WS Ansatz und das "Gutachten"

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No-More

WS Ansatz und das "Gutachten"

Beitrag von No-More »

sers,

so, jetz muß ich auch ma hier was loswerden...

undzwar war ich vorher beim TÜV und wollt mir den ansatz eintragen lassen... aber des gutachten was da dabei war nützt mir nix meint der herr vom süddeutschen...

is n technischer bericht... steht aber des selbe drin wie in nem gutachten... so, was soll ich jetz machen ? bekommt ma eins von WS oder rücken die des nicht raus wegen fälschung usw....

habt ihr prob beim tüv gehabt ????????
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No-More

Re: WS Ansatz und das "Gutachten"

Beitrag von No-More »

hallo hallo... ??? TWOBEERS, kannst du des bitte mal in den tigra bereich schieben... ????

THX



is der wisch von WS jetzt n ABE oder n teilegutachten ???

weil hier steht geschrieben:

die betriebserlaubniss erlischt durch den umbau nicht, da eine änderung von verkehrsteilnehmern im sinne von §12/2 StVO nicht zu erwarten ist.




die prüfung des anbaus durch eine amtlich annerkannten sachverständigen oder tüvprüfer... bla bla bla ist deshalb NICHT erforderlich.
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HoLLe
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Registriert: Fr 9. Mai 2003, 14:16

Re: WS Ansatz und das "Gutachten"

Beitrag von HoLLe »

was haste denn für eine? neue oder alte?
bei der alten ist eh nur ein teilegutachten von östereich dabei und damit
kann man den ansatz problemlos eintragen lassen.
abe gibts nicht für die alte!
für die neue sowie die alte besteht keine pflicht zur eintragung! das ist
allgmein so bei heckschürzen.
wenn dus also nicht unbedingt im schein/brief haben willst, kannst du
dir die weiteren schritte sparen :wink:
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