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Eintragung nach 19/2?
Verfasst: So 1. Feb 2004, 19:28
von Megane Coupe Fahrer
Hab mir nen offenen Luftfilter bestellt und da lieg ein Gutachten bei mit dem man den Luffi nach §19/2 eintragen lassen kann. Was bedeutet das 19/2 genau?
danke
Re: Eintragung nach 19/2?
Verfasst: So 1. Feb 2004, 19:33
von Anonymous
§19 Absatz 2 der StVZO:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. Besteht Anlaß zur Annahme, daß die Betriebserlaubnis erloschen ist, gilt § 17 Abs. 3 entsprechend; auch darf eine Prüfplakette nach Anlage IX nicht zugeteilt werden.
Re: Eintragung nach 19/2?
Verfasst: So 1. Feb 2004, 19:34
von Anonymous
Das bedeutet das er ein Teilegutachten hat, und der LuFi nach Abnahme vom Tüver eingetragen werden kann
edit:
oder ist ein teilegutachten nach 19.3...?

Re: Eintragung nach 19/2?
Verfasst: So 1. Feb 2004, 19:45
von Megane Coupe Fahrer
Nein es ist sicher eins nach 19/2.
Aber wo liegt genau der Unterschied zwischen 19/2 und 19/3?