Seite 1 von 3
STILLGELEGT... Wer kennt die Vorschrift?
Verfasst: So 13. Jun 2004, 18:05
von T-Mow-Beil
Hi Leute.
Ich zeig euch dieses Bild..denke jeder weiß jetzt was damit gemeint ist.
Mein "kleiner" wurde vom Gutachter 3 Stunden lang zerpflückt...dann wurde er Stillgelegt.
Grund der Polizei:" Der Wagen muss mindestens 8 cm Bodenfreiheit (am tiefsten Punkt..normal ist das der Getriebehalter haben) ....dabei habe ich grad mal 3-4 cm an dem Halter.
So kennt jemand die Vorschrift wo das geschrieben steht? Oder gibt es eine Vorschrift die sowas ausschließt...sprich es ist egal wieviel mind. Bodenfreiheit der Wagen haben muss.
Bin dankbar für jede Antwort..
Re: STILLGELEGT... Wer kennt die Vorschrift?
Verfasst: So 13. Jun 2004, 19:03
von noam
in der stvzo steht definitiv nix von diesen 8cm...
da steht lediglich, dass das fahrzeug nach seiner bauart nicht als verkehrsbehindernd sein darf.
diese cm werte sind eine tüv RICHTLINIE!!!
aber frank kann dir des bestimmt besser erklären
ach ja
wenn se dich ficken wollen denn nehmen se einfach die 50cm zur scheinwerferunterkannte weil die haste bestimmt uch net und die steht in der zo!
Re: STILLGELEGT... Wer kennt die Vorschrift?
Verfasst: So 13. Jun 2004, 19:13
von frozenice
Nimm dein Auto und fahr zum andern Gutachter.Bist Du freiwillig dahin gefahren oder wurdest Du von den Herrn in Grün dahin geführt.
Re: STILLGELEGT... Wer kennt die Vorschrift?
Verfasst: So 13. Jun 2004, 19:38
von Peace-Maker
Du hast dir doch en Gewinde FW eingebaut warum schraubst ihn net einfach bissle höher damit sie nimmer meckern können.
Re: STILLGELEGT... Wer kennt die Vorschrift?
Verfasst: So 13. Jun 2004, 20:55
von Christian8800
irgendwo steht doch
...... bla bla bla empfolen wird 8cm bodenfreiheit....,
aber das es 8 cm sein MÜSSEN steht nirgendwo,
wie schon gesagt wenn du gewinde hast, einfach hochschrauben und der käse ist gegessen, viel glück :lol:
ZU TIEF GIEBTS NET !!!!!
Re: STILLGELEGT... Wer kennt die Vorschrift?
Verfasst: So 13. Jun 2004, 23:02
von little_tigi
Also das mit den 8 cm steht meines Wissens nach auch nirgends. Das einzige sind die 7 und 11 im Gutachten vom FW und glaub irgendwas in der Art noch in der StVZO, aber wie gesagt, das sind Richtwerte und werden empfohlen, aber fest vorgeschrieben sind die net.
=> Wie gesagt: Meiner Meinung nach!
Dann hätte ich auch keinen TÜV bekommen dürfen vor zwei Wochen, weil meine Bodenfreiheit auch nur ca. 6 cm beträgt und meine SW-U-kante bei 45,5 liegt. :lol: Aber bitte nicht wieder drüber diskutieren!
Re: STILLGELEGT... Wer kennt die Vorschrift?
Verfasst: So 13. Jun 2004, 23:28
von T-Mow-Beil
Naja THX Leute...werde es Mittwoch mal beim TÜV probieren. Lasse mein FW auf -90mm, da ich es auch so eingetragen haben will.
Mal schauen, ansonsten wird er direkt bis Ende des Jahres abgemeldet. Und Ruhe ist...aber danke euch!
Re: STILLGELEGT... Wer kennt die Vorschrift?
Verfasst: So 13. Jun 2004, 23:50
von little_tigi
aber wart net zu lange, sonst greift §17 und das heißt: Vollabnahme! Wobei das erst nach 18 Monaten soweit ist. ;o)
Wünsch dir viel Glück beim TÜV!
Re: STILLGELEGT... Wer kennt die Vorschrift?
Verfasst: Mo 14. Jun 2004, 00:07
von AscoMania
little_tigi hat geschrieben:Also das mit den 8 cm steht meines Wissens nach auch nirgends. Das einzige sind die 7 und 11 im Gutachten vom FW und glaub irgendwas in der Art noch in der StVZO, aber wie gesagt, das sind Richtwerte und werden empfohlen, aber fest vorgeschrieben sind die net.
=> Wie gesagt: Meiner Meinung nach!
Im aktuellen KW Gutachten stehen 8 cm zu festen Teilen und 7 cm zu formelastischen Teilen drin. Die Werte gibt´s also, auch wenn in diesem Fall wohl die Tüv-Richtlinie als Bemessungsgrundlage zur Eintragung genommen wurde!
Re: STILLGELEGT... Wer kennt die Vorschrift?
Verfasst: Mo 14. Jun 2004, 00:24
von little_tigi
AscoMania hat geschrieben:Im aktuellen KW Gutachten stehen 8 cm zu festen Teilen und 7 cm zu formelastischen Teilen drin. Die Werte gibt´s also, auch wenn in diesem Fall wohl die Tüv-Richtlinie als Bemessungsgrundlage zur Eintragung genommen wurde!
OK, das Gutachten hab ich net, weil ich en andres FW habe. Danke für die Info!