deine schlussfolgerung ist so nicht richtig. das gutachten behält seine gültigkeit bei. nur ist diese klausel mit den 50cm als eintragungsvoraussetzung anzusehen und von daher einzuhalten. Wenn diese nicht eingehalten wird erlischt nicht das gutachten für das fahrwerk, sondern die betriebserlaubnis für dein kraftfahrzeug. dieses ist unabhängig vom preis eines fahrwerks.unschuldig hat geschrieben:d.h.: egal welcher tieferlegungsbereich in den fahrwerksgutachten eingetragen ist, solange die "Unterkante Lichtaustritt" (ist das die unterste kante vom scheinwerfer aussen od. scheinwerfer innen?)weniger als 50cm beträgt, das gutachten erloschen ist?????
und wenn ja, WOZU HAB ICH DANN 1300,- EURO FÜR MEIN FAHRWERK AUSGEGEBEN ??? :shock:
BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
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Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
ja, aber wenn der TÜV weiß, das das eingebaute und im "tüv-geprüften" verstellbereich eingestellte fahrwerk, laut dieser 50cm-klausel nicht eingebaut werden dürfte, wieso bekommt er dann von der zuständigen prüfstelle ein gutachten dafür ausgestellt??? häää? :shock:noam hat geschrieben:
deine schlussfolgerung ist so nicht richtig. das gutachten behält seine gültigkeit bei. nur ist diese klausel mit den 50cm als eintragungsvoraussetzung anzusehen und von daher einzuhalten. Wenn diese nicht eingehalten wird erlischt nicht das gutachten für das fahrwerk, sondern die betriebserlaubnis für dein kraftfahrzeug. dieses ist unabhängig vom preis eines fahrwerks.
Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
theoretisch könntest du an deinem kraftwagen 22" reifen montieren die selbst bei einer tieferlegung von über 8cm einem absinken der unterkante der lichtaustrittsfläche unter 50cm entgegenwirken würden
Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
was hat das denn mit meiner frage zu tun???noam hat geschrieben:theoretisch könntest du an deinem kraftwagen 22" reifen montieren die selbst bei einer tieferlegung von über 8cm einem absinken der unterkante der lichtaustrittsfläche unter 50cm entgegenwirken würden

ich meine damit, wenn klar ist das ein fahrwerk im tigra die min. scheinwerferhöhe von 50cm unterschreitet, dann dürfte dieses doch erst garkeine freigabe bzw. ein gutachten für diesen bekommen!?!?!
das müßte doch vor der gutachten freigabe von der prüfenden stelle geprüft werden, ob die mindestscheinwerfer höhe eingehalten wird?!?!?
WIESO ZUM TEUFEL BEKOMMEN DIE HERSTELLER EIN GUTACHTEN FÜR IHRE FAHRWERKE WENN MAN DIESE NACH DER STVZO EIGENTLICH NICHT EINBAUEN DARF??? :evil:
Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
Klar das "Unwissenheit nicht vor Strafe schützt", aber ich muß doch nicht bei einer Prüfung dem Prüfer sagen, das das nicht so abgenommen werden darf, weil...!! Dafür hat er doch studiert, um sowas selber zu sehen/lesen.Wonninet hat geschrieben:ich finde zwar das man schon lesen sollte was man sich da einbaut und worauf es ankommt, aber ich finde auch das der TÜV als eine Einrichtung die es wissen sollte darauf hinweisen sollte, es nicht zu beachten weil sie es auch unsinnig findet ist war ganz nett aber uns beschert es den ärger
leider schütz unwissenheit vor strafe nich...
Ja wie soll man denn dem Prüfer beweisen, das er halt Mist gebaut hat??noam hat geschrieben:... dabei liegt bei dir die beweislast, dass er durch eine unerlaubte handlung schaden verurschacht hat, um anspruch auf schadensersatz zu haben.
Aber egal, möchte jetzt hier keinen Streit entfachten.
Klar ist, das wir immer die doofen hinterher sind.
so long
Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
... weil das Fahrwerk ja auch an einem anderen Fahrzeug verbaut werden kann, wie z.B. am Corsa B. Da wird das Problem mit dem 50cm bestimmt nicht so Akut sein, oder doch??unschuldig hat geschrieben:WIESO ZUM TEUFEL BEKOMMEN DIE HERSTELLER EIN GUTACHTEN FÜR IHRE FAHRWERKE WENN MAN DIESE NACH DER STVZO EIGENTLICH NICHT EINBAUEN DARF??? :evil:
Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
ok, zum corsa kann ich jetzt nix sagen!Hoppelflitzer hat geschrieben:... weil das Fahrwerk ja auch an einem anderen Fahrzeug verbaut werden kann, wie z.B. am Corsa B. Da wird das Problem mit dem 50cm bestimmt nicht so Akut sein, oder doch??unschuldig hat geschrieben:WIESO ZUM TEUFEL BEKOMMEN DIE HERSTELLER EIN GUTACHTEN FÜR IHRE FAHRWERKE WENN MAN DIESE NACH DER STVZO EIGENTLICH NICHT EINBAUEN DARF??? :evil:
aber das ändert nichts an der grundaussage!
selbst wenn es so wäre, dann dürfte das gutachten nicht für corsa b und tigra a sein, sondern nur für den corsa b! (leuchtet doch ein, oder? :idea: )
Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
ok, da gebe ich mich geschlagen!! :lol:
Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
da lob ich mir doch nen GAS . kurz hoxchgepumpt und schon stimmt der abstand wieder ;-)
Re: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !
Ich komme aus Rheinland-Pfalz und kontrolliert wurde ich in Ludwigshafen.unschuldig hat geschrieben:ähhh, wo kommst du ca. her?
weil ich kenne hier nämlich auch keinen einzigsten in der nähe dessen BE entzogen wurde weg so einem SCHEI*:
Bin 32 Jahre alt und das Auto sieht schon gepflegt aus (bei welchem Tuningfreund denn nicht ?unschuldig hat geschrieben: vielleicht spielt das alter des fahrers dann doch schon eine rolle!?!?
wenn ich rennleitung wäre und da kommt so ein führerscheinneuling mit sehr lauter musik um die ecke dessen wagen vielleicht dann auch noch so aussieht als würde er gleich auseinanderfallen, würde ich den auch eher kontrollieren (bzw. etwas genauer schauen) als einen der schon etwas älter ist und dessen wagen eher gepflegt daher kommt!

Sonst wärs ja auch nicht im Opel-Tuning Sonderheft drin gewesen. :P