälte und der Gutachter, bei den Einnahmen.
Also wie in div. Beiträgen schon diskutiert ist es nun amtlich, das das BGB in so einer Sache zum Tragen kommt.
Heißt der Motorumbau ist im Sinne des Gesetzes ein ganz normaler Kaufvertrag, dem das BGB §§ 433ff zu Grunde liegt. Im speziellen handelt es sich um einen "einheitlichen Kaufvertrag" nach §433 Rdnr.17ff .
Um es kurz zu machen, die ex-Fa. Speed Performance wurde verurteilt den kompletten Betrag samt Zinsen für die Reparatur des von Ihnen eingebauten Motors zu bezahlen.
Für alle denen so etwas, hoffentlich nicht, in Zukunft passieren sollte, es gilt die gesetzl. Gewährleistung nach der ,in dem Fall SP, verpflichtet gewesen ist den Motor auf eigene Rechnung zu reparieren oder für Ersatz zu sorgen. Ohne "Wenn und Aber".
Ich erspare mir an dieser Stelle noch einmal den ganzen Sachverhalt zu erläutern, da ich sonst bis morgen noch hier sitze ,um alle Beiträge zu diesem Thema zu recherchieren. Vielleicht mag sich einer der Moderatoren diese Arbeit machen.
Nur ganz kurz, für die die das Thema nicht kennen.
- Motorumbau (C20XE in Tigra A) bei Speed Performance März/April 2007
- nach einem Tag Motorbrand wegen geplatzter Servoleitung (nicht Fachgerechte Verlegung), Reparatur durch Speed Performance erfolgt
- ca. 2 Wochen nach Motorumbau bzw. eine Woche nach o.g. Reparatur, schwerer Pleuellagerschaden am 2.Zyl.
- Speed Performance lehnt jegliche Reparaturansprüche ab
- April/Mai 2007 Anwalt eingeschaltet
- Juli 2007: nachdem SP alle Fristen zur Rep. verstreichen ließ, war ich berechtigt den Motor anderweitig reparieren zu lassen
- Rep. des Motors bei BM-Motoren, Kosten ca.2800,- Eur
- 2008/2009/2010 Klage zur Übernahme der Reperaturkosten beim zuständigen Amstgericht Limburg
- 10.08.2010 Urteil des Amtsgerichts
Wie ihr seht hat es ganz schön lange gedauert, was ich aber vorher wusste, aber es hat sich gelohnt.
Wer sowas ihn ähnlicher Weise anstrebt, dem sei gesagt, das er unbedingt rechtsschutzversichert sein sollte ( die Kosten des Verfahrens sind der Wahnsinn), viel Zeit und Geduld haben sollte und vor allem nicht auf das streitgegenständliche Fahrzeug angewiesen sein sollte.
Anfangs war ich darauf angewiesen, weshalb ich vielleicht den ein oder anderen kleinen Fehler bei der Beweisaufnahme gemacht habe, sonst wäre es eventuell schneller gelaufen.
Wie dem auch sei es ist vorbei.......
PS:
Vielleicht bekommt dieser Beitrag bei den Moderatoren einen besonderen Platz im Forum, da es sich nun um ein Grundsatzurteil für jeden, der einen Motorumbau machen lässt handelt.
nun, nach etwas über drei Jahren, ist es endlich geschafft.
Der Rechtsstreit gegen die Fa.Speed Performance (heute MRG-Motors) ist gewonnen.Wenn man von gewinnen reden kann. Gewonnen haben die Anwälte und der Gutachter, bei den Einnahmen.
Also wie in div. Beiträgen schon diskutiert ist es nun amtlich, das das BGB in so einer Sache zum Tragen kommt.
Heißt der Motorumbau ist im Sinne des Gesetzes ein ganz normaler Kaufvertrag, dem das BGB §§ 433ff zu Grunde liegt. Im speziellen handelt es sich um einen "einheitlichen Kaufvertrag" nach §433 Rdnr.17ff .
Um es kurz zu machen, die ex-Fa. Speed Performance wurde verurteilt den kompletten Betrag samt Zinsen für die Reparatur des von Ihnen eingebauten Motors zu bezahlen.
Für alle denen so etwas, hoffentlich nicht, in Zukunft passieren sollte, es gilt die gesetzl. Gewährleistung nach der ,in dem Fall SP, verpflichtet gewesen ist den Motor auf eigene Rechnung zu reparieren oder für Ersatz zu sorgen. Ohne "Wenn und Aber".
Ich erspare mir an dieser Stelle noch einmal den ganzen Sachverhalt zu erläutern, da ich sonst bis morgen noch hier sitze ,um alle Beiträge zu diesem Thema zu recherchieren. Vielleicht mag sich einer der Moderatoren diese Arbeit machen.
Nur ganz kurz, für die die das Thema nicht kennen.
- Motorumbau (C20XE in Tigra A) bei Speed Performance März/April 2007
- nach einem Tag Motorbrand wegen geplatzter Servoleitung (nicht Fachgerechte Verlegung), Reparatur durch Speed Performance erfolgt
- ca. 2 Wochen nach Motorumbau bzw. eine Woche nach o.g. Reparatur, schwerer Pleuellagerschaden am 2.Zyl.
- Speed Performance lehnt jegliche Reparaturansprüche ab
- April/Mai 2007 Anwalt eingeschaltet
- Juli 2007: nachdem SP alle Fristen zur Rep. verstreichen ließ, war ich berechtigt den Motor anderweitig reparieren zu lassen
- Rep. des Motors bei BM-Motoren, Kosten ca.2800,- Eur
- 2008/2009/2010 Klage zur Übernahme der Reperaturkosten beim zuständigen Amstgericht Limburg
- 10.08.2010 Urteil des Amtsgerichts
Wie ihr seht hat es ganz schön lange gedauert, was ich aber vorher wusste, aber es hat sich gelohnt.
Wer sowas ihn ähnlicher Weise anstrebt, dem sei gesagt, das er unbedingt rechtsschutzversichert sein sollte ( die Kosten des Verfahrens sind der Wahnsinn), viel Zeit und Geduld haben sollte und vor allem nicht auf das streitgegenständliche Fahrzeug angewiesen sein sollte.
Anfangs war ich darauf angewiesen, weshalb ich vielleicht den ein oder anderen kleinen Fehler bei der Beweisaufnahme gemacht habe, sonst wäre es eventuell schneller gelaufen.
Wie dem auch sei es ist vorbei.......
PS:
Vielleicht bekommt dieser Beitrag bei den Moderatoren einen besonderen Platz im Forum, da es sich nun um ein Grundsatzurteil für jeden, der einen Motorumbau machen lässt handelt.