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Thema: Totalschaden

  1. #1
    saarländer
    Gast

    Totalschaden

    Guten abend....Dank einer frau am steuer wurde mein parkendes auto vor knapp einer halben stunde ins jenseits befördert...totalschaden....jetzt eine frage an euch...bei meinem auto ist noch nicht alles eingetragen weil ich es nächste woche abmelden wollte.meine achsen,felgen,reifen,(fahrwerk?)sind hin.hinere seite ist komplett verzogen und die stoßstangen sind auch hin.
    ich habe im bekanntenkreis einen gutachter.was muss ich jetzt beachten dass ich so viel geld wie möglich bekomme????soll ich meine originalteile dranmachen??wie scheinwerfer oder so??oder ist das zu riskant weil die cops schon fotos gemacht haben?
    wäre euch sehr dankbar für ein paar antworten!!
    gruß
    dennis

  2. #2
    Mike2004
    Gast
    also ganz ehrlich ich wuerd immer in solchen fällen bei der wahrheit bleiben.

  3. #3
    No-More
    Gast
    ja, schon... außerdem bist ja nicht gefahren sondern geparkt

  4. #4
    saarländer
    Gast
    ja ok aber wie läuft das jetzt ab mit der versicherung??was bekomm ich erstattet und was nicht?

  5. #5
    Naja, theoretisch hätte das Fahrzeug durch die noch nicht eingetragenen Sachen ja nicht einmal in der nähe des öffentlichen Straßenverkehrs auftauchen dürfen. Weder geparkt noch sonst wie!

    Aber ich würd das so lassen wie alles is und fertig. Wenn der Gutachter ein Bekannter is, dann wird der wissen was zu tun ist und die Polizei mag zwar Bilder haben, aber weiß auch nciht immer was darf sein und was nicht am Auto. Als ich damals nen Unfall mit meiner 125er hatte, war da auch en andrer Auspuff druff und da stand sogar drauf "Only for Race use" (oder so ähnlich ). Auf jeden Fall wusste der auch nix und zum Glück kam da nie was bei rum und die Versicherung hat bezahlt (war selber der Schuldige). Also ich würd das erstma alles auf mich zukommen lassen!

  6. #6
    saarländer
    Gast
    also ich geh jetzt mal davon aus dass ich alles von der versicherung bezahlt bekomme...hoffe ich zumindest.da es aber totalschaden ist muss ich das auto dann irgendwie an die versicherung abgeben wenn sie mir den schaden bezahlen oder so??wie läuft das??oder kann ich den ganzen rest der noch am auto heile ist verkaufen??

  7. #7
    Senior
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    27.02.05
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    1.341
    der restwert und wiederbeschaffungswert wird ermittelt

    gibst du das auto so wie es dasteht (anlage darf man rausbauen, sonst glaub ich nix) der versicherung kriegst du den vollen wiederbeschaffungswert ausbezahlt

    willst du das auto behalten und selbst verkaufen oder an die wand hängen bekommst du wiederbeschaffungswert abzüglich restwert

    meist lohnt sich variante 2 weil der restwert oft sehr niedrig ist und dir die polen die tigras für teuer geld aus den händen reißen

  8. #8
    je nachdem was du alles am auto gemacht hast lass
    dir ein wertgutachten erstellen!

    das kostet net die welt und kann den preis deines autos ganz schön nach oben treiben.

    wenn sowas nicht gemacht wird, wird in der regel der wiederbeschaffungswert
    z.b. aus der schwacke liste genommen.

    dieser hängt dann von ausstattung und gefahrenden km ab.

    grüße

    daniel

  9. #9
    Senior VIP (Spender)
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    Avatar von ice tiger
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    Naja, theoretisch hätte das Fahrzeug durch die noch nicht eingetragenen Sachen ja nicht einmal in der nähe des öffentlichen Straßenverkehrs auftauchen dürfen. Weder geparkt noch sonst wie!
    Das will ich sehen, wo das steht!;-)

    Nee...im Ernst. Wenn ich was am Montag umbaue, bis Abends brauche, dann Dienstag früh zum Tüv will, um es eintragen zu lassen und mir dann einer ins Auto knallt, was ich zuvor vor meiner Haustür...hmmm...hingeschoben hab (darf ja net fahrn....:-P), warum sollte das da nicht stehen dürfen?? Umgebaut und noch nicht abgenommen heißt ja lediglich, dass die BE erloschen ist, das Fahrzeug ist aber immernoch angemeldet und versichert (zahlst ja auch Steuern drauf und deinen Beitrag)...Also ob das nun umgebaut ist oder nicht, tut herzlich wenig zur Sache, meine ich.

    WENN ich damit gefahren wäre und hätte MEINERSEITS ein parkendes Fahrzeug deformiert (um den Sachverhalt mal umzukehren;-)), DANN wär ich natürlich am Po!!Das ist korrekt!;-)

    mfg

  10. #10
    Senior
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    27.02.05
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    1.341
    falsch

    das ist eine grauzone, kann man das so sehen oder so, keine betriebserlaubnis zu haben heißt das auto darf trotz angemeldet seinen nicht im strassenverkehr sein, nicht auf öffentlichen plätzen parken, auf strassen fahren etc.

    steht deine bude mit abgefahrenen reifen auf einem supermarktparkplatz und die polizei sieht das können sie dem halter punkte und bußgeld aufdrücken.

    im zweifelsfall falls sich die versicherung im unwahrscheinlichen fall querstellt (in saarländers fall) muss das gerichtlich verhandelt werden und du musst die versicherung verklagen

    es wurde mit sicherheit aber nicht festgestellt was eingetragen war und was nicht von der polizei, die sachen waren am auto verbaut und gehören so zum Wert des autos

    rein formell gesehen müsste man das auto in der regel auf einen hänger packen und zum tüv fahren um etwas abzunehmen, das steht natürlich in keiner relation, daher ist das fahren zum tüv "legitim", sollte aber aufgrund der teile was passieren, wie beispielsweise eine umgebaute bremse die im fall der fälle nicht richtig funktioniert und es passiert was biste am ***** auch wennde auf dem weg zum tüv bist.

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