Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

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Lennox016

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von Lennox016 »

Da es ja immer solche riesen Diskussionen gibt, versuche ich nun einmal als 18-jähriger naseweis/ßer *g* Gymnasiast dieses Problem logisch anzugehen und zu lösen.

1. Was sagt denn die STVO dazu? oO
2. E-Zeichen sagt ja normalerweise aus, dass es bereits geprüft wurde. Wenn ich jetzt aber ein Zubehörteil installiere ist dort ja auch ein E Zeichen drauf (z.B. ganz normale SW), muss ich dafür etwa auch einen Wisch mitführen?
3.Oder ist das ne Ausnahme, weils als Teil schon in der BE für den Corsa drinsteht?
RydeOrDie
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Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von RydeOrDie »

1.Die STVO sagt, E-Prüfzeichen mit Nummer sind nur gültig in verbindung eines Gutachtens des Landes. Also da muss drauf stehn für welches Auto, dann welche Firma das prüfen lässt, wo die das prüfen lassen und von wem.

2.E-Zeichen nur mit Wisch gültig

Bei E-Zeichen gibt es keine ausnahmen, z.B Corsa Serien Scheinwerfer
sind in der Auto ABE vermerkt.

meine MHW RLs haben E-Zeichen und Gutachten/ABE
meine Blinker haben E-Zeichen und Gutachten/ABE
meine Klarglas Leuchten haben E-Zeichen (spa) aber kein wisch ???

Die Mund Propaganda sagt solange E-Zeichen drauf ist, ist OK.
stimmt aber genau genommen nicht. Einige Prüfer lassen sich auch damit Irre führen, aber rein rechtlich gesehen sind die Teile ohne Wisch kein Freibrief.

Also ich lass die Dinger irgendwie eintragen...Sicher ist Sicher

HAT JEMAND KLARGLAS SCHEINWERFER UND NE ABE ODER GUTACHTEN?????????????

mich würde mal interessieren ob es ein Tuning Vertrieb gibt, der die Teile mit Wisch ausliefert.

ich hab mal http://www.westuning.de angefragt wie die ihre SW's vertreiben
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Theux

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von Theux »

Irgendwie verstehe ist das ganze nicht. Wenn ein Teil ein E-Kennzeichen hat, dann bedeutet das, dass dieses Teil geprüft und für in Ordnung befunden wurde. Wozu brauche ich dann noch irgendeinen Nachwei der Prüfung in papierform? Der Nachweis ist doch die e-Kennezichnung auf dem Bauteil, oder nicht?


Um das ganze mal auf die Spitze zu treiben: Die Philips Blue Visions habe ja auch ein E-Kennzeichen drauf, damit man sie legal im Auto verbauen darf. Aber ich habe noch nie ein Papierstück gesehen, auf dem geschrieben steht, dass ich die Leuchte im Corsa B benutzen darf.
RydeOrDie
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Registriert: Fr 30. Mai 2003, 20:21

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von RydeOrDie »

Aus Sicherheitsgründen unterliegen einige Arten von Teilen und Ausrüstungsgegenständen von Kraftfahrzeugen und Anhängern einer von der Fahrzeuggenehmigung getrennten Typengenehmigung. Dies ist ein in vielen Staaten angewendetes Verfahren, das durch ein internationales Übereinkommen (ECE-Homologisierungsübereinkommen, BGBl. 1971/177) über die internationale Anerkennung der im Erzeugerland erteilten Genehmigung sparsam, rasch und wirkungsvoll angeführt wird.

Als "Ausrüstungsgegenstände" sind nur Gegenstände zu verstehen, die während ihrer widmungsgemäßen Verwendung mit dem Fahrzeug fest verbunden sind (also auch Sicherheitsgurte und Schneeketten), während als "Ausstattungsgegenstände" nur solche zu verstehen sind, die zur Verwendung für den Betrieb des Fahrzeuges bestimmt, aber während dieser Verwendung nicht mit dem Fahrzeug fest verbunden sind, wie Unterlegkeile, Werkzeug, Feuerlöscher, Ersatzteile u. dgl.

Die häufigsten Prüfzahlen beziehen sich auf folgende Staaten:
E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan

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Die EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den gesamten EU - Raum gültig. Bei Teilen, die mit EG - Betriebserlaubnis verkauft werden, muss das Fahrzeug nicht beim TÜV vorgeführt werden, die EG - Betriebserlaubnis muss aber stets mitgeführt werden.

