Sehr geehrter Herr,
wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom 7. Dezember 2004.
Es tut uns Leid, dass es zu dem genannten Schaden gekommen ist.
Kundenzufriedenheit ist für uns genauso wichtig wie die Zuverlässigkeit unserer Fahrzeuge. Die Adam Opel AG verkauft deshalb Ersatzteile und Zubehör mit einer 24-monatigen Teilegewährleistung ohne Kilometerbegrenzung an den Handel. Bei einem neuerlichen Defekt dieser Teile sind Ausbau und Montage eingeschlossen. Nach Ablauf der 24 Monate, bei natürlichem Verschleiß oder unsachgemäßer Nutzung werden keine Kosten übernommen.
Inwiefern die Firmen, die die Teile von der Adam Opel AG kaufen, bei Weiterveräußerung oder Einbau für den gleichen Zeitraum haften, bestimmt sich nach deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Da bei Ersatzteilen und Zubehör keine direkten vertraglichen Beziehungen zwischen Endkunden und der Adam Opel AG bestehen, sind Ansprüche bei Beanstandungen dort geltend zu machen, wo das Ersatzteil oder Zubehör gekauft oder verbaut wurde. Wurden die Teile allerdings bei einem Opel Partner erworben, hat der Kunde den Vorteil, dass Ansprüche unter Vorlage der Rechnung bei jedem Opel Partner geltend gemacht werden können.
Wir helfen unseren Kunden bei nicht eindeutig auf Verschleiß oder äußere Einwirkung zurückzuführenden Defekten gerne im Rahmen der Kulanz, um finanzielle Belastungen kurz nach Ablauf der Neuwagengarantie abzufedern.
Werden dabei von uns die Kosten für den Austausch des betroffenen Original Opel Teiles vollständig übernommen, so besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Teilegewährleistung. Bei einem neuerlichen Defekt des gleichen Teils prüft jedoch Ihr Opel Partner vor Ort, inwieweit unser Haus Ihnen entgegen kommen kann. Von zentraler Bedeutung bei dieser Kulanzprüfung sind die Betriebsdauer und die Laufleistung des Fahrzeuges sowie die regelmäßige Durchführung der Inspektionen bei einem Opel Partner.
Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Adam Opel AG
Wer hat das Lenkgetriebe auf Kulanz ersetzt bekommen?
Moderatoren: Der Pero, TheCorsaDoc, HoLLe
Re: Wer hat das Lenkgetriebe auf Kulanz ersetzt bekommen?
Hier die (überraschend schnelle) Antwort von Opel zu der Sachlage, aus der meiner Meinung nach zu schließen ist, dass das neue LG wohl keine Gewährleistung hat. Die Begründung ist wohl, dass nicht ich das Teil "kaufe" sondern Opel. Also stehen sie nicht in Gewährleistungspflicht mir gegenüber, sondern sich selbst. Aber lest selbst:
Re: Wer hat das Lenkgetriebe auf Kulanz ersetzt bekommen?
Das schreiben würde ich gern mal von einem Anwalt prüfen lassen. IMHO wird da ein Recht des Kunden auf Gewährleistung bewusst (aber unzulässig)ausgeschlossen. Bin aber kein Rechtsanwalt.
Das hiesse aber wenn man ds auf die Spitze treibt, dass Opel dir ganz bewusst B-Ware einbauen könnte, die zwar neu ist, aber definitiv nicht lange hält. Sprich kurzfristig ist das Prob behoben kommt aber definitiv wieder. Vorteil Opel: Sie haben das minderwertige Teil aus dem Lager und du bist (erstmal) zufrieden nach dem Motto "Juhu Kulanz Kulanz"...
und genau dieser Gefahr wegen wurde das Gewährleistungsrecht ja unter anderem novelliert...
Ich höre mich mal um und leg das schreiben mal nem bekannten vor der anwalt ist. Mal sehen was der dazu sacht....
