Hab mal gelesen das es sein kann das die eigentlich verbotenen VSD-Attrappen mit einer Sondereintragung manchmal auch zulässig sind.
Die Frage ist stimmt das?Und wenn ja unter welcher Bedingung bekommt man den so einer Sondereintragung???
mfg daniel
Sondereintragung
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Re: Sondereintragung
Eingetragen heißt nich zwangsläufig auch zulässig und legal 
Re: Sondereintragung
Kann wohl immer mal vorkommen, das ein TÜV Prüfer nen fehler macht oder was übersieht, dann hast du's zwar eingetragen aber musst hoffen das die Polizia, die dich vll. mal kontrolliert, sich da nich so auskennt. Da die Atrappen einfach nicht zu gelassen sind!
Re: Sondereintragung
Hi,
du bekommst sie schon eingetragen...wenn der dB Wert nach dem verbauen der MSD Attrappe nicht außerhalb der Toleranz liegt.....also keine 5dB über dem Wert der in deinem Schein drin steht.
Logisch, oder?
Nur das wird wohl kaum der Fall sein
Björn
du bekommst sie schon eingetragen...wenn der dB Wert nach dem verbauen der MSD Attrappe nicht außerhalb der Toleranz liegt.....also keine 5dB über dem Wert der in deinem Schein drin steht.
Logisch, oder?
Nur das wird wohl kaum der Fall sein
Björn