TÜV Eintragungen ohne Fahrzeugbrief?

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Maddy

TÜV Eintragungen ohne Fahrzeugbrief?

Beitrag von Maddy »

Abend

Mal ne frage, kann ich beim TÜV was eintragen lassen ohne Fahrzeugbrief? Das Problem ist nämlich das mein Fahrzeugbrief bei der Opelbank liegt :cry:

Danke
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Bob

Re: TÜV Eintragungen ohne Fahrzeugbrief?

Beitrag von Bob »

Hat sich erledigt...
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Maddy

Re: TÜV Eintragungen ohne Fahrzeugbrief?

Beitrag von Maddy »

Dankeschön, dann ist die Frage ja schon geklärt ;)
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Iceman
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Re: TÜV Eintragungen ohne Fahrzeugbrief?

Beitrag von Iceman »

Geht aber nur bei Abnahmen nach § 19 (3) mit Teilegutachten.
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Batmobil

Re: TÜV Eintragungen ohne Fahrzeugbrief?

Beitrag von Batmobil »

Sie redet doch vom Brief nicht vom Fahrzeugschein. Das was man immer dabei hat ist der Fahrzeugschein, den hat die bank sicherlich nicht. Der Brief ist nur so etwas wie ein Besitznachweis, da wird gar nichts eingetragen. Dazu hat man den Fahrzeugschein. Oder wie gesagt die Papiere der Tüveintragung mitführen. Muss nicht in den Schein eingetragen werden. Nur wenn man das will.
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Iceman
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Re: TÜV Eintragungen ohne Fahrzeugbrief?

Beitrag von Iceman »

Batmobil hat geschrieben:Der Brief ist nur so etwas wie ein Besitznachweis, da wird gar nichts eingetragen.
In Teilen von NRW z.B. wird beim Tüv fast immer nur direkt in den Brief eingetragen, mit dem Schein alleine brauchst du da erst gar nicht anzukommen...nur mal so als Anmerkung..
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Haugla2000

Re: TÜV Eintragungen ohne Fahrzeugbrief?

Beitrag von Haugla2000 »

jup k&n 57i wird nach §21 eingetragen und dafuer wird der brief und der schein benoetigt !!!
bei mir stehen alle eintragungen auch im brief.

aber das hat sich nur so ergeben war nicht verpflichtend, nur nach §21 abgenommene sachen muessen auch in den brief
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tigra-sport

Re: TÜV Eintragungen ohne Fahrzeugbrief?

Beitrag von tigra-sport »

also ich habe das bisher so verstanden bei einzelabnahme, wird es in den Brief eingetragen und bei teilen mit teilegutachten in den fahrzeugschein.
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TeenTigra

Re: TÜV Eintragungen ohne Fahrzeugbrief?

Beitrag von TeenTigra »

Im Schein muss immer das stehen was auch im Brief steht.
Und Eintragungen werden auch in den Brief aufgenommen
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