Das hiesse aber wenn man ds auf die Spitze treibt, dass Opel dir ganz bewusst B-Ware einbauen könnte, die zwar neu ist, aber definitiv nicht lange hält. Sprich kurzfristig ist das Prob behoben kommt aber definitiv wieder. Vorteil Opel: Sie haben das minderwertige Teil aus dem Lager und du bist (erstmal) zufrieden nach dem Motto "Juhu Kulanz Kulanz"...
und genau dieser Gefahr wegen wurde das Gewährleistungsrecht ja unter anderem novelliert...
Ich höre mich mal um und leg das schreiben mal nem bekannten vor der anwalt ist. Mal sehen was der dazu sacht....
Re: Wer hat das Lenkgetriebe auf Kulanz ersetzt bekommen?
Den Terminus schön erklärt Netkiller
! Wobei ich mir die (ums nicht zu komplizieren) Unterscheidungen zwischen Garantie (selbst Opel schreibt GARANTIE :lol: ) und Gewährleistung und die Beweislastumkehr nach 6 Monaten bei der sog. Sachmängelhaftung gespart habe. Wie du dem Thread
entnehmen kannst, wars auch so schon nicht einfach die unterschiedlichen Begriffsbestimmungen näher zu bringen :shock:
"Wir helfen unseren Kunden bei nicht eindeutig auf Verschleiß oder äußere Einwirkung zurückzuführenden Defekten gerne im Rahmen der Kulanz, um finanzielle Belastungen kurz nach Ablauf der Neuwagengarantie abzufedern.
Werden dabei von uns die Kosten für den Austausch des betroffenen Original Opel Teiles vollständig übernommen, so besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Teilegewährleistung"
Was will uns Opel damit sagen: bei KULANZangelegenheiten gibts keine WEITEREN Garantien bzw sonstige Regreßansprüche. Darum vermutlich auch keine Unterlagen bei Durchführung der Rep.
Hintergrund dieser Vorgehensweise ist der (nachvollziehbare) Gedanke, dass mit der KULANZentscheidung bereits eine FREIWILLIGE Leistung erbracht wird und diese nicht auch noch zu WEITEREN Folgekosten führen soll
ABER WIE GESAGT: DIESE AUSSAGE GILT AUSSCHLIEßLICH BEI KULANZLEISTUNGEN :!: :!:
Welche wesentliche Dinge erzählt der Opelaner bei elprof noch: "Da bei Ersatzteilen und Zubehör keine direkten vertraglichen Beziehungen zwischen Endkunden und der Adam Opel AG bestehen, sind Ansprüche bei Beanstandungen dort geltend zu machen, wo das Ersatzteil oder Zubehör gekauft oder verbaut wurde"
Heißt: Ansprechpartner in diesen Fällen ist NICHT die OPEL AG, sondern der Händler (muss nicht zwangsläufig auch Vertragshändler sein!), da mit diesem eine RECHTLICHE Beziehung (sprich: Kauf und Einbau der Teile) besteht.
Jetzt bliebe nur noch zu klären: hat elprof nun eine Kulanzleistung von Opel erhalten (damit Schluß mit weiteren "Garantien") oder wars eine Leistung aus der sog. Sachmängelhaftung vom Vertragshändler?????
Dass dieser einen Kulanzantrag gestellt hat muss hier nicht zwangsläufig schon die finale Antwort sein und ich teile auch da die Ansicht von netkiller dass der Anspruch aus der Sachmängelhaftung rührt. Dies mag momentan relativ egal sein (bei voller Übernahme von elprof`s Kosten) aber wenn in 7 Monaten das anfällige Teil wieder ......
Und hier nun Schluß mit diesem rechtl. Sch... denn sonst ufert`s zu sehr aus

"Wir helfen unseren Kunden bei nicht eindeutig auf Verschleiß oder äußere Einwirkung zurückzuführenden Defekten gerne im Rahmen der Kulanz, um finanzielle Belastungen kurz nach Ablauf der Neuwagengarantie abzufedern.
