Cupra-Spoiler Einlagen

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Pade

Cupra-Spoiler Einlagen

Beitrag von Pade »

Hi.Hat irgendjemand von eich eine Idee, was man in die ausgeschnittenen "Löcher" im Cupra-Spoiler reinmachen kann. 2 von den 5 "Löchern sind ja schon ausgeschnitten gewesen. Hab das in der Mitte stehen lasse. Hab schon versucht Racegitter einzubauen, hat aber nicht so richtig geklappt. War irgendwie schwer zu befestigen, sah dann nach "pfusch" aus.
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CorsaC-Freak.0815
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Re: Cupra-Spoiler Einlagen

Beitrag von CorsaC-Freak.0815 »

weiß leider nicht, wie der von hinten aussieht....aber kann man die Racinggitter nicht einfach seitlich umklappen und dann rund um die Hutse sauber verkleben? :shock:
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elprof3103

Re: Cupra-Spoiler Einlagen

Beitrag von elprof3103 »

Pade hat geschrieben:Hi.Hat irgendjemand von eich eine Idee, was man in die ausgeschnittenen "Löcher" im Cupra-Spoiler reinmachen kann. 2 von den 5 "Löchern sind ja schon ausgeschnitten gewesen. Hab das in der Mitte stehen lasse. Hab schon versucht Racegitter einzubauen, hat aber nicht so richtig geklappt. War irgendwie schwer zu befestigen, sah dann nach "pfusch" aus.
Ein Kumpel von mir (Tigra) hat silbernes Racing-Gitter drin. Er hat das glaub ich rumgebogen und verschraubt. Mir gefällt die Lippe leer allerdings besser (so wie bei mir).
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Jedikiller

Re: Cupra-Spoiler Einlagen

Beitrag von Jedikiller »

Hi!
Hab die geschlossenen Lufteinlässe aufgeschnitten! Sieht irgendwie komisch aus wenn 3 von 5 Einlässen zu sind!
Hab mir auch schon gedanken gemacht wie man da Racegitter verbauen könnte, mir is aber nix richtiges eingefallen.

Wenn man das Gitter umklappt muss man es irgendwie verkleben. Doch mit was? Vor allem is das alles so knapp bemessen, dass man da nur schlecht ran kommt.

Lasst es mich wissen wenn ihrs gepackt habt.
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CorsaC-Freak.0815
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Re: Cupra-Spoiler Einlagen

Beitrag von CorsaC-Freak.0815 »

...könnte man an die Lufteinlässe außen eigentlich die Bremsbelüftung vom Astra G reinbasteln? :shock: hat da wer Erfahrung mit? :D
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Pade

Re: Cupra-Spoiler Einlagen

Beitrag von Pade »

Hab auch schon an so längliche Nebelscheinwerfer gedacht. Und davon dann 4 Stück. In der Mitte hab ich den Lufteinlass zugelassen. Ich weiß au net, ob des gut aussieht.
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CorsaC-Freak.0815
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Re: Cupra-Spoiler Einlagen

Beitrag von CorsaC-Freak.0815 »

wenn du dir wirklich 4 solche Nebler rein packst und die Löcher dann ja zu sind, würd ich in der Mitte das auch zu lassen, denn sonst siehts ja nix aus... :wink:
...dir ist aber schon klar, das die Nebler dann nicht nach StVZo freigegeben wären....in der Höhe meine ich :shock:
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Pade

Re: Cupra-Spoiler Einlagen

Beitrag von Pade »

Nein, das ist mir jetzt neu. Dachte die Höhe in der man die Nebler anbringt i
st egal.
Danke für die Info.
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Richyf

Re: Cupra-Spoiler Einlagen

Beitrag von Richyf »

@pade: Hast´n mal Bilder von dem Teil an Deinem Wagen?
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Coyote

Re: Cupra-Spoiler Einlagen

Beitrag von Coyote »

Zur Einbauposition der NSW.

Höret, gemeines Volk, ich zitiere: 8)

§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten.

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, dass eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
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