Ich zeig euch dieses Bild..denke jeder weiß jetzt was damit gemeint ist.

Mein "kleiner" wurde vom Gutachter 3 Stunden lang zerpflückt...dann wurde er Stillgelegt.
Grund der Polizei:" Der Wagen muss mindestens 8 cm Bodenfreiheit (am tiefsten Punkt..normal ist das der Getriebehalter haben) ....dabei habe ich grad mal 3-4 cm an dem Halter.
So kennt jemand die Vorschrift wo das geschrieben steht? Oder gibt es eine Vorschrift die sowas ausschließt...sprich es ist egal wieviel mind. Bodenfreiheit der Wagen haben muss.
Bin dankbar für jede Antwort..