Werden dabei von uns die Kosten für den Austausch des betroffenen Original Opel Teiles vollständig übernommen, so besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Teilegewährleistung"
Was will uns Opel damit sagen: bei KULANZangelegenheiten gibts keine WEITEREN Garantien bzw sonstige Regreßansprüche. Darum vermutlich auch keine Unterlagen bei Durchführung der Rep.
Hintergrund dieser Vorgehensweise ist der (nachvollziehbare) Gedanke, dass mit der KULANZentscheidung bereits eine FREIWILLIGE Leistung erbracht wird und diese nicht auch noch zu WEITEREN Folgekosten führen soll
ABER WIE GESAGT: DIESE AUSSAGE GILT AUSSCHLIEßLICH BEI KULANZLEISTUNGEN :!: :!:
Welche wesentliche Dinge erzählt der Opelaner bei elprof noch: "Da bei Ersatzteilen und Zubehör keine direkten vertraglichen Beziehungen zwischen Endkunden und der Adam Opel AG bestehen, sind Ansprüche bei Beanstandungen dort geltend zu machen, wo das Ersatzteil oder Zubehör gekauft oder verbaut wurde"
Heißt: Ansprechpartner in diesen Fällen ist NICHT die OPEL AG, sondern der Händler (muss nicht zwangsläufig auch Vertragshändler sein!), da mit diesem eine RECHTLICHE Beziehung (sprich: Kauf und Einbau der Teile) besteht.
Jetzt bliebe nur noch zu klären: hat elprof nun eine Kulanzleistung von Opel erhalten (damit Schluß mit weiteren "Garantien") oder wars eine Leistung aus der sog. Sachmängelhaftung vom Vertragshändler?????
Dass dieser einen Kulanzantrag gestellt hat muss hier nicht zwangsläufig schon die finale Antwort sein und ich teile auch da die Ansicht von netkiller dass der Anspruch aus der Sachmängelhaftung rührt. Dies mag momentan relativ egal sein (bei voller Übernahme von elprof`s Kosten) aber wenn in 7 Monaten das anfällige Teil wieder ......
Und hier nun Schluß mit diesem rechtl. Sch... denn sonst ufert`s zu sehr aus
Re: Wer hat das Lenkgetriebe auf Kulanz ersetzt bekommen?
Noch nicht ganz.Und hier nun Schluß mit diesem rechtl. Sch... denn sonst ufert`s zu sehr aus
Nach dem Opel Brief zu urteilen, dämmert mir so langsam weshalb die Werkstätten bei Garantie/Gewährleistungs Reparaturen keine Papiere heraus geben, dass was ersetzt wurde.
Ansonsten würde die Werkstatt die Gewährleistung auf die Teile also um zwei weitere Jahre verlängern müssen. Um das tunlichst zu vermeiden wird der Kunde also abgewimmelt und steht nach den zwei ersten Autojahren im Regen und muss somit auf Kulanz hoffen falls es wieder kaputt geht.
Der Opel Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers ist auch dubios, da diese oft Klauseln enthalten, die rechtlich keinen Bestand haben und nur zur Abschreckung ängstlicher Kunden gedacht sind.
Re: Wer hat das Lenkgetriebe auf Kulanz ersetzt bekommen?
Es war denk ich mal Kulanzleistung von Opel, da ich die erste Reparatur bei einem anderen Händler habe machen lassen. Laut Aussage vom Serviceberater bei Willner hat man auch keinen Zugriff auf Daten, die über bereits bei einem anderen Servicepartner durchgeführten Reparaturen Aufschluss geben. Die gesamten Daten hat also nur Opel, also erfolgt die Abwicklung der Gewährleistung/Kulanz (was auch immer) über die.Ralf hat geschrieben:Jetzt bliebe nur noch zu klären: hat elprof nun eine Kulanzleistung von Opel erhalten (damit Schluß mit weiteren "Garantien") oder wars eine Leistung aus der sog. Sachmängelhaftung vom Vertragshändler?????
