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Fußraumbeleuchtung
Verfasst: Sa 24. Jan 2004, 14:22
von Watcher983
Hi Leute,
ist es erlaubt seinen Fußraum, sei es durch LEDs, Neonröhren etc., blau zu beleuchten oder ist das im Bereich der StVO/StVZO verboten?
Tacho, TID etc. darf man ja auch auf blau umbauen, oder liege ich da falsch?
Wie sieht das aus?
Re: Fußraumbeleuchtung
Verfasst: Sa 24. Jan 2004, 14:24
von x_R_a_C_e
also ich denke nicht dass das verboten ist, kann ich mir net vorstellen...
gefährdest ja keinen anderen damit (die sehn es ja net ) und du selber wirst auch net gefährdet !
Re: Fußraumbeleuchtung
Verfasst: Sa 24. Jan 2004, 14:30
von corsaheizer
manche sagen
a) es ist ganz verboten
b) es ist erlaubt, wenn es keinen blendet, also nicht nach aussen strahlt
c) es ist nur erlaubt, wenn es angeht, wenn die tür offen ist
ich persönlich glaube an variante a.. beleuchtetete schaltknäufe z.b. bekommt man ja auch nicht eingetragen meines wissens nach
Re: Fußraumbeleuchtung
Verfasst: Sa 24. Jan 2004, 14:31
von Achim
Ich hatte bei mir 4 Neons drin, 2 auf der Fahrerseite und 2 auf der Beifahrerseite.
Sah richtig geil aus!!!
Danach habe ich ein bisschen schiß bekommen, denn was man so gehört hat. Also habe ich mit dem TÜV bzw. Dekra Hamburg, Köln und Grevenbroich (wo ich wohne) rücksprache gehalten.
Alle 3 sagten mir leider das gleiche. Es ist Illegal beim Fahren!! und es ist illegal, wenn man im Stillstand (klar

) aus dem Fahrzeug steigt, wenn das blaue Licht nach draußen scheint. Da es andere Verkehrsteilnehmer ebenso behindert.
Ich weiß nicht genau was ich davon halten soll?! wahr oder net, aber die 3 Stellen sagten mir genau das gleiche!!!!
Suche benutzen, da findest du auch schon vieles zu dem Thema: Einbau & Legallität.
Anders weiteren, kann man nie sagen, dass man damit keine Probleme bekommt, wenn 1 TÜV sagt: Das geht in Ordnung.! Denn Eingetragen bekommt man das sowieso NICHT!!
Denn kommen wir zu folgendem ausgedachten Beispiel:
Ein Polizist der Sonntags Nachmittag/Nachts arbeiten muss, ist frustriert weil er vielleicht zu hause mit seiner Frau/Freundin stress hat (Mangel am Sex *g*?)....und muss dann Nachtschicht schieben.
Holt dich dann bei einer Allg. Verkehrskontrolle raus: und durchsucht vielleicht noch direkt dein Auto nach evt. Drogen falls du ihm total nicht gefällst.
Dann findet er 1nen Schalter (falls du das extra getrennt rein macht! würde ich aber auf jeden fall empfehlen) und testet ihn (falls du keinen Schalter hast), dann öffnest du halt die Tür und er sieht die Beleuchtung deines Fußraums.
Der sagt sich dann (vielleicht): nö, das darst du net....und schon bekommst du Probleme......wenn man pech hat, dann bekommst du wie ein Arbeitskollege von mir (nur wg. nicht eingetragener Lippe) 3PK 80€ Straft, 4 Jahre Probezeit und ne Nachschulung.
Dann ists nämlich egal, was der TÜV vorher dazu sagt!! Du hast ja nix schriftliches, und bekommst auch nix!
Lohnt sich das wg. ner Fußraumbeleuchtung? NEIN! sagte ich und machte direkt meine raus!!
Re: Fußraumbeleuchtung
Verfasst: Sa 24. Jan 2004, 14:42
von Watcher983
hört sich einleuchtend an... dann lass ich mir das nochma durch den Kopf gehn!
Re: Fußraumbeleuchtung
Verfasst: Sa 24. Jan 2004, 15:35
von bastie444
Bei mir hat Grün/Weiß nix gesagt, obwohl se den Schalter eingeschaltet haben...... Ich habs ja ned während der Fahrt an gehabt.....
Re: Fußraumbeleuchtung
Verfasst: Sa 24. Jan 2004, 15:46
von kostemer
hey leute...
ganz anderes und viel einfacher und besser...
und zwar habe ich das so gelößt...
en kleines ralais genommen das nicht viel strom zieht und das an das remote vom radio.. und das relais halt die neonlampen...
nun geht immer das licht an wenn ich musik höre was so wohl als auch ich immer tuhe...
und wenn ihr auf den tüv fahrt dann habt ihr natrülich das bedienteil vom radio nicht dabei und der tüv wird niemals nie ein schalter finden um die einzuschalten...
und solange ihr damit nicht erwischt werdet das ihr die anhabt beim fahren was auf jeden fall verboten ist kann euch keiner was wollen...
ach ja über den verbot habe ich mich vor langer zeit mal informiert...
verboten sind sie deshalb da sie euch vom verkehr ablenken können...
ablenken in dem sinne das eure augen nicht mehr richtig nach vorne klotzen können da die lichtquelle von unten stören kann...
so zumindest wurde mir das gesagt...
Re: Fußraumbeleuchtung
Verfasst: Sa 24. Jan 2004, 16:10
von Achim
Das mit dem ablenken stimm!
Aber eine Frage: der TÜV ist ja schön und gut!?
Aber wenn es Leuchtet, wenn du Radio hörst, ist das doch auch bestimmt beim Fahren!?
Oder machst du (wenn du die Polizei siehst) dein Radio Bedienteil immer raus? und Nachts!?!?->Sach nicht, das kann man nicht sehen!?!
Also wenn ich das richtig verstehe, wie du das angeschloßen hast, dann ist das total :twisted: :twisted: ??? *hä*
Re: Fußraumbeleuchtung
Verfasst: Sa 24. Jan 2004, 16:15
von MatzenOtte
ja nun mal ruhig. mit dem illegal das diskutieren wir jetzt alle zwei wochen wieder. jeder sollte selbst entscheiden was er macht und was nicht. also ende damit und schließen da wir eh zu keinem ergebnis kommen werden.
Re: Fußraumbeleuchtung
Verfasst: Sa 24. Jan 2004, 18:17
von kostemer
in jedem fußraum ne neonröhre sieht man von aussen nicht... zumindest bei mir nicht. ich zumindest habe diese billigen die es z.b. beim conrad gibt...
weiß ja nicht wie stark deine leuchten das wenn sie im fußraum sind von aussen noch zu sehen sind...
und wenn die polizei vorbei fährt mach ich garnix aus...
sinn und zweck ist nur bei meiner schaltung das es kein schalter gibt den man finden kann und solange das radio nicht an ist werden die dinger nie zum leuchten kommen...
da kann sich der tüv tod suchen... er wird nie raffen wie die dinger leuchten und solange er das nicht feststellen wird kann er mir auch nix wollen...