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Arzneimittel und Teilnahme am Straßenverkehr
Verfasst: Mo 18. Jul 2011, 03:02
von Gabber-Tigra
Guten Morgen!
Ich habe eine ernste Frage worauf mir weder mein Arzt noch das gute Alte Beipackzettelchen weiterhelfen konnte.
Ich muss zur Zeit sehr starkes Schmerzmittel nehmen.
dieses Schmerzmittel unterliegt dem
BtmG.
Ich konnte nirgends in Erfahrung bringen wann diese Wirkstoffe komplett vom Körper abgebaut werden. Lediglich konnte ich etwas über die Wirkungsdauer, den Eintritt der Wirkung und Fahrtüchtigkeit herausfinden.
Wenn ich nach der nächtlichen einnahme nun am nächsten Tag ins KH fahren würde (mit keinerlei Anzeichen/Nebenwirkungen/Beeinträchtigungen durch das Arzneimittel) und nun von der Polzei angehalten werde..
wie würde dann die Sache für mich ausgehen?
Und vorweg: Ich weiß WANN ich fahren kann und wann nicht. Ich würde niemals unter akutem Einfluss von Medikamenten fahren.
Nur der Wirkstoff ist ja immer von Mensch zu Mensch unterscheidlich lange im Körper sagte mein Arzt.

Re: Arzneimittel und Teilnahme am Straßenverkehr
Verfasst: Mo 18. Jul 2011, 05:00
von streetfight46
In der Regel 24 std. je nach medikament. welches musst du denn nehmen?
Re: Arzneimittel und Teilnahme am Straßenverkehr
Verfasst: Mo 18. Jul 2011, 08:51
von JC88
Wenn du "nur" von der Polizei angehalten wirst wird wohl nichts weiter passieren. Woher sollten die auch feststellen, ob du was genommen hast oder nicht.
Wenn du allerdings in einen Unfall verwickelt wirst, wird das sicherlich über eine Blutprobe oder so nachweißbar sein. Dann sieht die sache vlt schon anders aus.
Re: Arzneimittel und Teilnahme am Straßenverkehr
Verfasst: Mo 18. Jul 2011, 09:11
von dustyangel76
wenn es tilidin oder valuron z.B ist dann solltest du nicht fahren da diese beiden Opiate sind und beim drogenschnelltest dann cocain oder heroin anzeigen würden also vorsicht ist geboten aber du könntest nachweisen das du diese medikamente verschreibungspflichtig einnimmst
hoffe ich konnte dir damit ein wenig weiterhelfen leider hab ich auch kleine ahnung wie lange die abbauprodukte im körper angereichert bleiben
Re: Arzneimittel und Teilnahme am Straßenverkehr
Verfasst: Mo 18. Jul 2011, 10:55
von ls4_glider
Wichtig ist, welche wirksamen Bestandteile dein Schmerzmittel enthält. Die für den Straßenverkehr relevanten Stoffe findest du in der Anlage zu § 24a StVG. Wenn dein Schmerzmittel einen dieser Stoffe enthält, begehst du mit der morgendlichen Fahrt MÖGLICHERWEISE eine OWI (Verstoß gg. § 24a II StVG). Fraglich ist bei dir, ob du das Medikament bestimmungsgemäß einnimmst (gem. ärtzl. Anweisung u. Beipackzettel), denn vom Arzt wurde es dir (da dem BtMG unterliegend) vermutlich verschrieben.
Und abgesehen davon muss, damit dir die Erfüllung dieses Tatbestandes nachgewiesen werden kann, erstmal Blut entnommen werden. Das geschieht dann, wenn du
1. Fahrauffälligkeiten zeigst oder
2. Einen Verkehrsunfall (mit-)verursachst, der offensichtlich auf geistige Defizite zurückzuführen ist.
Noch etwas: Wenn § 24a II StVG NICHT greift, tritt automatisch § 2 I FeV in Kraft. Und da spielt es dann KEINE Rolle mehr, welches Medikament du einnimmst, ob es verschrieben wurde und ob du es bestimmungsgemäß einnimmst. Da zählt dann nur noch, ob dieses Medikament Einfluss auf dein Fahrverhalten hat oder eben nicht, sprich, ob du Fahrtüchtig bist, oder nicht.
Ich hoffe, ich konnte helfen
Re: Arzneimittel und Teilnahme am Straßenverkehr
Verfasst: Mo 18. Jul 2011, 12:19
von Gabber-Tigra
Danke erstmal für die zahlreichen Antworten.
Ich muss
Tilidin und
Codein nehmen. Beides unterliegt dem BtmG und würde dann dementsprechend beim Drogentest anschlagen...
Ich bin kein Chemiker. Beiden sind Laut Info verkehrstauglich (sollen wohl Zusätze beigemischt sein!?)
