LOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOLronwaste hat geschrieben:Selnst wenn wir die radios nicht bekommen, dürfen die uns keine matratzenauflagen zusenden, weil wir laut rechnung und meil e.t.c radios gekauft haben. und es gibt gesetze in deutschland man kann icht einfach schreiben wenn uns das angebot nimmer poasst bekommen sie die ware nicht. stell dir mal vor du machst das bei ebay so... versteigerst was und sagst wenn der preis nicht ok ist dannn behalte ich es ... nene ich werde das dann einklagen wenn die hier sone scheiße bauen ist das deren problem. immerin sparen sie genug mit dem onlineshop...
ja nee, iss klar frau plattmann

Also, das sind zwei komplett andere Dinge.. Es geht um den Kaufvertrag/Auftragsbestätigung.. und die hast du noch nicht von Otto/Schwab/etc bekommen, lediglich eine EINGANGSBESTÄTIGUNG deiner Bestellung..
Bei ebay hingegen ist ein erfolgreiches Gebot bereits laut AGB und Regeln ein Kaufvertrag....
also zwei komplett andere Dinger.