Was dann intern geschieht (z.B. dass das alte Autohaus Kosten teilweise übernehmen muss) kann da glaub ich keiner sagen.
Auf jeden Fall bin ich mal gespannt was nächstes Jahr passiert...
Ich überlege schon ne Gebrauchtwagengarantie anzuschließen - z.B. über den ADAC für 196,- pro Jahr. Das Problem ist, dass man dann jedes Jahr zum Check muss, ob die Garantie überhaupt gewährt wird (Kosten muss man selbst tragen) und außerdem bekommt man immer nur einen bestimmten Prozentsatz bezahlt - je nach Laufleistung. Aber darüber sollte ich wohl lieber mal nen neuen Thread aufmachen, hat nicht mehr viel mit dem eigentlichen Thema zu tun.
Re: Wer hat das Lenkgetriebe auf Kulanz ersetzt bekommen?
@ guido: ich wusste schon, warum ich schrieb nun Schluß mit dem rechtl. Sch....
Denn deinem posting entnehme ich dass du das vorher geschriebene nicht so ganz auf die Reihe bekommen hast. Denn die Aussage des Opelaner lautete:
"Wir helfen unseren Kunden bei nicht eindeutig auf Verschleiß oder äußere Einwirkung zurückzuführenden Defekten gerne im Rahmen der Kulanz, um finanzielle Belastungen kurz nach Ablauf der Neuwagengarantie abzufedern.
Werden dabei von uns die Kosten für den Austausch des betroffenen Original Opel Teiles vollständig übernommen, so besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Teilegewährleistung"
Also - mit dieser Aussage wird "nur" gesagt, dass für NACH der Garantie/Gewährleistungszeit (2 Jahre nach Neuwagenkauf) erbrachte KULANZleistungen kein weiterer Anspruch (sprich zweijährige Sachmängelhaftung) auf diese ausgetauschten Teile besteht!!
Bei elprof war der Sachverhalt aber etwas anders! Sein Lenkgetriebe wurde bereits nach 1,5 Jahren (innerhalb der GARANTIE/GEWÄHrLEISTUNGSZEIT) erneuert und NIRGENDWO steht die Aussage, dass für in der GARANTIEzeit erneuerten Teile KEINE Sachmängelhaftung gilt! Das hat im übrigen netkiller oben schon sehr schön erklärt, dass dieser erneute Austausch des Lenkgetriebes grundsätzlich ein ANSPRUCH aus dieser Sachmängelhaftung wäre und grundsätzlich KEIN Kulanzfall ist. Im Endergebnis MOMENTAN ( :!: ) völlig egal, da es kostenfrei getauscht wurde!
Aber wenns in Bälde wieder den Geist aufgibt ist dieser Unterschied "getauscht auf Kulanz oder im Rahmen der Sachmängelhaftung" der ENTSCHEIDENDE ob du nun löhnen musst oder nicht
Denn deinem posting entnehme ich dass du das vorher geschriebene nicht so ganz auf die Reihe bekommen hast. Denn die Aussage des Opelaner lautete:
"Wir helfen unseren Kunden bei nicht eindeutig auf Verschleiß oder äußere Einwirkung zurückzuführenden Defekten gerne im Rahmen der Kulanz, um finanzielle Belastungen kurz nach Ablauf der Neuwagengarantie abzufedern.
Werden dabei von uns die Kosten für den Austausch des betroffenen Original Opel Teiles vollständig übernommen, so besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Teilegewährleistung"
Also - mit dieser Aussage wird "nur" gesagt, dass für NACH der Garantie/Gewährleistungszeit (2 Jahre nach Neuwagenkauf) erbrachte KULANZleistungen kein weiterer Anspruch (sprich zweijährige Sachmängelhaftung) auf diese ausgetauschten Teile besteht!!
