.:AlTeNdOrFeR:. hat geschrieben:Wie ist das eigentlich, wenn er was gekauft hat und es unversichert versendet wurde?
Solange er das ja nicht erhalten hat ist doch der Kaufvertrag noch nicht erfüllt?
Wenn er jetzt zum Beispiel was bei eBay gekauft hat, kommt der Kaufvertrag mit Ende der Auktion zu stande.
Bei vielen Versandhäusern (Neckermann etc.) kommt der Kaufvertrag erst durch Versand der Ware zu stande.
.:AlTeNdOrFeR:. hat geschrieben:
Dieser Satz "Bei unversichertem Versand trägt der Käufer das Risiko"....da hatte ich mal irgendwo gelesen das es Schwachsinn ist...
Wer kann mich aufklären?!?!
Das hab ich auch schon des öfteren gelesen und ich kann die Verkäufer auch verstehen wenn die sowas schreiben.
Meistens steht so ein Satz aber nur bei Auktionen, wo der Käufer die Möglichkeit hat zwischen unversicherten und versicherten Versand zu wählen.
Prinzipiell sind die Käufer selber schuld wenn sie wegen maximal 2€ das geizen anfangen und am Ende nichts erhalten.
Die Sache am unversicherten Versand ist doch eben, das der Verkäufer auch einen übern Tisch ziehen könnte und die Ware einfach garnicht verschickt. Nachweisen kanns ihm hinterher doch eh keiner. Genauso könnte der Käufer auch einfach behaupten das er nichts erhalten hat und die ihn dann wiederrum bei eBay anschei§en.
Also wenn ich nen Artikel ersteiger und der Verkäufer bietet nur unversicherten Versand an, schreib ich ihm einfach ob er es nicht auch versichert versenden kann wenn die kosten selbstverständlich dann von mir übernommen werden.