STILLGELEGT... Wer kennt die Vorschrift?
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Re: STILLGELEGT... Wer kennt die Vorschrift?
[quote="little_tigi"]aber wart net zu lange, sonst greift §17 und das heißt: Vollabnahme! Wobei das erst nach 18 Monaten soweit ist. ]
Hmmm....wie ist denn der Ablauf nach einer Stilllegung überhaupt? Ich dachte wenn der Wagen stillgelegt wird steht eh ne Vollabnahme an, oder muss man nur zum TÜV und ihm zeigen dass ein aufgeschriebener Mangel beseitig ist?
Aber echt mist gelaufen, wie ist dass denn passiert?
hat dich die Polizei angehalten und gesagt "oh dich nehmen" wir mal mit zum gutachter, oder haben die dir nen Termin bei Ihrem Gutachter gegeben, oder wie läuft das ab?
Gruß Pic
Hmmm....wie ist denn der Ablauf nach einer Stilllegung überhaupt? Ich dachte wenn der Wagen stillgelegt wird steht eh ne Vollabnahme an, oder muss man nur zum TÜV und ihm zeigen dass ein aufgeschriebener Mangel beseitig ist?
Aber echt mist gelaufen, wie ist dass denn passiert?
hat dich die Polizei angehalten und gesagt "oh dich nehmen" wir mal mit zum gutachter, oder haben die dir nen Termin bei Ihrem Gutachter gegeben, oder wie läuft das ab?
Gruß Pic
- MatzenOtte
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Re: STILLGELEGT... Wer kennt die Vorschrift?
naja, da steht aber auch drin, dass man beispielsweise beim gewinde ein restgewinde vorne von 7,5cm haben muss. und somit kommt man nichtmal auf diese werte. also irgendwas werden sich die hersteller der fahrwerke mit ihren gutachten wohl gedacht haben.AscoMania hat geschrieben:Im aktuellen KW Gutachten stehen 8 cm zu festen Teilen und 7 cm zu formelastischen Teilen drin. Die Werte gibt´s also, auch wenn in diesem Fall wohl die Tüv-Richtlinie als Bemessungsgrundlage zur Eintragung genommen wurde!little_tigi hat geschrieben:Also das mit den 8 cm steht meines Wissens nach auch nirgends. Das einzige sind die 7 und 11 im Gutachten vom FW und glaub irgendwas in der Art noch in der StVZO, aber wie gesagt, das sind Richtwerte und werden empfohlen, aber fest vorgeschrieben sind die net.
=> Wie gesagt: Meiner Meinung nach!
@corsabeast
lies dir dein gutachten nochmal gründlich durch.
Re: STILLGELEGT... Wer kennt die Vorschrift?
Tja wenn denen das Auto nicht gefällt dann fahren die mit dir zum Gutachter ob du das willst oder nicht....Picmasta hat geschrieben:
Hmmm....wie ist denn der Ablauf nach einer Stilllegung überhaupt? Ich dachte wenn der Wagen stillgelegt wird steht eh ne Vollabnahme an, oder muss man nur zum TÜV und ihm zeigen dass ein aufgeschriebener Mangel beseitig ist?
Aber echt mist gelaufen, wie ist dass denn passiert?
hat dich die Polizei angehalten und gesagt "oh dich nehmen" wir mal mit zum gutachter, oder haben die dir nen Termin bei Ihrem Gutachter gegeben, oder wie läuft das ab?
Gruß Pic
naja jedenfalls ziemlich scheiße alles....das heftigste was die dann noch so zu mir meinte war: " Wer seine Karre schon bei http://www.geilekarre.de reinstellt, den finden wir" ..ist ja nur die PLZ eingeben! Schließlich haben wir ja auch Internet..
...was soll ich dazu noch sagen.
- tobis_corsa
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Re: STILLGELEGT... Wer kennt die Vorschrift?
Die Grünen haben dein Auto bei GeileKarre.de gesehen und haben dann gewartet bis du denen übern weg "läufst" bzw. fährst? wie die abgehen. machen die bei euch jagt auf solche Autos? bei uns fahren teilweise autos....dat is nicht feierlich. überhaupt nix eingetragen und die illegalsten sachen dran :!:
Re: STILLGELEGT... Wer kennt die Vorschrift?
... und werden net mal angehalten bzw. stillgelegt, aber die uns Corsa/Tigra Fahrern ans bein Pissen.tobis_corsa hat geschrieben:bei uns fahren teilweise autos....dat is nicht feierlich. überhaupt nix eingetragen und die illegalsten sachen dran :!:

Re: STILLGELEGT... Wer kennt die Vorschrift?
tobis_corsa hat geschrieben:Die Grünen haben dein Auto bei GeileKarre.de gesehen und haben dann gewartet bis du denen übern weg "läufst" bzw. fährst? wie die abgehen. machen die bei euch jagt auf solche Autos? bei uns fahren teilweise autos....dat is nicht feierlich. überhaupt nix eingetragen und die illegalsten sachen dran :!:
wart ma bis ich wieder praktikum bei euch hab ]http://www.pixum.de/members/shaft_no1/?act=a_view&album=1318520&i_pos=9&page=2&ktw=78e1a5626a8cfd763b1657319430aa47[/url]
Re: STILLGELEGT... Wer kennt die Vorschrift?
bin ich froh das ich mich nicht da angemeldet habe :twisted: hehe aber das ist schon übel !
Re: STILLGELEGT... Wer kennt die Vorschrift?
Tja ... anmelden kann man sich da schon, aber wenn man sein Nummerschild nicht vorher unkenntlich macht, brauch man sich nicht wundern, wenn die Karre weg ist, irgendwas geklaut wurde, oder die Grünen mal vor´m Haus stehen.
Re: STILLGELEGT... Wer kennt die Vorschrift?
also,.das habe ich noch nie gehört ,meiner is auch schon sehr sehr tief,.Ich muss mein auto immer auf ein 200 meter entfernet n parkplatz parken,da ich nicht bei uns die kleine einfahrt hochkomme.Ich habe 5,2cm von der hechschürze (tiefsterpunkt)bis boden.Ich schleife manschmal damit auf der schussi.Aber mich halten die grünen irgentwie net an.Bin gestern mit meinen schwarz lasierten leuchten gefahren,weil meine anderen undichtr waren.Grünnen zu zweit hinter mir,ca 2 km hinter mir her,aber nix passiert.
Re: STILLGELEGT... Wer kennt die Vorschrift?
na ja ich hatte glcük beim tüv wollt mich nur erkndigen wie tief er sein darf. Hatte alles schon dirn auch ziehmlich tiev ich glaub so front 3cm bodenfreiheit (was ich berreut habe, muss morgen nähmlich zum dock hab mir irgenwann die Öl wanne die schraube abgefahren). Er meinte nur wenn du jetz hier hoch fährst (wenn du es schaffst) lege ich den still. Er meinte auch irgenwas mit 10cm an der Front bei bestimmten Spoiler Typen ???? na ja er meinte er sehe nicht schlecht aus ich sollte ihn nur ziehn lassen dann währe ok. Wiederspruck insich aber egal.