Bei elprof war der Sachverhalt aber etwas anders! Sein Lenkgetriebe wurde bereits nach 1,5 Jahren (innerhalb der GARANTIE/GEWÄHrLEISTUNGSZEIT) erneuert und NIRGENDWO steht die Aussage, dass für in der GARANTIEzeit erneuerten Teile KEINE Sachmängelhaftung gilt! Das hat im übrigen netkiller oben schon sehr schön erklärt, dass dieser erneute Austausch des Lenkgetriebes grundsätzlich ein ANSPRUCH aus dieser Sachmängelhaftung wäre und grundsätzlich KEIN Kulanzfall ist. Im Endergebnis MOMENTAN ( :!: ) völlig egal, da es kostenfrei getauscht wurde!
Aber wenns in Bälde wieder den Geist aufgibt ist dieser Unterschied "getauscht auf Kulanz oder im Rahmen der Sachmängelhaftung" der ENTSCHEIDENDE ob du nun löhnen musst oder nicht
Re: Wer hat das Lenkgetriebe auf Kulanz ersetzt bekommen?
Das Problem das ich ansprach ist, dass du bei Garantie/Gewährleistungsreparaturen (NICHT bei Kulanz!!) oftmals keine Papiere in die Hand bekommst, so dass Du später keine Handhabe gegen die Werkstatt hast.Sein Lenkgetriebe wurde bereits nach 1,5 Jahren (innerhalb der GARANTIE/GEWÄHrLEISTUNGSZEIT) erneuert und NIRGENDWO steht die Aussage, dass für in der GARANTIEzeit erneuerten Teile KEINE Sachmängelhaftung gilt!
Wie willst Du der Werkstatt dann später nachweisen, dass da ein Teil getauscht wurde, dieses aber innerhalb von zwei Jahren wieder kaputt gegangen ist?
Opel schiebt die Verantwortung wohlweislich auf die Händler, die Händler geben dir keine Papiere um sich selbst nicht für 2 weitere Jahre haftbar zu machen.
Re: Wer hat das Lenkgetriebe auf Kulanz ersetzt bekommen?
Ich würde mir da einfach so`ne Art Rechnung schreiben lassen, die die durchgeführten Arbeiten und Teile spezifiziert u lediglich mit dem Zusatz versehen ist, dass die Leistungen auf Garantie/Gewährleistung durchgeführt wurden.
Ein reell arbeitender Händler wird da nicht wirklich Probleme damit haben. Denn auch für den Händler entsteht kein finanzielles Risiko, da IHM ja die zweijährige Sachmängelhaftung von Opel gewährt wird! Siehe zu letztem Punkt auch das Opelstatement von elprof
Ein reell arbeitender Händler wird da nicht wirklich Probleme damit haben. Denn auch für den Händler entsteht kein finanzielles Risiko, da IHM ja die zweijährige Sachmängelhaftung von Opel gewährt wird! Siehe zu letztem Punkt auch das Opelstatement von elprof
Re: Wer hat das Lenkgetriebe auf Kulanz ersetzt bekommen?
Auch hier Kulanz nach knapp 3 Jahren (ca. 60.000 km) Laufleistung nachdem ich mich über Rappelgeräusche und eine extrem Leichgängige Lenkung beschwerte.
Material hat Opel bezahlt, ich AW (ca. 250 EUR). Insgesamt hätte der Spass ohne Beteiligung von Opel um die 750 EUR gekostet.
Material hat Opel bezahlt, ich AW (ca. 250 EUR). Insgesamt hätte der Spass ohne Beteiligung von Opel um die 750 EUR gekostet.
Re: Wer hat das Lenkgetriebe auf Kulanz ersetzt bekommen?
so ich grab mal das thema wieder aus hab nun 77tkm und nun kommt bei mir auch ein knacken beim lenken hat jemand bei so ner hohen km zahl noch teilkulanz bekommen?