Abnahmen bei Saisonfahrzeugen während der Wintermonate
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Abnahmen bei Saisonfahrzeugen während der Wintermonate
ist sowas möglich außerhalb der saison? hats schon mal jemand gemacht?
...bitte keine spekulationen. nur echte hilfestellungen.
...bitte keine spekulationen. nur echte hilfestellungen.
Re: Abnahmen bei Saisonfahrzeugen während der Wintermonate
Auf der Abmeldebescheinigung steht:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen, innerhalb das auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind.
Folgende Fahrten stehen im zusammenhang: Fahrten zur HU und AU twecks Zulassung des Fahrzeugs und fahrten zur abstemplung des Kennzeichen und die Rückfahrt
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen, innerhalb das auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind.
Folgende Fahrten stehen im zusammenhang: Fahrten zur HU und AU twecks Zulassung des Fahrzeugs und fahrten zur abstemplung des Kennzeichen und die Rückfahrt
Re: Abnahmen bei Saisonfahrzeugen während der Wintermonate
und wie schauts aus wenn ich in nen anderen kreis muss zwecks eintragungen 
da bleibt dann wohl nur das gute alte kurzeitkennzeichen, oder? kann ich das denn auch nehmenw enn der wagen auf saisonkennzeichen angemeldet ist?
mfg sven

da bleibt dann wohl nur das gute alte kurzeitkennzeichen, oder? kann ich das denn auch nehmenw enn der wagen auf saisonkennzeichen angemeldet ist?
mfg sven
Re: Abnahmen bei Saisonfahrzeugen während der Wintermonate
Man darf auch in einen angrenzenden Bezirk fahren, aber vorher immer von der Fahrzeughaftpflichtversicherung erfassen lassen, also denen bescheid geben
Re: Abnahmen bei Saisonfahrzeugen während der Wintermonate
hmmm...also ich werd den tigra aufn hänger packen.
abmeldebescheinigung hab ich garnicht. haftpflich besteht auch
außerhalb der saison bei mir.
wollt wissen, ob sich der tüv da querstellt. die konten mir am telefon
nichts konkretes sagen. war nur die letzte instanz hier.
nachtrag:
mit tüv/au ist das so geregelt, dass "der halter" im ersten monat
der saison die möglichkeit hat, sowas machen zu lassen...auch wenn
zb der tüv/au im dezember abläuft und die saison ab märz beginnt!
abmeldebescheinigung hab ich garnicht. haftpflich besteht auch
außerhalb der saison bei mir.
wollt wissen, ob sich der tüv da querstellt. die konten mir am telefon
nichts konkretes sagen. war nur die letzte instanz hier.
nachtrag:
mit tüv/au ist das so geregelt, dass "der halter" im ersten monat
der saison die möglichkeit hat, sowas machen zu lassen...auch wenn
zb der tüv/au im dezember abläuft und die saison ab märz beginnt!
Re: Abnahmen bei Saisonfahrzeugen während der Wintermonate
ich darf meinen ab April fahren und müsste normal im Januar zum Tüv hab nachgefragt ich kann da auch erst kurz vor April hin also solltest du auch kurz vorm März antanzen können
Abmeldebescheinigung bei nem Saisonnummerschild wäre mir sehr neu !!!
Abmeldebescheinigung bei nem Saisonnummerschild wäre mir sehr neu !!!
Re: Abnahmen bei Saisonfahrzeugen während der Wintermonate
Die ersta Fragen war ja auch nicht auf Fahrzeuge mit "Saisonkennzeichen" bezogen 
Re: Abnahmen bei Saisonfahrzeugen während der Wintermonate
hier gehts nur um saison
so - hab vorhin die bestätigung bekommen. die machens.
so - hab vorhin die bestätigung bekommen. die machens.
Re: Abnahmen bei Saisonfahrzeugen während der Wintermonate
achso dann hat sich die sache ja sowieso erledigt dachte es handelt sich um ein saison schild 