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der Inhaber einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile hat durch Anbringung des ihm vorgeschriebenen Typzeichens auf jedem dem Typ entsprechenden Teil dessen Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ zu bestätigen. Außerdem hat er jedem gefertigten Teil einen Abdruck oder eine Ablichtung der Betriebserlaubnis oder den Auszug davon und gegebenenfalls den Nachweis darüber (§ 19 Abs. 4 Satz 1) beizufügen."

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Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge

II. Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger

§21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften

(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.

(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.

(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".

(3) Mit einem Prüfzeichen der in den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem solchen Prüfzeichen Anlaß geben können, dürfen an Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.




Also irgendwie ist das ganze......
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VeNoM
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Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von VeNoM »

danke RydeOrDie vielleicht werden jetzt einige schlauer :D
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DJ BigMac

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von DJ BigMac »

@Ryde

endlich hast du meine frage mal beantwortet, ich war schon lange auf der suche was es mit diesen e-nr. genau auf sich hat bzw. welche bedeutung E1, E2 usw hat.

hab da nämlich auch so ne sache mit den rückleuchten, haben e-nr. und papiere liegen nur in flensburg sprich die teile werden ohne geliefert. tüvler wollte trotzdem papiere dafür sehen, hab ihm dann die e-mail gezeigt was mir der hersteller (JOM) geschrieben hat dass die unterlagen in flensburg sind und dann war es für ihn okay Zitat TÜV:schöne Fahrt noch! :lol:
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Theux

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von Theux »

@Ryde

Also laut StVO sind diese Prüfzeichen in Deutschland anerkannt, egal welches Lans diese Prüfung durchgeführt hat. Voraussetzung ist, dass die in Deutschland geltenden Bdingungen beachtet und erfüllt wurden.


Aber es setht nix in der StVO, dass auch nur Ansatzweise darauf hindeutet, dass man neben dem E-Prüfzeichen auch noch ein Schriftstück mit sich führen muss.
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DJ BigMac

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von DJ BigMac »

jepp, hab gerade mit tüv mal telefoniert, alles was e-nr hat braucht keine papiere.

*zumthemagreif* also auch die scheinwerfer net, aber diese komische LWR muss gegeben sein ab BJ. 91 :roll:
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Black_Elwis

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von Black_Elwis »

Man Leute jetzt macht euch mal nicht ins Hemd , solange das E Zeichen drauf ist wird euch schon kein Polizist eine Mängelkarte aufbrummen . Bei sicherheitsrelevanten Teilen ist es wohl klar das ein Gutachten nötig ist da der Tüv ja den korrekten Einbau und Funktion testen muss aber dieses liegt doch mit der E Nummer drauf ebenfalls vor wenn auch nicht für den Käufer aber zumindest für den Staat / Behörde die dadurch das erforderliche Gutachten beziehen kann / sollte . Natürlich kann man alles hinterfragen und noch ne seperate Prüfbescheinigung verlangen obwohl man diese doch auch selbst noch fälschen könnte u.U . Solange das Ding nicht blendet und richtig eingestellt ist doch alles i.O , ich mein was bringt das Beste Prüfzeichen mit Gutachten ect. wenn der Scheinwerfer gen Himmel strahlt und der Gegenverkehr dadurch gar nix mehr sieht ? So seh ich das zumindest gut was das Gesetzt sagt ist natürlich wieder ne andere Sache bzw wie man es auslegt .

@Rydeordie : Hast du schonmal probiert die Sw beim Tüv eintragen zu lassen ? Da sollte doch herauskommen wie die das sehen .
Nun zur eigentlichen Frage die Rauchgrauen Hella Sw die ich an meinem Auto hab haben ein E Zeichen und noch ne ABE dabei , hab da allerdings bisher nur einmal draufgeguckt . Falls du sowas brauchen solltest kann ich es dir zukommen lassen aber da es ja nicht von den Arteb ist wirds wohl nicht so einfach gehen , vielleicht als Vergleichsgutachten *g*
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Waldbrand
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Registriert: Di 17. Jun 2003, 01:39

Re: Klarglas Scheinwerfer und E-Prüfzeichen

Beitrag von Waldbrand »

Hey kannst Du mir evtl. die Hella-ABE schicken? Ich hab die Scheinwerfer, aber keine Papiere dazu!

MfG, Michael
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