Verschrieben wurde es selbstverständlich und das Tilidin nehme ich ja auch wenn nur als "Rescue" wenns wirklich nicht mehr geht.
Alleine deswegen weil es wirklich heftig ist -.-
Ich hatte vor kurzem die "erste" von 2 OP's. Daher halt meine Frage.
Mhh, ich kenne ja mein Glück, glaub dann lasse ich das doch lieber bleiben bis alles verheilt ist.. auch wenns dauert.
Da ich nach Einnahme akute geistige Einschränkungen habe (wer hätte es gedacht) würde ich ja eh nicht fahren. Nur wenn es am Tag danach noch im Blut ist, auch wenn ich nix merke, und DANN was passiert ist das ja wirklich blöd.
Also danke nochmals für die hilfreichen Antworten. Fühlt man sich fast wie ein Krimineller wenn Dinge die einem helfen in nem Drogentest auftauchen können
mfg Micha
Re: Arzneimittel und Teilnahme am Straßenverkehr
Verfasst: Mo 18. Jul 2011, 14:11
von buntfalke
dustyangel76 hat geschrieben:wenn es tilidin oder valuron z.B ist dann solltest du nicht fahren da diese beiden Opiate sind und beim drogenschnelltest dann cocain oder heroin anzeigen würden also vorsicht ist geboten aber du könntest nachweisen das du diese medikamente verschreibungspflichtig einnimmst
hoffe ich konnte dir damit ein wenig weiterhelfen leider hab ich auch kleine ahnung wie lange die abbauprodukte im körper angereichert bleiben
Schnelltests darf man verweigern, und sie müssen immer durch Blutproben bestätigt werden; zu viel falscher Alarm. Verweigert man, wird man allerdings zml. sicher zur Blutprobe mit auf die Wache genommen --> bringt nicht viel.
Kokain ist kein Opiat; ein Kokaintest sollte bei Opiaten nicht anschlagen. Bringt hier nicht viel, getestet werden würde auf beides.
Gabber-Tigra hat geschrieben:Nur wenn es am Tag danach noch im Blut ist, auch wenn ich nix merke, und DANN was passiert ist das ja wirklich blöd.
Einfache Rechnung: Bei Tilidin verbleibt nach 4-6 Stunden noch jeweils die Hälfte des Wirkstoffs im Blut (Plasmahalbwertszeit). Du nimmst das scheinbar gerade mehr oder weniger regelmäßig und willst auf der sicheren Seite sein, nehmen wir also 6 Stunden an. Nach 6 Studen die Hälfte, nach 12 also ein Viertel, usw, d.h. nach 30 Stunden verbleiben immer noch über 3% -- wenn dein Medikament die gesamt Wirkstoffmenge "direkt freigibt" und die Kapsel das nicht absichtlich über längere Zeit tut (Stichwort: Retard).
Zum Vergleich: Bei THC kann es ab 1,0 Nanogramm je Milliliter Blut Fahrverbot geben. Psychische Effekte treten ab 30000 Nanogramm im Blut je Kilogramm Körpergewicht auf, und im Mittel gibt's bei Menschen 80 Mililiter Blut pro Kilogramm Körpergewicht. Effekte also Pi mal Daumen ab 30000/80 = 375 Nanogramm je Mililiter Blut auf, zum Fahrverbot reicht aber schon 1 Nanogramm, also müsste man warten bis weniger als Ein-375stel verbleibt um wirklich auf der sicheren Seite zu sein.
Von daher wären die verbleibenden drei Prozent nach 30 Stunden von oben vielleicht ein Zeichen doch einfach mit dem Bus zu fahren... :-)
Re: Arzneimittel und Teilnahme am Straßenverkehr
Verfasst: Mo 18. Jul 2011, 16:22
von Gabber-Tigra
buntfalke hat geschrieben:.......
Von daher wären die verbleibenden drei Prozent nach 30 Stunden von oben vielleicht ein Zeichen doch einfach mit dem Bus zu fahren... :-)
Oder mit dem Taxi ..
Tilidin habe ich der flüssigen darreichungsform bekommen und es soll wohl den Wirkstoff sofort freisetzen.. Aber wenns doch so lange im Körper nachweisbar ist werde ich solange wohl besser nicht fahren. Alles sehr kompliziert wenn man jeden einzelnen Faktor der Sache berücksichtigt

Re: Arzneimittel und Teilnahme am Straßenverkehr
Verfasst: Mo 18. Jul 2011, 23:37
von Raser16V
Gabber-Tigra hat geschrieben:Aber wenns doch so lange im Körper nachweisbar ist werde ich solange wohl besser nicht fahren. A
Gute Entscheidung und deswegen ist hier zu. Am besten man fragt den Arzt oder läßt die Finger von Steuer.
MFG Bernd